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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 7: Landwirtschaft

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei in verschiedenen Agrarsektoren gute Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts gemacht, insbesondere im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich.

Auf die Landwirtschaft in der Slowakei entfielen im Berichtszeitraum 4,6 % der Brutto- wertschöpfung (gegenüber 4,5 % im Vorjahr)[*], während ihr Beschäftigungsanteil weiter zurückging auf 6,3 % der Gesamtbeschäftigung[*].

Der Agrarhandel[*] zwischen der Slowakei und der EU hat 2001 deutlich zugenommen, hauptsächlich bedingt durch das ,,Doppel-Null-Abkommen`` zur Liberalisierung des Agrarhandels. Die EU-Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Slowakei erhöhten sich um 49 % auf 139 Mio. EUR, während die Ausfuhren dorthin um 8 % auf 344 Mio. gestiegen sind. Der Handelsbilanzüberschuss zugunsten der EU belief sich auf 205 Mio. EUR, gegenüber 225 Mio. EUR im Jahr 2000. Bei den Einfuhren der EU standen Ölsaaten, Molkereiprodukte, Getränke, Spirituosen und Essig an erster Stelle, ausgeführt wurden vor allem Rückstände der Nahrungsmittelindustrie, Obst und Schalen- früchte sowie Getreide.

Horizontale Maßnahmen Seit Veröffentlichung des Vorjahresberichts sind einige Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) zu verzeichnen. Das slowakische Landwirtschaftsministerium hat entschieden, die landwirtschaftliche Interventionsstelle, die Zahlstelle des Land- wirtschaftsministeriums und die SAPARD-Stelle beim Beitritt zu einer einzigen Zahlstelle zu verschmelzen. Die Verwaltungsstruktur wurde im vergangenen Jahr verstärkt und das Landwirtschaftsministerium erhielt 72 neue Stellen.

Die Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) ging kaum voran. Die Slowakei ist nach wie vor mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Strategie beschäftigt. Zum Aufbau des Flächenidentifizierungssystems (LPIS) und des Tierkennzeichnungssystems (AIS) wurden erste Schritte unternommen. Beim Flächenidentifizierungssystem entschied sich die Slowakei für die Methode natürlicher Blöcke, d.h. Parzellenblöcke, die durch ständige Grenzen wie Straßen, Flüsse, Wälder usw. begrenzt sind. Bislang sind nur 5 % des Landes durch Luftaufnahmen erfasst.

Bei den Handelsmechanismen, der Qualitätspolitik und der Einführung des Informations- netzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) gab es im Berichtszeitraum keine weiteren Entwicklungen.

Im Bereich der ökologischen Landwirtschaft hat die Slowakei weitere Fortschritte gemacht, indem das diesbezügliche Gesetz an das Gemeinschaftsrecht angepasst wurde. Das geänderte Gesetz erleichtert die Einführung eines klaren und funktionellen Verwaltungssystems für ökologischen Landbau und ökologische Lebensmittelproduktion.

Gemeinsame Marktorganisationen Seit dem letzten Jahresbericht ist die Slowakei mit der Einführung des Rechtsrahmens und der Verwaltungsstruktur für die gemeinsamen Marktorganisationen etwas vorange- kommen. Durch das diesbezügliche Gesetz, das im Januar 2002 in Kraft trat, wurde der staatliche Marktregulierungsfonds in eine landwirtschaftliche Interventionsstelle umgewandelt. Deren Satzung wurde von der Regierung im April 2002 beschlossen. Sie beschäftigt derzeit 22 Personen.

Das Gesetz, das die Regierung zum Erlass von Verordnungen zur Rechtsangleichung ermächtigt, wurde auf den Agrarsektor ausgedehnt. Allerdings gab es beim Erlass der Verordnungen für die einzelnen EU-Marktorganisationen bisher kaum Fortschritte.

Die Slowakei hat ihre Vorbereitungen zur Einführung eines geeigneten Markt- informationssystems fortgesetzt. Allerdings enthält das Gesetz über die Marktorganisationen hierzu noch keine einschlägigen Bestimmungen.

Im Weinsektor hat die Slowakei mit der Registrierung der Rebflächen begonnen, ausgehend vom Ergebnis eines Modellversuchs in einem ausgesuchten Weinbaugebiet. Nach dem Zeitplan des Landwirtschaftsministeriums soll die Weinbaukartei bis Dezember 2003 fertig gestellt sein. Das Gesetz über Weinbau und Weinbereitung wurde mit einer Änderung im Juni 2002 weiter an das geltende Gemeinschaftsrecht angepasst.

Im Bereich der tierischen Erzeugnisse erhielt das staatliche Referenzlabor für die Überwachung von Milch und Milcherzeugnissen seine Zulassung. Mit einer Verordnung, die im Mai 2002 in Kraft getreten ist, hat die Slowakei ihr Handelsklassenschema für Schweineschlachtkörper an das EU-Handelsklassenschema angeglichen; ferner wurden die Ausbildung und Qualifikation des mit der Klassifizierung beauftragten Personals sowie die Registrierung der geschlachteten Schweine und die Qualität der Schlachtkörper im Einzelnen geregelt.

Ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft In diesem Bereich wurde mit der Zulassung der slowakischen SAPARD-Stelle, die von der Kommission im April 2002 bestätigt wurde, ein bedeutender Fortschritt gemacht. Die Kommission übertrug der SAPARD-Stelle die Verwaltung von fünf aus insgesamt neun SAPARD-Maßnahmen. Die slowakische SAPARD-Stelle beschäftigt derzeit 82 Personen einschließlich des Personals in den acht Regionalstellen (siehe auch Abschnitt A.b ­ Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Slowakei).

Das Landwirtschaftsministerium hat mit der Vorbereitung der Programme zur ländlichen Entwicklung nach dem Beitritt begonnen (Plan und operationelles Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, die aus den Abteilungen Garantie bzw. Ausrichtung des EAGFL finanziert werden), und sich dabei zunächst auf die Klassifizierung der benachteiligten Gebiete konzentriert.

Veterinär- und Pflanzenschutzrecht einschließlich Lebensmittelsicherheit Seit dem letzten Bericht hat die Slowakei bedeutende Fortschritte bei der Angleichung des Veterinärrechts erzielt.

Im Juli 2002 wurde das neue Veterinärrahmengesetz verabschiedet, das die Rechtsgrund- lage für die Anwendung der Veterinärvorschriften der EU schafft und am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll. Ferner wurde ein anspruchsvoller Zeitplan für den Erlass der entsprechenden Durchführungsvorschriften aufgestellt. Das Rahmengesetz enthält auch Bestimmungen zum Tierschutz.

Zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern wurde im April 2002 das Rinderzentralregister eingeführt und die Identifizierung der Tiere in größeren Betrieben abgeschlossen, während die Registrierung in den kleineren Betrieben noch bis Ende 2002 dauern wird. Bisher sind von insgesamt etwa 650.000 Rindern nahezu 500.000 erfasst.

Bei der Tierabfallverwertung hat die Slowakei das geltende Gemeinschaftsrecht bereits weitgehend umgesetzt. Hinsichtlich der Veterinär- und Tierseuchenkontrolle sind Fortschritte bei der Einführung des Informationsnetzes der Veterinärbehörden (ANIMO) zu verzeichnen. Die Slowakei ist im Februar 2002 dem Tierseuchenmeldesystem (ADNS) beigetreten. Ferner wurden Notpläne für schwere Tierseuchen ausgearbeitet.

Die Slowakei hat weitere Schritte zur Stärkung der Verwaltungskapazität im Veterinär- bereich getroffen. Die staatliche Veterinär- und Lebensmittelbehörde erhielt 15 neue Stellen (2 in der Abteilung für europäische Integration, 13 in den Lebensmittelüber- wachungsstellen).

Bei der Einrichtung der Grenzkontrollposten an den künftigen EU-Außengrenzen sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Die Slowakei hat einen von drei künftigen Kontrollposten, nämlich an der Straßengrenze in Vysné Nemecké fertig gestellt. Allerdings wurden die EU-Anforderungen an die Bauqualität nicht vollständig erfüllt. Die Bauarbeiten für den Eisenbahnkontrollposten in Cierna nad Tisou haben begonnen und sollen bis Ende 2002 abgeschlossen sein. Dort sind noch erhebliche Verbesserungen nötig.

Im Pflanzenschutzrecht wurden seit dem Vorjahresbericht bedeutende Fortschritte erzielt. Eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes betreffend Schadorganismen und Pflanzenschutzmittel ist im Januar 2002 in Kraft getreten, wobei die Bestimmungen über Schutzzonen und Pflanzenpässe allerdings erst mit dem Beitritt der Slowakei zur EU Anwendung finden. Die Änderung regelt die Registrierung der Hersteller, Importeure und Exporteure von Pflanzenschutzmitteln, die Pflanzenschutzanforderungen bei der Einfuhr von Schadorganismen und Pflanzenerzeugnissen sowie die interne und externe Quarantäne. Im Juli 2002 erließ das Agrarministerium entsprechende Durchführungs- vorschriften für Pflanzenschutzmittel. Eine weitere Verordnung zur Anwendung des Pflanzenschutzgesetzes trat im Februar 2002 in Kraft.

In Bezug auf Saat- und Vermehrungsgut verabschiedete das slowakische Parlament eine Änderung zum Pflanzensorten- und Saatgutgesetz mit Bestimmungen zur Vermarktung von Vermehrungs- und Pflanzgut für Gemüse, Obst und Zierpflanzen. Zur vollen Über- einstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht müssen noch entsprechende Durchführungs- vorschriften erlassen werden.

Zur Stärkung der Verwaltungskapazität im Pflanzenschutzrecht wurden beim zentralen Kontroll- und Testinstitut für Landwirtschaft vierzehn weitere Personen eingestellt. Die Schulung des Personals wurde fortgesetzt und eine neue Abteilung für ökologischen Landbau, Qualitätskontrolle bezüglich Pestiziden und Überwachung von Pestizidrück- ständen in Agrarerzeugnissen eingerichtet. Das Saatguttestlabor in Bratislava wurde vom Internationalen Saatguttestverband (ISTA) neu akkreditiert.

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit (siehe auch Kapitel 1 - Freier Warenverkehr) wurde durch das neue Lebensmittelgesetz im Jahr 2002 die Organisationsstruktur der für Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden gestrafft und die Agrar- und Lebensmittelinspektion mit der Veterinärverwaltung in einer zentralen Behörde unter der Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums - der staatlichen Veterinär- und Lebens- mittelbehörde - zusammengefasst. Auf regionaler Ebene wird die amtliche Lebensmittel- und Veterinärkontrolle von den zuständigen Regional- und Distriktbehörden wahrgenommen.

Im März 2002 hat die Slowakei eine sektorübergreifende Kommission für Lebensmittelsicherheit eingeführt, die sich aus Vertretern des zentralen Testinstituts, der staatlichen Lebensmittel- und Veterinärbehörde, des Landwirtschafts-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Umweltministeriums sowie verschiedener Forschungsinstitute zusammensetzt. Die Kommission koordiniert die Tätigkeiten dieser Stellen, mit Schwerpunkt auf dem Erlass von Maßnahmen und der Verbreitung von Informationen zur Lebensmittelsicherheit.

Die Slowakei hat die BSE-Tests fortgesetzt. Sie wurden seit dem letzten Bericht erheblich verstärkt und erreichen jetzt fast das gleiche Niveau wie in der EU. Das Gemeinschaftsrecht ist inzwischen vollständig umgesetzt hinsichtlich der epidemio- logischen Überwachung, der Tierkörperbeseitigung und der Entfernung und Vernichtung von spezifischem Risikomaterial aus Futtermitteln. Im März 2002 billigte die slowakische Regierung den Ausgabenansatz für die Durchführung der Maßnahmen zum Schutz gegen BSE im Jahr 2002.

Bei der Vervollständigung und Durchführung des nationalen Modernisierungsplans zur Anpassung der Lebensmittelbetriebe an die EU-Vorschriften hat die Slowakei weitere Fortschritte gemacht. Alle Betriebe, die nach dem Beitritt fortbestehen sollen, wurden von der zuständigen Behörde kontrolliert und ein Plan zur Beseitigung etwaiger Mängel aufgestellt. Da die zur Beurteilung der Betriebe herangezogenen Kriterien mangelhaft und die Modernisierungspläne nicht detailliert genug sind und von der staatlichen Veterinär- und Lebensmittelbehörde nicht vollständig geprüft wurden, müssen diese Maßnahmen jedoch weiterverfolgt werden.

Gesamtbewertung

Bei den horizontalen Maßnahmen muss die weitere Entwicklung hinsichtlich der Rechtsgrundlage und Funktionsweise der Zahlstelle aufmerksam verfolgt werden.

Die Slowakei muss ihre Vorbereitungen zur Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) schneller vorantreiben, insbesondere in Bezug auf das Flächenidentifizierungssystem. Die digitale Erfassung der Blöcke soll bis Ende 2003 abgeschlossen sein. Für die Antragsbearbeitung, die Verwaltungskontrollen oder die Zahlungen gibt es noch keine genauen Planungen. Die Slowakei muss sich dringend und intensiv darum bemühen, bis zum Beitritt über ein betriebsbereites InVeKoS zu verfügen. Pläne und Absichten müssen nach einem zwingenden Zeitplan in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Wenn die Slowakei in der Lage sein will, die GAP-Beihilferegelungen nach dem Beitritt wirksam zu verwalten und zu kontrollieren, muss jede Verzögerung gegenüber dem vorgesehenen Zeitplan unbedingt vermieden werden. Wenn die notwendigen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen beim Beitritt nicht voll funktionstüchtig sind oder nicht korrekt funktionieren, kann das betreffende Bewerberland nicht vollständig in den Genuß der Unterstützung durch die Gemeinsame Agrarpolitik kommen oder muß schon erhaltene Zuschüsse zurückerstatten.

Für die Handelsmechanismen sind bisher verschiedene Ministerien zuständig. Das Wirtschaftsministerium erteilt Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, während das Landwirt- schaftsministerium beratend wirkt. Für die Erhebung der Ausfuhrabgaben ist das Finanzministerium, für die Gewährung der Ausfuhrerstattungen und die Kontrolle der Bestimmung von Interventionserzeugnissen die landwirtschaftliche Interventionsstelle zusammen mit der Zollbehörde zuständig.

Im Bereich der Qualitätspolitik müssen die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel noch umgesetzt werden.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes über ökologischen Landbau hat die Slowakei einen wichtigen Schritt zur Angleichung an das einschlägig EU-Recht getan.

Die Slowakei muss ihre Rechtsvorschriften zur Anwendung der gemeinsamen Markt- organisationen noch vervollständigen. Insbesondere müssen die einzelnen Marktord- nungen und Durchführungsbestimmungen für pflanzliche und tierische Erzeugnisse vorbereitet werden. Ferner fehlt noch ein geeigneter Rechtsrahmen für den Aufbau des Marktinformationssystems. Die Registrierung der Rebflächen im ganzen Land muss ab- geschlossen und die Milchquotenregelung an das Gemeinschaftsrecht angepasst werden.

Im Bereich ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft muss die Vorbereitung der Programme für die Zeit nach dem Beitritt und auf die Durchführung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums einschließlich einer angemessenen Verwaltungs- kapazität weiter vorangetrieben werden.

Im Veterinärbereich hat die Slowakei bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Rechts gemacht, insbesondere durch die Verabschiedung des neuen Veterinär- rahmengesetzes. Zur vollständigen Angleichung sind jedoch weitere Rechtsetzungs- und Durchführungsmaßnahmen nötig. Hinsichtlich der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und der Tierkörperverwertung ist das Gemeinschaftsrecht bereits weitgehend umgesetzt.

Die Einrichtung der Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollposten an den künftigen EU- Außengrenzen verläuft schleppend. Erhebliche Anstrengungen sind bei der Anpassung der Grenzkontrollstelle in Vysné Nemecké an EU-Standard und beim Bau der noch fehlenden Kontrollposten in Cierna nad Tisou und am Flughafen Bratislava gefordert.

Beim Pflanzenschutz hat die Slowakei das Gemeinschaftsrecht weitgehend, aber noch nicht vollständig umgesetzt. Insbesondere bedarf es einer weiteren Harmonisierung der Vorschriften über Saat- und Vermehrungsgut. Ebenso muss die Slowakei sicherstellen, dass alle nötigen Kontrollstellen einschließlich Grenzinspektionsposten eingerichtet sind und über die erforderliche gesetzliche Grundlage verfügen, um das Gemeinschaftsrecht korrekt umzusetzen. Die Verstärkung der Verwaltungskapazitäten und die Schulung der Pflanzenschutzinspektoren müssen fortgesetzt werden.

Bei der Lebensmittelsicherheit (siehe auch Kapitel 1 - Freier Warenverkehr) ist die Slowakei mit der Einrichtung der zuständigen Stellen und mit den BSE-Maßnahmen vorangekommen. Während alle Verarbeitungsbetriebe kontrolliert und entsprechende Modernisierungspläne aufgestellt wurden, müssen diese noch konkret umgesetzt werden. Ferner kommt es darauf an, dass klare Kriterien zur Beurteilung der Betriebe aufgestellt, detailliertere Anpassungspläne ausgearbeitet und diese von der staatlichen Veterinär- und Lebensmittelbehörde eingehend geprüft werden. Eine vollständige Beurteilung der Anpassungspläne und eine strenge Überwachung des Anpassungsprozesses sind unabdingbar zur Angleichung an das Gemeinschaftsrecht.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass in der Slowakei eine weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand notwendig ist, auch wenn bei den im Weisbuch der Kommission von 1995 zum Binnenmarkt genannten Maßnahmen bereits beachtliche Fortschritte erzielt worden waren. Die Kommission fügte hinzu, besondere Anstrengungen seien in folgenden Bereichen erforderlich: Umsetzung und Anwendung der Veterinär- und Pflanzenschutzvorschriften und Anpassung der Betriebe an die EU-Normen (von besonderer Bedeutung mit Blick auf die Kontrollregelungen zum Schutz an den Außengrenzen der EU), Verstärkung der Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung und Anwendung der GAP-Maßnahmen, weitere Umstrukturierung der Nahrungsmittelindustrie zur Verbesserung ihrer Wettbewerbs- fähigkeit. Wenn diese Fortschritte erzielt würden, dürften sich mit dem Beitritt der Slowakischen Republik auf mittlere Sicht keine nennenswerten Probleme bei der Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik ergeben, schloss die Kommission.

Seit der Stellungnahme der Kommission hat die Slowakei - insbesondere im vergangenen Jahr - beträchtliche Fortschritte bei der Angleichung an das EU-Agrarrecht erzielt, das inzwischen weitgehend in slowakische Rechtsvorschriften umgesetzt ist. Allerdings bedarf es noch intensiver Bemühungen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten.

Die Verhandlungen über das Agrarkapitel werden fortgeführt. Alle Verhandlungspunkte im Veterinär- und Pflanzenschutzrecht sind bereits geklärt. Der Slowakei wurde im Lebensmittelrecht eine Übergangsregelung für einen Fleisch- und einen Fischverarbeitungsbetrieb eingeräumt (bis drei Jahre ab Beitrittsdatum). Die Slowakische Republik erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss sich die Slowakei nun noch intensiv um folgende Punkte bemühen: vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften, weitere Verstärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, insbesondere im Veterinär- und Lebensmittelrecht, vollständige Anpassung der Verarbeitungsbetriebe an die Gemeinschaftsnormen, Fertigstellung des Baus und ordentliche Funktionsweise der Kontrollposten an den künftigen EU-Außengrenzen, Anwendung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, Abschluss der Vorbereitungen zur Anwendung der gemeinsamen Marktorganisationen, Vervollständigung der Rechts- und Verwaltungsgrundlagen für den ordnungsmäßigen Betrieb der Zahlstelle. Die Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems muss - insbesondere in Bezug auf das Flächenidentifizierungssystem - vorrangig betrieben werden.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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