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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 5: Gesellschaftsrecht

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei einige begrenzte Fortschritte im Bereich des Gesellschaftsrechts und des Schutzes der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum erzielt.

Speziell bezüglich des Gesellschaftsrechts wurde im April 2002 ein Projekt zur Zentralisierung und Verbesserung der Funktionsweise des Handelsregisters in Angriff genommen. Was das Rechnungslegungswesen anbelangt, so wurde vom Parlament im Juli 2002 ein neues Rechnungslegungsgesetz verabschiedet, das die vollständige Angleichung an die Vierte und die Siebte EU-Richtlinie gewährleisten und im Januar 2003 in Kraft treten soll. Im Zusammenhang mit dem Besitzstand zur Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen verabschiedete das Parlament im Juni 2002 ein neues Gesetz über die Rechnungsprüfer, das im Januar 2003 in Kraft treten soll.

Im Bereich der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum trat im Januar 2002 eine Änderung des Markengesetzes in Kraft, mit der die Angleichung an den Besitzstand zum Markenrecht vollzogen werden soll. Die EG-Richtlinie über den rechtlichen Schutz gewerblicher Muster wurde im Juli 2002 mit der Verabschiedung des Gesetzes über gewerbliche Muster umgesetzt.

Zu den Patenten ist anzumerken, dass das im Vorjahresbericht erwähnte neue Patentgesetz im November 2001 in Kraft getreten ist. Die Slowakei ist dem Europäischen Patentübereinkommen mit Wirkung vom Juli 2002 beigetreten.

Gesamtbewertung

Die Rechtsvorschriften im Bereich des Gesellschaftsrechts stehen weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang, da im Oktober 2001 umfassende Änderungen des Handelsgesetzbuchs beschlossen wurden, in denen festgelegt ist, in welchen Schritten bis Januar 2003 die progressive Angleichung an sämtliche Richtlinien zum Gesellschaftsrecht vollzogen werden soll.

Beim Handelsregister wurden in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, so etwa kürzlich bezüglich des Online-Zugangs zu einigen Aspekten des Handelsregisters und mit der Erweiterung der Liste der obligatorisch in das Register aufzunehmenden Daten. Von Seiten der Wirtschaft wird jedoch weiterhin scharfe Kritik an den praktischen Vorgehensweisen geübt, insbesondere was die Registrierungsverfahren anbetrifft. Das Fehlen fester Fristen beispielsweise ist ein Unsicherheitsfaktor für die Unternehmen, der Korruption und Willkür bei der Bearbeitung der Anträge Vorschub leistet. Außerdem ermöglicht eine vor kurzem vorgenommene Änderung der Zivilprozessordnung provisorische Eintragungen in das Register, bei denen die Frage der Rechtsgültigkeit des die Eintragung ermöglichenden Beschlusses unberücksichtigt bleibt. Damit ist möglicherweise eine Gesetzeslücke entstanden, die die Rechtssicherheit in diesem Bereich beeinträchtigt würde und nicht mit dem Besitzstand zu vereinbaren wäre. Die Funktionsweise des Handelsregisters muss verbessert werden, insbesondere durch eine Verkürzung der durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Eintragung von Unternehmen. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die Gerichtsgebühren für Auszüge aus dem Handelsregister lediglich kostendeckend sind.

Die Rechnungslegungsvorschriften sind weitestgehend an das Gemeinschaftsrecht angepasst. Die vollständige Angleichung an den Besitzstand - insbesondere an die Vierte und die Siebte EG-Richtlinie - sowie an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze dürfte erreicht sein, wenn das kürzlich verabschiedete Rechnungslegungsgesetz im Januar 2003 in Kraft tritt.

Was die Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum anbelangt, steht das slowakische Marken- und Patentrecht weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang. Im Hinblick auf die Richtlinie über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und die Richtlinie über das Folgerecht ist jedoch eine weitere Angleichung erforderlich. Das slowakische Kultusministerium ist mit der Ausarbeitung einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes befasst, mit der die oben genannten Bestimmungen umgesetzt werden sollen. Die Slowakei ist allen einschlägigen Übereinkommen zum Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten beigetreten, einschließlich der beiden WIPO-Verträge von 1996.

Die Hauptprobleme im Bereich des Urheberrechts sind nach wie die Rechtsdurchsetzung, die Piraterie sowie die geringen Rechtskenntnisse und ungenügende Sensibilisierung der Vollzugsbehörden. Das Problem der Piraterie konzentriert sich in der Slowakei vor allem auf die Piraterie im Kabelnetz (rund 60% im Jahr 2000). Zahlreiche Kabelgesellschaften senden regelmäßig ausländische Programme ohne über die nötigen Genehmigungen zu verfügen. Nach Informationen der Privatwirtschaft war jedoch der Anteil der Piraterie von Musikerzeugnissen im Jahr 2001 relativ niedrig (10%), während der Anteil der Software-Piraterie auf 46% veranschlagt wird. Der Effizienz der mit der Rechtsdurchsetzung befassten Verwaltungs- und Justizbehörden wie Zoll, Polizei und Gerichte sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden; insbesondere gilt es, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern und für angemessene Ressourcen und gezielte Schulungsmaßnahmen zu sorgen.

Das Inkrafttreten des Gesetzes über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr von Waren, die gegen bestimmte gewerbliche und geistige Eigentumsrechte verstoßen, hat den Zollbeamten größeren Handlungsspielraum verschafft. Zur Beschlagnahme von Waren ist jedoch ein Gerichtsbeschluss erforderlich, was zu Verzögerungen und einem zusätzlichem Aufwand für die bereits überlasteten Gerichte führen dürfte. Die gemeldete Zahl von Anträgen auf Tätigwerden, die von Urheberrechtsinhabern gestellt wurden (4 Anträge seit August 2001), erscheint relativ niedrig.

Zum Zeitpunkt des Beitritts wird die Slowakei in der Lage sein, die Verordnung zu übernehmen, die das Übereinkommen von Brüssel über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ersetzt.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf das Gesellschaftsrecht und den Rechten an geistigem und gewerblichem Eigentum neue Gesetze und Gesetzesänderungen erforderlich sind, um den Annäherungsprozess abzuschließen. Insbesondere im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums seien erhebliche Anstrengungen zur Stärkung der Anwendungs- und Durchsetzungsstrukturen erforderlich.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei stetige Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Gesellschafts- und Rechnungslegungsrecht sowie bei den Rechten an gewerblichem und geistigem Eigentum erzielt. Außerdem wurde die Leistungsfähigkeit der Verwaltung allmählich weiterentwickelt. Die Rechtsvorschriften im Bereich des Unternehmensrechts stehen jetzt weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang. Die Verwaltungskapazitäten sind relativ gut ausgebaut.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Sie hat dem von der EU unterbreiteten Vorschlag bezüglich des Schutzes der Rechte an gewerblichem Eigentum für pharmazeutische Erzeugnisse und Gemeinschaftsmarken zugestimmt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollten sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt im Einklang mit den obigen Zielvorgaben auf die vollständige Angleichung an den Besitzstand konzentrieren. Wichtig sind vor allem die ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung des neuen Unternehmensrechts und die Verbesserung der Verfahren für die Unternehmenseintragung. Obgleich bereits Bemühungen im Gange sind, um beim Handelsregister für mehr Transparenz und leichteren Zugang zu sorgen, sind die derzeit angewandten Verfahren für die Unternehmenseintragungen nach wie vor verbesserungsbedürftig. Die Slowakei sollte die Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie intensivieren, die Grenzkontrollen verstärken und allgemein die Koordinierung zwischen den mit der Rechtsdurchsetzung befassten Behörden (Zoll, Polizei und Justiz) verbessern.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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