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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 9: VerkehrspolitikFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtDie Slowakei hat gegenüber dem letzten Regelmäßigen Bericht weitere Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Straßenverkehr und Luftverkehr. Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze sind seit der Verabschiedung des Nationalen Entwicklungsplans 2001-2006 im Jahr 2001, abgesehen von einigen Autobahnarbeiten geringeren Umfangs, nur kleinere begrenzte Entwicklungen zu beobachten. Die slowakische Regierung beschloss 2002 ein Bauvorhaben zur Verbindung von Viedenska Cesta and Pristavny Most, das eine qualitative Verbesserung des Verkehrskorridors in Bratislava und eine Verringerung des Schwerlastverkehrs auf den vorhandenen Straßen der Umgebung vorsieht. Im Bereich Landverkehr wurden bei der Angleichung der Straßenverkehrsvorschriften Fortschritte erzielt. Im Januar 2002 trat das Straßenverkehrsgesetz in Kraft, mit dem die für Fahrzeuge geltenden Steuern und Benutzerabgaben mit dem steuerrechtlichen Besitzstand in Einklang gebracht wurden. Im Juni 2002 traten neue Regelungen bezüglich der Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers in Kraft, die eine Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand zum Ziel haben. Verkehrslizenzen werden nun für höchstens fünf Jahre erteilt. Außerdem erfolgt mit den Regelungen eine vollständige Angleichung an die Gemeinschaftsvorschriften über die Nutzung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen zur Güterbeförderung auf der Straße. Im Schienenverkehr wurde die Umstrukturierung der slowakischen Eisenbahngesellschaft (ZSR) fortgesetzt. Im Januar 2002 wurde die Gesellschaft in die Unternehmen Zeleznicna Spolocnost (ZS), zuständig für den kommerziellen Bereich, und Zeleznice Slovenskej Republiky (ZRS), zuständig für das nationale Eisenbahnnetz und die damit zusammenhängenden Verkehrsdienste, aufgeteilt. Bei der Errichtung einer Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor wurden während des Berichtszeitraums keine weiteren Fortschritte erzielt. Im Bereich der Binnenschifffahrt sind keine besonderen Entwicklungen zu berichten. Im Luftverkehr wurden die slowakischen Rechtsvorschriften mit einem wesentlichen Teil des einschlägigen Besitzstands in Einklang gebracht. Das im Januar 2002 neu in Kraft getretene Zivilluftfahrtgesetz schafft die Voraussetzungen für die unabhängige Untersuchung von Unfällen in der Zivilluftfahrt, den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Gemeinschaftsflughäfen, die Zulassung von Luftfahrt- unternehmen sowie für gemeinsame Vorschriften über die Zuweisung von Zeitnischen. Eine unabhängige Stelle für die Untersuchung von Flugzeugunglücken wurde eingerichtet und soll ihre Arbeit bis Ende 2002 aufnehmen. Im Bereich Seeverkehr brachte die slowakische Regierung im April 2002 die Privatisierung des Unternehmens Slovenská Plavba Pristavy a.s. zum Abschluss. Abgesehen von der Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über Schiffsausrüstung ist über keine nennenswerten rechtlichen Entwicklungen zu berichten, da die Slowakei bereits den größten Teil des einschlägigen Besitzstands übernommen hat. Gesamtbewertung Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze sollte die Slowakei die weitere Modernisierung und Entwicklung der wichtigsten Infrastrukturnetze des Landes vorantreiben. Die Kapazitäten des Verkehrsministeriums zur Vorbereitung, Verwaltung und Überwachung von Verkehrsprojekten sollten ausgebaut werden. Im Bereich Straßenverkehr wurden erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Steuerharmonisierung, der Angleichung technischer Anforderungen für Kraftfahrzeuge sowie bei der Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs. Bei der Umsetzung und Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften (Berufszulassung, Lenk- und Ruhezeiten) und der Einführung von Fahrtenschreibern, insbesondere im Inlandsverkehr, sind hingegen noch weitere Anstrengungen nötig. Das im Januar 2002 unterzeichnete Europäische Abkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (INTERBUS) muss von der Slowakei noch ratifiziert werden. Die Verwaltungskapazitäten sollten gestärkt werden, vor allem damit die obligatorischen Kontrollen von Straßenverkehrsunternehmen und Kraftfahrern in einem den Gemeinschaftsvorschriften entsprechendem Umfang durchgeführt werden können. Im Schienenverkehr ist man bei der Umstrukturierung der slowakischen Eisenbahngesellschaft wesentlich vorangekommen. Die vollständige Angleichung der Vorschriften an den überarbeiteten Besitzstand im Eisenbahnsektor erfordert allerdings weitere Schritte. Hierzu zählt auch die Errichtung einer Regulierungsbehörde für das Eisenbahnwesen. Nach slowakischen Angaben soll das neue Eisenbahnpaket bis 1. Januar 2004 durch Änderungen des Gesetzes von 2001 über eine Eisenbahn- aktiengesellschaft sowie des Eisenbahngesetzes von 1993 vollständig umgesetzt werden. Dies sollte sichergestellt werden. Weiterhin plant die Slowakei, durch Umbau und Stärkung der bestehenden staatlichen Eisenbahnbehörde bis Januar 2003 eine Regulierungsbehörde für das Eisenbahnwesen zu schaffen. Darüber hinaus sollte die Slowakei sicherstellen, dass bei der Zuweisung von Fahrwegkapazitäten eine vollständige Angleichung an die Gemeinschaftsvorschriften erfolgt und die Interoperabilitätsanforderungen vollständig erfüllt werden. Im Bereich Binnenschifffahrt ist eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften notwendig. Insbesondere sollte die Slowakei ihrer Verpflichtung nachkommen, die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs zu unterstützen; hierzu zählt auch die Einrichtung eines Binnenschifffahrtsfonds im Januar 2003. Im Luftverkehr wurden die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Schaffung einer unabhängigen Stelle für die Untersuchung von Flugzeugunglücken verabschiedet. Nun muss dafür gesorgt werden, dass die Stelle ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Angleichung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich scheint im Wesentlichen abgeschlossen zu sein. Die schrittweise Einführung der JAR-Vorschriften sollte fortgesetzt werden. Im Bereich Seeverkehr ist der einschlägige Besitzstand trotz des Umstands, dass die Slowakei ein Binnenland ist, vollständig umzusetzen. Bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten wurden einige Fortschritte erzielt, doch muss die Kapazität im Verkehrssektor einschließlich der Personalausstattung insgesamt noch erhöht und die Koordinierung zwischen den Ministerien und beteiligten Stellen verbessert werden. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei bei der Übernahme des Besitzstands im Verkehrssektor Fortschritte erzielt hatte. Hinzugefügt wurde allerdings auch die Notwendigkeit wesentlicher Fortschritte im Bereich des Straßengüterverkehrs (insbesondere bezüglich Marktzugang, Sicherheit und Steuern) und des Schienenverkehrs (Überwachung einer effizienten Angleichung von Rechtsvorschriften). In diesen beiden Bereichen waren Verbesserungen notwendig, damit der Verkehrssektor einer Übernahme der für den Binnenmarkt relevanten Gemeinschaftsvorschriften nicht im Wege steht. Dem Bericht zufolge waren außerdem Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu ergreifen, um die Grundlage für eine Ausdehnung des transeuropäischen Verkehrsnetzes auf die Bewerberländer zu schaffen. Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung, da die Slowakei als gebirgiges Land für Infrastrukturvorhaben höhere Kosten aufzuwenden hat und damit gegenüber Nachbarländern, in denen transeuropäische Netze mit geringerem Aufwand entwickelt wurden, sich im Nachteil befindet. Außerdem wurde gefordert, die slowakischen Verwaltungsstrukturen einschließlich der Überwachungsstellen, beispielweise in Sicherheitsbelangen, auf allen Ebenen schnell und umfassend zu stärken, damit sie den Fortschritt des Landes nicht länger behinderten. Seit jener Stellungnahme hat die Slowakei die Umsetzung des Besitzstands stetig vorangetrieben. In den meisten Verkehrssektoren wurden wesentliche Änderungen vorgenommen, vor allem im Straßen- und im Schienenverkehr. Generell ist festzustellen, dass die slowakischen Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich größtenteils an den Besitzstand angeglichen wurden. Die Verwaltungskapazitäten wurden schrittweise ausgebaut, bedürfen jedoch noch weiterer Stärkung. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelung beantragt. Das Land hat einer von der EU vorgeschlagenen Übergangsregelung über den gegenseitigen Zugang zum Kabotagemarkt für Straßengüterverkehrsdienste zugestimmt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss die Slowakei nun ihre Anstrengungen auf die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im sozialen und technischen Bereich des Straßenverkehrs sowie auf die weitere Rechtsangleichung im Eisenbahnsektor konzentrieren. In der Binnenschifffahrt steht vor allem die Vollendung der Rechtsangleichung mit Augenmerk auf die Einrichtung eines Binnenschifffahrtsfonds im Mittelpunkt. Im Luftverkehr ist dafür zu sorgen, dass die unabhängige Stelle für die Untersuchung von Flugzeugunglücken ihre Arbeit aufnehmen kann. Darüber hinaus muss die Verwaltungskapazität im Verkehrssektor einschließlich der Personalausstattung insgesamt erhöht und die Koordinierung zwischen den Ministerien und beteiligten Stellen verbessert werden. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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