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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 8: FischereiFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtDie Slowakei hat in diesem Sektor auf rechtlicher und auf administrativer Ebene weitere Fortschritte erzielt. Die Slowakei hat ihre Rechtsvorschriften im Bereich der Bestandsbewirtschaftung, Kontrolle und Überwachung, Ein- und Ausfuhr von Fisch und Fischereizeugnissen durch Annahme des Fischereigesetzes im Februar 2002, Änderung des Lebensmittelgesetzes im Dezember 2001 und Annahme des Gesetzes über Marktorganisationen im Oktober 2001 an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Im Bereich der Marktpolitik hat die Slowakei mit dem Erlass des Rahmengesetzes über Veterinärwesen im Juli 2002 eine Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht. Im Bereich der Strukturmaßnahmen sind keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen. Die Verwaltungskapazitäten in diesem Sektor wurden weiter ausgebaut. Auf der Grundlage der Änderung des Lebensmittelgesetzes wurde die Staatliche Veterinärverwaltung in die Staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung umgewandelt, die für die Überwachung und Kontrolle der einheimischen und der eingeführten Fischereierzeugnisse wie für die Ausbildung von Inspektoren zuständig ist. Die Verwaltungskapazität des dem Landwirtschaftsministerium angegliederten Amtes für tierische Erzeugnisse wurde im Jahr 2002 durch einen zusätzlichen Mitarbeiter verstärkt. In den Bereichen staatliche Beihilfen im Fischereisektor und internationale Fischereiabkommen wurden keine besonderen Entwicklungen gemeldet. Gesamtbewertung Da die Slowakei keinen Zugang zum Meer hat, finden nur bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Fischerei auf dieses Land Anwendung. Die Slowakei hat den rechtlichen Rahmen für die Schaffung einer Zahlstelle, die zur Durchführung von Strukturmaßnahmen erforderlich ist, noch nicht fertiggestellt. Die Slowakei sollte ihre Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Marktpolitik, Planung und Projektauswahl im Rahmen der Fischereistrukturpolitik ebenfalls weiter ausbauen. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei bei der Eingliederung ihres Fischereisektors in die Gemeinsame Fischereipolitik keine größeren Schwierigkeiten haben dürfte. Allerdings hat die Kommission betont, dass die Slowakei den Gemeinschaftsnormen für Hygiene, Gesundheit und Umwelt entsprechen müsse. Seit dieser Stellungnahme hat die Slowakei umfassende Fortschritte gemacht und ihre Vorschriften in diesem Sektor in zufriedenstellender Weise an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Die erforderlichen Verwaltungsstrukturen wurden größtenteils eingerichtet. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelung beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss die Slowakei sich nunmehr gezielt mit dem weiteren Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Um- und Durchsetzung befassen, vor allem mit Blick auf die Verwaltung der künftigen Strukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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