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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiEinleitungGegenstand dieses Kapitels ist die Frage der Fähigkeit der Slowakei, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt, die als BesitzstandDer Abschnitt behandelt nacheinander die 29 Verhandlungskapitel und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen der Slowakei ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die Fortschritte der Slowakei bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in einem gesonderten Abschnitt bewertet. Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist. Im Juni 2002 wiederholte der Europäische Rat von Sevilla wie wichtig es ist, dass die Bewerberländer weitere Fortschritte bei der Umsetzung und wirksamen Durchsetzung des Besitzstands machen, und er fügte hinzu, dass die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz auf das erforderliche Niveau zu bringen. Der vorliegende Bericht geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der slowakischen Verwaltung im Bericht von 2001 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des Besitzstands erforderlich sind. Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag der Slowakei auf Beitritt zur Europäischen Union zu folgendem Schluss: ,,Die Slowakei hat entschlossen die Übernahme des Besitzstandes insbesondere im Hinblick auf den Binnenmarkt betrieben, auch wenn noch bedeutende Fortschritte erzielt werden müssen, um seine wirksame Anwendung zu gewährleisten``. Im Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest: ,,Die Slowakei hat bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Besitzstand weiterhin gute Fortschritte erzielt. Wie im letzten Jahr verteilten sich die Fortschritte jedoch nicht gleichmäßig über alle Kapitel. Bedeutende Fortschritte wurden in den Bereichen Freier Warenverkehr, Gesellschaftsrecht, Sozialpolitik, Beschäftigung und Zollunion erzielt. In zahlreichen Bereichen bestanden jedoch auch weiterhin strukturelle Schwächen, insbesondere in der Landwirtschaft sowie der Regionalpolitik und bei der Koordination der strukturpolitischen Instrumente. Während die Slowakei bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten weiter vorangekommen ist, ist es in allen Bereichen erforderlich, die Bemühungen verstärkt fortzusetzen. Hinsichtlich der Rechtsvorschriften im Bereich Binnenmarkt wurden insbesondere beim freien Warenverkehr und freien Dienstleistungsverkehr Fortschritte erzielt. Was den freien Personenverkehr angeht, so bleibt der Fortschritt jedoch weiterhin begrenzt. Im Bereich Gesellschaftsrecht waren - abgesehen vom Bereich ,,Marken`` - Fortschritte zu verzeichnen, was insbesondere auf die fortgesetzte Angleichung an die Richtlinien im Bereich Gesellschaftsrecht und die Annahme eines neuen Patentgesetzes zurückzuführen ist. Die Verwaltungs- und Justizbehörden, die mit der Anwendung der Gesetzgebung über geistiges und gewerbliches Eigentum befasst sind, sollten weiter angemessen gestärkt werden. Durch die Änderung des Gesetzes über die staatlichen Beihilfen wurde der rechtliche Rahmen im Bereich der Wettbewerbspolitik im Großen und Ganzen an den Besitzstand angeglichen. Im Gegensatz zum Kartell-Bereich bleibt die Durchsetzung im Bereich der staatlichen Beihilfen jedoch eher unzureichend und undurchsichtig. Die für den Binnenmarkt zuständigen Verwaltungskapazitäten müssen gestärkt werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Überwachung von Finanzdienstleistungen. Was die Landwirtschaft angeht, so waren insgesamt gesehen die zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und ihre Umsetzung unternommenen Schritte eher beschränkt, abgesehen vom Bereich Veterinärwesen, wo bedeutende Fortschritte erzielt wurden. Die Bemühungen, eine Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystemsystem zu schaffen, sollten verstärkt werden, die Annahme spezifischer Marktordnungen und die Angleichung im Pflanzenschutzsektor sollten beschleunigt und die Verwaltungskapazitäten sollten unter anderem auch bei den Grenzkontrollposten gestärkt werden. Auch die Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr wurden weiter angeglichen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Landverkehr. Es bedarf jedoch einer grundlegenden Angleichung der Rechtsvorschriften in allen Sektoren und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten, einschließlich der Vervollständigung der notwendigen Strukturen. Bei den direkten und indirekten Steuern wurden die Rechtsvorschriften in begrenztem Maße angeglichen und es sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuersätze anzupassen. Die Slowakei ist mit der Reform ihrer Steuerverwaltung vorangekommen und die Modernisierungsmaßnahmen sollten mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Das IT-Steuerinformationssystem, das einen Austausch elektronischer Daten zwischen der EG und ihrer Mitgliedstaaten ermöglicht, sollte entwickelt werden. Weitere positive Schritte waren im Energiesektor zu verzeichnen, mit der Entscheidung, den heimischen Elektrizitätsmarkt weitgehend zu öffnen und die Privatisierung der größeren Energieunternehmen einzuleiten. Im Bereich Kernenergie sollte die Slowakei ihre Stilllegungsverpflichtungen umsetzen und auch weiterhin ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit gewährleisten. Im Bereich der Industriepolitik hat die Slowakei die bereits gut laufende Reform durch weitere Privatisierungen insbesondere im Bankensektor und Umstrukturierung von Unternehmen fortgesetzt. Mit Ausnahme des Postwesens hat die Slowakei in den Bereichen Telekommunikations- und Informationstechnologien im Allgemeinen ihre Rechtsvorschriften in hohem Maße angleichen können. Nun sollte das Hauptaugenmerk auf die effektive Umsetzung und Stärkung der Verwaltungskapazitäten gelegt werden. Was den Verbraucherschutz angeht, so wurden die Rechtsvorschriften insbesondere in den Bereichen weiter angeglichen, die nicht mit der Sicherheit zusammenhängen. Die Bemühungen, eine angemessene Koordinierung und Stärkung der an der Marktüberwachung beteiligten Einrichtungen zu gewährleisten, müssen fortgesetzt werden. In den Bereichen Sozialpolitik und Beschäftigung wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, hier wurden insbesondere die Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Mann und Frau an den Besitzstand angeglichen. Nun gilt es, sich auf die Umsetzung zu konzentrieren, und zwar insbesondere auf die Durchsetzung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Fortschritte bei der Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente waren auch weiterhin nur begrenzt. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern in den zuständigen Ministerien und Einrichtungen ist auch weiterhin ein ernstes Problem. Im Umweltbereich ist die Angleichung an den Besitzstand zwar gut vorangekommen ausgenommen bei der Wasserqualität, dem Naturschutz, der industriellen Verschmutzung und dem Risikomanagement - dennoch gibt es auch hier in grundlegenden Bereichen noch viel zu tun. Ferner sollten die Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten mit Nachdruck verfolgt werden. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und den Verwaltungskapazitäten wurden weitere Fortschritte erzielt, insbesondere was die Kontrollen an den Außengrenzen - unter anderem durch die Annahme eines Schengen-Aktionsplans - und die Visapolitik sowie die Zusammenarbeit der Polizei angeht. In allen relevanten Bereichen sind beträchtliche Fortschritte erforderlich, wozu auch die Stärkung der Verwaltungskapazitäten gehört. Das Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes und des Gesetzes über die staatlichen Verwaltungseinrichtungen im Bereich Zoll stellen bedeutende Fortschritte für die Zollunion dar. Nun müssen IT-Systeme entwickelt werden, die einen Austausch von Computerdaten zwischen der EG und der Slowakei ermöglichen. Auch bei der Finanzkontrolle sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen, hier wurden der grundlegende Rechtsrahmen für eine interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und einen externen Audit geschaffen. Besonderes Augenmerk sollte nun der Kontrolle der Ausgaben für Strukturmaßnahmen und dem Schutz der finanziellen Interessen der EG gelten. Was die Verwaltungskapazitäten angeht, so wurde mit der Stärkung der zuständigen Einrichtungen in einigen wenigen Bereichen Fortschritte erzielt, insgesamt gesehen waren die Fortschritte jedoch eher gering. In den Bereichen freier Kapitalverkehr und Zollunion konnten sehr zufriedenstellende Fortschritte verzeichnet werden, wenig Fortschritte gab es hingegen in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehrspolitik, Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente sowie Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zu verzeichnen. Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechtsvorschriften sollten die Bemühungen insbesondere im Bereich Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik sowie Sozialpolitik und Beschäftigung intensiviert werden. Die positiven Ergebnisse bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Steuern, Energie und Umwelt sollten fortgesetzt werden. Ferner müssen die Einrichtungen und Mechanismen im Zusammenhang mit der effizienten und kontrollierbaren Verwaltung der EG-Mittel erheblich gestärkt werden. Die Entscheidung der Regierung, die Zahl der Bediensteten, die sich mit der EU- Integration befassen, bis zum Jahr 2002 um ungefähr 1 200 Personen zu erhöhen, ist ein begrüßenswerter Schritt, der erforderlich war, um die im Allgemeinen schwachen Verwaltungskapazitäten zu stärken. Die kurzfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 1999 wurden im Bereich Binnenmarkt, Sozialpolitik und Beschäftigung weitgehend erfüllt; in den Bereichen Energie und Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres wurden sie nur teilweise und in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt nur in begrenztem Maße erfüllt. Alle mittelfristigen Prioritäten wurden teilweise erfüllt, ausgenommen im Bereich der Verkehrspolitik, Regionalpolitik und der Koordination der strukturpolitischen Instrumente sowie der Umwelt, wo die Prioritäten nur in begrenztem Maße erfüllt wurden``. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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