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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 6: Wettbewerbspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letztjährigen Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt.

Im Kartellrecht hat das slowakische Parlament im Juni 2002 ein Gesetz über Gruppenfreistellungen vom Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Slowakei an eine Reihe von Gemeinschaftsvorschriften angeglichen werden, einschließlich verschiedener Gruppenfreistellungen bei vertikalen und horizontalen Beschränkungen. Durch das Gesetz wird ferner das Wettbewerbsgesetz geringfügig geändert, indem für die Behandlung bestimmter Fusionen ein vereinfachtes Verfahren eingeführt wird.

Was die Leistungsfähigkeit der Verwaltung angeht, hat die slowakische Regierung im Jahr 2002 einer Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter des Kartellamts von 65 auf 75 zugestimmt. Davon sollen sich 38 unmittelbar mit der Umsetzung der kartellrechtlichen Bestimmungen in konkreten Fällen befassen. In Bezug auf die praktische Durchsetzung der Rechtsvorschriften fällte das slowakische Kartellamt im Jahr 2001 167 Entscheidungen, von denen 24 wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, 25 den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und 118 Unternehmenszusammenschlüsse betrafen. Insgesamt führten 9 Entscheidungen (darunter 2 Entscheidungen mit Geldbußen) zu einem Verbot vertikaler oder horizontaler wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. Es gab keine Verbotsentscheidungen betreffend den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Im Jahr 2002 führten jedoch mehrere ressourcenintensive Ermittlungen zu internationalen Firmenzusammenschlüssen zu Zustimmungsentscheidungen, die an materiell-rechtliche Bedingungen geknüpft waren.

Im Bereich der staatlichen Beihilfen trat im November 2001 ein geändertes Gesetz über staatliche Beihilfen in Kraft, mit dem die slowakischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich im Großen und Ganzen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang gebracht werden. Durch das Gesetz werden insbesondere die slowakischen Regelungen für Regionalbeihilfen und Beihilfen für sensible Sektoren aktualisiert, und es enthält die wesentlichen Bestimmungen der jüngsten Gruppenfreistellungen der Gemeinschaft betreffend Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen und De- minimis-Beihilfe. Durch ein Gesetz über Investitionsanreize, das im Januar 2002 in Kraft trat, wurden die Bedingungen für die Gewährung bestimmter Investitionsanreize weitgehend mit dem Besitzstand in Übereinstimmung gebracht. Im Juni 2002 verabschiedete das slowakische Parlament ferner ein Gesetz zur Änderung der bestehenden Regelungen für Steuerbeihilfen nach den Artikeln 35 und 35a des Einkommensteuergesetzes. Dieses Gesetz wird am 1. September 2002 in Kraft treten. Infolgedessen muss jede gemäß diesen Bestimmungen gewährte Beihilfe ab dem Steuerjahr 2002 den einschlägigen staatlichen Beihilferegelungen entsprechen. Sowohl in dem Gesetz über Investitionsanreize als auch in dem geänderten Einkommensteuergesetz ist eine individuelle Ex-ante-Kontrolle aller Beihilfeprojekte durch das slowakische Amt für staatliche Beihilfen (SOA) vorgesehen. Außerdem wurde im Berichtszeitraum eine neue regionale Beihilfelandkarte von der Slowakei vorgeschlagen, mit einer maximalen Beihilfeintensität von netto 20 % für die Region Bratislava und netto 50 % für das übrige Land, wobei die neuesten regionalen BIP-Zahlen Berücksichtigung fanden. Im Januar 2002 legte die Slowakei der Kommission ein Verzeichnis über staatliche Beihilfen vor, in dem die 2000 und 2001 genehmigten Fälle aufgeführt sind.

Was die Leistungsfähigkeit der Verwaltung angeht, hat das slowakische Parlament im Juni 2002 einen Regierungsvorschlag zur Zusammenlegung des SAO mit dem Kartellamt abgelehnt. Der derzeitige Status des SAO bleibt somit unverändert. Das Amt für staatliche Beihilfen plant eine Erhöhung seines Personalbestands von 35 im Juni 2002 auf 45 bis zum Jahresende. Derzeit sind 22 Mitarbeiter für die Bearbeitung von Fällen zuständig. Im Berichtszeitraum unternahm das SAO erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit, vor allem durch mehrere Schulungsinitiativen, die auch Praktika bei einschlägigen Institutionen innerhalb der EU beinhalten. Es wurden erhebliche Anstrengungen zur Schärfung des Bewusstseins der Stellen, die Beihilfen gewähren, für die staatlichen Beihilfevorschriften unternommen.

In Bezug auf die Durchsetzung hat das staatliche Amt für Beihilfen im Jahr 2001, dem ersten vollständigen Jahr seiner Tätigkeit, 150 Entscheidungen und in den darauf folgenden sechs Monaten weitere 55 Entscheidungen getroffen. In diesen 18 Monaten fällte das SAO 10 negative Entscheidungen. Gegen eine wurden Rechtsmittel eingelegt, der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung jedoch bestätigt. Das SAO spielte eine wichtige Rolle bei der Umwandlung bestehender unvereinbarer Beihilfemaßnahmen in vereinbare Zuschüsse. Außerdem hat das SAO auch seine internen Verfahren verbessert und dadurch gute Fortschritte auf dem Weg zu einem zufriedenstellenden Grad der Durchsetzung erzielt.

Gesamtbewertung

Im Bereich des Kartellrechts deckt das slowakische Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs die wichtigsten kartellrechtlichen Prinzipien der Gemeinschaft in Bezug auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die Fusionskontrolle ab. Seit dieses Gesetz im Juni 2002 durch das neue Gesetz über Gruppenfreistellungen ergänzt wurde, ist der Rechtsrahmen der Slowakei im Großen und Ganzen mit dem Besitzstand vereinbar. Was die Leistungsfähigkeit der Verwaltung angeht, funktioniert das Kartellamt gut, es kann eine positive Bilanz vorweisen und führt nach wie vor in erheblichem Umfang Schulungsmaßnahmen für sein Personal durch. Es wird davon ausgegangen, dass das Amt seine Ressourcen weiterhin aktiv ausbaut, insbesondere angesichts der geplanten Modernisierung und Dezentralisierung der Anwendung der kartellrechtlichen EU-Vorschriften. Zur Verbesserung der Durchsetzungsbilanz sollte Fällen, bei denen es um gravierende Wettbewerbsverzerrungen geht, nach wie vor Priorität eingeräumt werden, und es sollten abschreckendere Sanktionen angewandt werden. Generell bedarf es der Förderung eines schärferen Bewusstseins für die kartellrechtlichen Vorschriften, vor allem in der Wirtschaft. Eine Schulung von Mitarbeitern der Justiz ist ebenfalls erforderlich.

Was die staatlichen Beihilfen angeht, deckt das Gesetz über staatliche Beihilfen die wichtigsten Prinzipien der Kontrolle staatlicher Beihilfen ab, obgleich die Slowakei ihre Rechtsvorschriften vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen im Besitzstand, wie der gemeinschaftlichen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und der Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen, weiter aktualisieren muss. Betreffend Stahl, sind die von der Slowakei gewährten staatlichen Beihilfen nicht mit dem Protokoll 2 des Europaabkommens vereinbar. Dieses Problem muss dringend angegangen werden

Hinsichtlich der Transparenz wurden Berichte über staatliche Beihilfen für die Jahre bis 2000 vorgelegt. Sie lehnen sich jetzt methodisch und formal eng an die Erhebung der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen in der EG an und sind von zufriedenstellender Qualität. Das Amt für Staatliche Beihilfen hat seine Arbeitsweise deutlich verbessert, obwohl weitere Schulungsmaßnahmen erforderlich sind. Es erarbeitet derzeit eine Bilanz ihrer Tätigkeiten. Es sollten weitere Bemühungen um eine Schärfung des Bewusstseins für die staatlichen Beihilfevorschriften bei den Marktteilnehmern, den die Beihilfe gewährenden Einrichtungen und der Justiz unternommen werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei zufriedenstellende Fortschritte macht, was den Besitzstand hinsichtlich der kartellrechtlichen Vorschriften angeht, auch wenn noch erhebliche Anstrengungen im Bereich der Kontrolle staatlicher Beihilfen vonnöten sind.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei stetige Fortschritte erzielt, indem sie kartellrechtliche Rechtsvorschriften verabschiedet, die administrative Leistungsfähigkeit des Kartellamts verbessert und eine Tätigkeitsbilanz erstellt hat. In jüngster Zeit wurden auch gute Fortschritte bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen, bei der Erhöhung der Transparenz des Systems sowie bei der Verbesserung der administrativen Leistungsfähigkeit des Amtes für staatliche Beihilfen gemacht. Eine Tätigkeitsbilanz wird derzeit erarbeitet, obwohl hier eine weitere Stärkung notwendig ist. Insgesamt ist die Slowakei, was die Anpassung der Rechtsvorschriften, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und die Durchsetzungsbilanz angeht, in angemessener Weise vorangekommen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt.

Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, muss die Slowakei ihre Anstrengungen jetzt darauf konzentrieren zu gewährleisten, dass die Angleichung weiterhin der Weiterentwicklung des Besitzstands in diesem Bereich den entspricht, und sie muss weiterhin eine Bilanz der korrekten Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf den Gebieten Kartellwesen und staatliche Beihilfen erstellen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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