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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 1: Freier WarenverkehrFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei durch die Angleichung von Rechtsvorschriften weitere gute Fortschritte in diesem Bereich erzielt, insbesondere beim Neuen und Globalen Konzept sowie im öffentlichen Auftragswesen. Bei den horizontalen und verfahrenstechnischen Maßnahmen traten im November 2001 Änderungen des bereits vorhandenen Rahmengesetzes über die technischen Vorschriften für Produkte und die Konformitätsbewertung in Kraft, mit denen eine weitere Angleichung an den Besitzstand vollzogen wurde. Die Rechtsvorschriften betreffen die Methode für die Festlegung der technischen Anforderungen, die Entwicklung, Genehmigung und Bekanntgabe von technischen Normen in der Slowakei, die Konformitätsbewertungsverfahren, die Rechte und Pflichten von Herstellern, Importeuren und sowie derjenigen, die die Erzeugnisse in Verkehr bringen, sowie bestimmte Aspekte der Marktaufsicht. Mit einem gesonderten neuen Marktaufsichtsgesetz, das seit April 2002 gilt, wurde die Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der CE-Kennzeichnung geschaffen. Bei der Annahme der sektorspezifischen Rechtsvorschriften sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. In den Bereichen, die unter die nach dem Neuen Konzept verfassten Richtlinien fallen, wurden im Berichtszeitraum Regierungsverordnungen zur Umsetzung der EG-Richtlinien zu einfachen Druckbehältern, Aufzügen, Medizinprodukten, aktiv implantierbaren medizinischen Geräten und In-vitro-Diagnostika erlassen. Außerdem wurden Änderungen von Regierungsverordnungen zu folgenden Bereichen beschlossen: Maschinen, Explosivstoffe für zivile Zwecke, elektrische Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, Gasverbrauchseinrichtungen, elektromagnetische Verträglichkeit, Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Warmwasserbereiter, Kühl- und Gefrierschränke, Schiffsausrüstungen, nicht selbsttätige Waagen und persönliche Schutzausrüstungen. Die meisten der nach dem Neuen Konzept verfassten Richtlinien sind jetzt umgesetzt. Auch in den Bereichen, die unter die Richtlinien nach dem Alten Konzept fallen, wurden weitere Fortschritte erzielt. Im Bereich chemische Erzeugnisse wurde im Anschluss an das Inkrafttreten des Gesetzes über chemische Substanzen und Präparate im Juni 2001 eine Reihe von Durchführungsverordnungen zur Umsetzung von EG-Richtlinien erlassen. Im pharmazeutischen Bereich trat im Januar 2002 ein Regierungserlass über die Registrierung von Arzneimitteln in Kraft, mit dem der Besitzstand zu den Genehmigungen für das Inverkehrbringen umgesetzt wird. Im Dezember 2001 trat eine Änderung des Gesetzes von 1998 über Arzneimittel und Medizinprodukte in Kraft, mit der ein zehnjähriger Datenschutz für technologisch hochwertige Arzneimittel eingeführt wurde. Erlasse zur Übernahme des Besitzstandes im Bereich der Zusammensetzung von Textilien, Glas und Schuhen traten im Jahr 2002 in Kraft. Bei den Kraftfahrzeugen sind keine weiteren Fortschritte festzustellen. Im Bereich Rechtsvorschriften für Lebensmittel- und Lebensmittelsicherheit (siehe auch Kapitel 7: Landwirtschaft) wurden gewisse Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Aufhebung einiger in der Slowakei geltender Bestimmungen der Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von Produkten. Zugleich wurde mit einem Erlass des Landwirtschaftsministeriums eine Meldepflicht für Nahrungsmittelfertigprodukte und importierte Nahrungsmittel eingeführt. Diese Maßnahme steht im Widerspruch zur angestrebten korrekten Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und muss daher korrigiert werden. Im Rahmen der Änderungen des Lebensmittelgesetzes wurde die Staatliche Veterinär- und Lebensmittelbehörde geschaffen. Außerdem wurde ein sektorübergreifender Ausschuss für Lebensmittelsicherheit eingerichtet, der eine bessere Koordinierung zwischen den für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Stellen gewährleisten soll. Im Juni 2002 wurde das Gesetz über die Rückgabe unrechtmäßig entfernter Kulturgüter verabschiedet, mit dem die beiden diesbezüglichen Richtlinien ab dem Beitritt umgesetzt werden sollen. Was die Übernahme des Besitzstandes im Bereich Schusswaffen anbelangt, sind keine besonderen Fortschritte festzustellen. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der slowakischen Verwaltung zur Umsetzung der horizontalen und verfahrenstechnischen Maßnahmen und sektorspezifischen Rechtsvorschriften sind weitere Verbesserungen festzustellen. Zum Bereich Normung ist anzumerken, dass das Slowakische Amt für Normung seit Juni 2002 Vollmitglied des Europäische Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) ist. Bei der Harmonisierung mit den EG-Normen wurde das Niveau von 80% überschritten, das für die Mitgliedschaft im Europäischen Normungsausschusses (CEN) erforderlich ist. Nach Angaben der slowakischen Behörden sind in den Sektoren, die in das Protokoll zum Europa-Abkommen über die Konformitätsbewertung (PECA) einbezogen werden sollen, bereits 100% der harmonisierten Normen übernommen worden. Im Juli 2002 erging eine Regierungsverordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Festlegung des Verfahrens für den Austausch von Informationen über technische Normen und Vorschriften. Bei den Maßnahmen bezüglich der EG-Verordnung über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften sind keine Fortschritte festzustellen. Für diese Verordnung, die unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Betritts gilt, muss die Slowakei die erforderlichen Durchsetzungsstrukturen rechtzeitig vor dem Beitritt schaffen. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden einige weitere Fortschritte im nichtharmonisierten Bereich erzielt, vor allem was die Verfahren für den Austausch von Informationen anbelangt. Bei der systematischen Überprüfung der Rechtsvorschriften auf möglicherweise nicht mit den Artikeln 28 bis 30 des EG- Vertrages zu vereinbarende Bestimmungen sind jedoch begrenzte Fortschritte festzustellen. Im Bereich öffentliches Auftragswesen wurden im Berichtszeitraum - zuletzt im Juli 2002 - zwei Änderungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen verabschiedet. Die zweite Änderung, die Anfang 2003 in Kraft treten dürfte, soll für größere Transparenz bei den Auswahl- und den Vertragsvergabeverfahren und für mehr Klarheit bei einigen Aspekten der Nachprüfungsverfahren sorgen, wie z.B. bei der Festlegung von Schadensersatzzahlungen durch das Amt für öffentliches Auftragswesen und der Möglichkeit, Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Amtes einzulegen. Mit der Änderung sollen auch einige der in den Vorjahren ermittelten Defizite beseitigt werden, wie z.B. die viel zu weit gehenden Ausnahmeregelungen, die Nichteinbeziehung von Körperschaften öffentlichen Rechts, die unzureichende Einbeziehung von Beschaffungsstellen im Bereich der Sektoren, die Verpflichtung zum Nachweis des Unternehmerstatus und die Notwendigkeit der Abschaffung diskriminierender Vorschriften für die Unterstützung unterentwickelter Regionen. Gesamtbewertung Trotz gewisser Fortschritte im nichtharmonisierten Bereich ist die Lage bei den Rechtsvorschriften, die gegen die Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages verstoßen, immer noch unklar. Die slowakischen Behörden sollten sicherstellen, dass alle Rechtsvorschriften, die nicht mit den Artikeln 28 bis 30 des EG-Vertrages vereinbar sind, bis zum Zeitpunkt des Beitritts geändert werden. Weitere Information über die Umsetzungsmaßnahmen und Durchsetzungsmodalitäten für die anderen einschlägigen Rechtsakte werden noch erwartet. Bei den sektorspezifischen Rechtsvorschriften in den Bereichen, die unter die nach dem Neuen Konzept verfassten Richtlinien fallen, ist die Rechtsumsetzung nahezu abgeschlossen, da die meisten einschlägigen Richtlinien umgesetzt wurden. Anstrengungen müssen noch im Hinblick auf die Richtlinie über Druckgeräte und die Richtlinie über transportable Druckbehälter unternommen werden. Bei den nach dem Alten Konzept verfassten Richtlinien wurde der Besitzstand im Bereich chemische Erzeugnisse, Kosmetika, gesetzliches Messwesen, Fertigverpackungen und Holz weitgehend umgesetzt. Weitere Fortschritte müssen jedoch im pharmazeutischen Bereich erzielt werden, wo die Angleichung der Preiskontrollen noch aussteht und das zentrale Verfahren für die Registrierung und die gegenseitige Anerkennung der Registrierungen bis zum Beitritt umgesetzt werden muss. Die Verlängerung bereits erteilter Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln sollte ebenfalls abgeschlossen werden. Die Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Kraftfahrzeuge steht ebenfalls noch aus. Bei der Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Lebensmittel ist die Slowakei zeitlich im Rückstand. Zur vollständigen Umsetzung und Schaffung effizienter Durchführungsvorschriften sind weitere Anstrengungen erforderlich. Außerdem sind weitere Schritte erforderlich, um Genehmigungen, Registrierungen und sonstige der Vermarktung vorgeschaltete Kontrollen überall dort abzuschaffen, wo solche Verfahren nicht im Gemeinschaftsrecht vorgesehen sind. Was neuartige Lebensmittel anbetrifft, gibt es gegenwärtig weder ein amtliches Zulassungsverfahren, das speziell auf neuartige Lebensmittel (einschließlich gentechnisch veränderter Lebensmittel) ausgerichtet ist, noch sonstige spezifische Rechtsvorschriften. Zur Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist festzustellen, dass die bereits vor einigen Jahren geschaffenen Normungs- und Akkreditierungsstellen der Slowakei weiterhin gut funktionieren. Das Slowakische Amt für Akkreditierung ist Mitglied der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und wird sich ab Ende 2002 in vollem Umfang am multilateralen EA-Übereinkommen beteiligen. Seit Juni 2002 ist das Slowakische Amt für Normung Vollmitglied des CENELEC und die offizielle CEN-Mitgliedschaft wird für Ende 2002 angestrebt. Im vergangenen Jahr erhöhte die Slowakei die Zahl der Mitarbeiter der Slowakischen Gewerbeaufsichtsbehörde, des Zentrums für chemische Stoffe und Zubereitungen und des Staatlichen Slowakischen Arzneimittelinstituts. Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die staatliche Binnenmarktaufsicht in Fragen des Verbraucherschutzes wurden die Marktaufsichtsstrukturen reorganisiert. Derartige Bemühungen um die Stärkung der Kapazitäten sollten fortgesetzt werden. In der gesamten gewerblichen Wirtschaft müssen zum Zeitpunkt des Beitritts - bzw. möglichst sogar früher - die einschlägigen Verwaltungsinfrastrukturen zur Umsetzung des Besitzstands vorhanden sein und zufriedenstellend funktionieren. Im Bereich Lebensmittel muss ungeachtet der erzielten Fortschritte die Leistungsfähigkeit der Verwaltung weiter verbessert werden. Da das Mandat der neu geschaffenen Staatlichen Veterinär- und Lebensmittelbehörde nach wie vor nicht eindeutig ist, kommt der Koordinierung zwischen den verschiedenen Dienststellen entscheidende Bedeutung zu. Die Arbeit der Laboratorien muss rationalisiert und die Mitarbeiter der Laboratorien müssen geschult werden, damit u.a. die dem Besitzstand entsprechenden Strukturen und Verfahren eingeführt werden können. Es müssen klare Leitlinien und Verfahren für ein gut funktionierendes Schnellwarnsystem in den Bereichen Lebensmittel und Futtermittel entwickelt werden; die Einrichtung eines Krisenmanagementausschusses steht noch aus. Ferner müssen die nationale Kontaktstelle benannt und eine adäquate Vernetzung mit den IT-Systemen sichergestellt werden. Die Einhaltung der Grundsätze des HACCP-Systems durch die Lebensmittelhersteller ist nach wie vor eine wichtige noch zu bewältigende Aufgabe und ein entsprechender Aktionsplan wäre zu begrüßen. Für die Produktsicherheitskontrollen an den Außengrenzen muss die Slowakei erst noch geeignete Zoll- und Marktaufsichtsinfrastrukturen schaffen und eine effiziente Verwaltungszusammenarbeit der zuständigen Behörden sicherstellen. Was die Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Schusswaffen anbelangt, so ist ein neues Gesetz über Waffen und Munition in Vorbereitung, das die volle Übereinstimmung mit dem Besitzstand gewährleisten soll. Eine Prüfung der vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen wird erforderlich sein, u.a. im Hinblick auf den Informationsaustausch und die Ausstellung der Europäischen Feuerwaffenpässe. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sollten ungeachtet der Tatsache, dass das Amt für Öffentliches Auftragswesen gut funktioniert und proaktiv vorgeht, weitere Anstrengungen unternommen werden, um eine ausgedehntere und regelmäßigere Monitoring- und Kontrolltätigkeit zu gewährleisten und Qualität und Quantität der Überprüfungen zu steigern. Verstöße der Beschaffungsstellen scheinen immer noch recht weit verbreitet zu sein, insbesondere auf kommunaler Ebene. Auf sämtlichen Ebenen des Staates und in allen Sektoren sind weitere Anstrengungen vonnöten, um die Transparenz und die Durchsetzung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Im Zuge der Überprüfungsverfahren sollten weitere Schritte unternommen werden, um die völlige Unabhängigkeit des Amtes und seine Kapazitäten zu stärken. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei zwar nach und nach den gesamten Besitzstand im Bereich des freien Warenverkehrs übernimmt, die schleppenden Fortschritte bei der Rechtsangleichung und bei der Anwendung einer schlüssigen Regelung der freiwilligen Normung und Konformitätsbewertung jedoch Schwächen bei der Erfüllung des Europa-Abkommens aufdecken. Dessen ungeachtet stellte sie fest, dass der freie Warenverkehr kein wesentliches Hindernis für den Beitritt darstellen dürfte. Seit der Stellungnahme wurden insgesamt gute Fortschritte erzielt. Die Rechtsumsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist in angemessener Weise vorangekommen und die Verwaltungskapazitäten sind weitgehend vorhanden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollten sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt auf die Rechtsangleichung im Bereich Kraftfahrzeuge, wo über die genaue Form der Umsetzung erst nach der Verlagerung von Zuständigkeiten auf die dezentrale Ebene entschieden werden kann, und wie oben beschrieben auf den pharmazeutischen Bereich konzentrieren. Außerdem muss den Rechtsvorschriften für Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit ebenso wie dem Abschluss der systematischen Überprüfung der Rechtsvorschriften in den nichtharmonisierten Bereichen und der Beseitigung nicht mit dem Besitzstand zu vereinbarender Rechtsvorschriften besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Generell muss die Leistungsfähigkeit der Verwaltung kontinuierlich verbessert werden. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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