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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 10: Steuern

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Besitzstand gute Fortschritte erzielt. Die Reform der Steuerverwaltung ist ebenfalls vorangekommen.

Im Bereich der indirekten Steuern wurden mit den Änderungen der MwSt-Vorschriften, die im Januar 2002 in Kraft traten, die slowakischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand angeglichen, was den Ort der Besteuerung von Dienstleistungen für ausländische Unternehmen und die Steuererstattung für ausländische natürliche Personen angeht, die Waren ohne gewerbliche Absicht ausführen. Ein Mechanismus für Steuererstattungen für steuerpflichtige Personen, die nicht in der Slowakei niedergelassen sind, und die Sonderregelung für Reiseveranstalter wurden ebenfalls eingeführt. Nach den im Juli 2002 verabschiedeten Änderungen wird eine weitere Angleichung ab Januar 2003 erfolgen, insbesondere hinsichtlich des Abzugsrechts und der Verringerung des Anwendungsbereichs des ermäßigten MwSt-Satzes.

Im Bereich der Verbrauchsteuern wurden mit dem Mineralölsteuergesetz, das im Januar 2002 in Kraft trat, Zollager, Steueraussetzung mit entsprechender Sicherheitsleistung, die Modalitäten für die Zulassung von Unternehmen, Wirtschaftsbeteiligten und Lagern sowie die Spezifizierung steuerbarer Umsätze eingeführt. Außerdem wird durch das Gesetz die Gleichbehandlung aller Mineralöle ungeachtet ihrer Herkunft gewährleistet. Die Zuständigkeit im Bereich der Mineralöle wurde auf die Zollverwaltung übertragen. Was Alkohol und alkoholische Getränke angeht, werden durch die im Juli 2002 verabschiedeten Änderungen die Sätze auf Bier, Schaumweine und Zwischenerzeugnisse ab Januar 2003 beträchtlich erhöht, Bestimmungen für kleine Brauereien eingeführt und die Definition von Bier angepasst.

Im Bereich der direkten Steuern ist die Übernahme der Fusionsrichtlinie vorangekommen, wobei im Januar 2002 eine Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft trat mit Rechtsvorschriften für Fusionen, Änderung der Unternehmensstruktur oder Ausgliederung von Unternehmensteilen.

Im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitigen Amtshilfe sind keine Entwicklungen zu verzeichnen.

Was die Leistungsfähigkeit der Verwaltung angeht, wurden durch die Änderung des Steuerbehördengesetzes, die seit Mai 2002 in Kraft ist, zwei neue Ämter geschaffen: das Amt für Großsteuerzahler und das Amt zur Untersuchung von Steuerdelikten, das für die Untersuchung von Steuervergehen einschließlich Steuerbetrug zuständig ist.

Gesamtbewertung

Die Slowakei plant die vollständige Übernahme der Rechtsvorschriften im Bereich der indirekten Steuern bis Januar 2004. Bei der MwSt ist die Angleichung nach wie vor insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs der ermäßigten MwSt-Sätze und Befreiungen, der Sonderregelungen und der MwSt im innergemeinschaftlichen Handel erforderlich. Im Bereich der Verbrauchsteuern sind noch erhebliche Anstrengungen zur Angleichung der Strukturen und Sätze der meisten Produktkategorien und zur Einführung von Zollagern für Alkohol und Tabakwaren erforderlich. Bei den Zigaretten sind zusätzliche Anstrengungen vonnöten, vor allem zur Einführung eines einheitlichen Steuersatzes für lange und kurze Zigaretten und der spezifischen Komponente der Struktur der Verbrauchsteuern. Die Slowakei plant, vor dem Beitritt die Zuständigkeit für alle verbrauchsteuerpflichtigen Produkte von der Steuer- auf die Zollverwaltung zu übertragen. Die Übertragung ist jedoch von der Genehmigung der Rechtsvorschriften zu Alkohol- und Tabaksteuerlagern abhängig. Die Slowakei sollte die Angleichung im Bereich der Verbrauchsteuern beschleunigen.

Auf dem Gebiet der direkten Steuern muss die Slowakei die Fusionsrichtlinie noch in vollem Umfang übernehmen. Die Rechtsvorschriften müssen überprüft werden, um potenziell schädliche Steuermaßnahmen zu beseitigen, damit die Slowakei zum Zeitpunkt des Beitritts den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung in demselben Umfang erfüllt wie die jetzigen Mitgliedstaaten. Die erste technische Bewertung von den in der Slowakei angewandten potenziell schädlichen Maßnahmen durch die Kommission ist im Gange.

Was die gegenseitige Amtshilfe und die Verwaltungszusammenarbeit angeht, sind die Fortschritte aufgrund der ausstehenden Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften noch begrenzt. In einem Plan für ein MwSt- Informationsaustauschsystem sind alle entscheidenden Zwischenschritte der Umsetzung enthalten. Das zentrale Verbindungsamt soll bis zum 1. Januar 2003 eingerichtet werden. Bislang liegen keine Pläne für die Einrichtung des Verbrauchsteuerverbindungsbüros vor. Sofern die Arbeiten plangemäß voranschreiten, dürfte die Slowakei in der Lage sein, ihren Verpflichtungen im Bereich der Informationstechnologie bis zum Beitritt nachzukommen.

Zwar gibt es eine umfassende und kohärente Reformagenda zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, doch sind nach wie vor Schwachstellen vorhanden. Insbesondere ist das MwSt-System durch ein Übermaß an Erstattungen und das Betrugsproblem gekennzeichnet. Generell ist das System der Steuererhebung nicht wirksam genug, was aus dem immer noch hohen Prozentsatz von Steuerrückständen hervorgeht. Die Steuerverwaltung leidet unter der begrenzten Autonomie gegenüber dem Finanzministerium, was die Verwaltung ihres eigenen Haushalts angeht, der nach wie vor unzureichend ist. Die für Prüftätigkeiten zur Verfügung gestellten menschlichen und informationstechnologischen Ressourcen sind nicht ausreichend, und die Kontrollmethoden müssen verbessert werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass der Besitzstand im Bereich der direkten Steuern keine erheblichen Schwierigkeiten bergen und die Slowakei, was die indirekten Steuern angeht, in der Lage sein dürfte, mittelfristig dem Besitzstand zu MwSt und Verbrauchsteuern zu genügen, sofern nachhaltige Anstrengungen unternommen werden. Die Kommission fügte hinzu, dass es für die Slowakei möglich sein sollte, sich an der gegenseitigen Amtshilfe zu beteiligen, da sich die Steuerverwaltung in diesem Bereich Fachkenntnis aneigne.

Seit der Stellungnahme und insbesondere in den letzten zwei Jahren hat die Slowakei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Besitzstand gute Fortschritte erzielt, obwohl eine Reihe von Aspekten noch zu behandeln ist. Die Slowakei hat auch bei der Entwicklung der notwendigen administrativen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Besitzstands in diesem Bereich gute Fortschritte erzielt, und die organisatorische Umstrukturierung, die seit 2000 im Gang ist, stellt eine bedeutende Entwicklung dar.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Der Slowakei wurden Übergangszeiträume eingeräumt, was die weitere Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes auf die Erbringung von Bauleistungen für Wohngebäude (bis 31. Dezember 2007) und die Lieferung von Heizenergie für private Haushalte (bis 31. Dezember 2008) angeht. Die Slowakei darf auch eine MwSt-Befreiung und eine Registrierungsschwelle von 35.000 EUR für kleine und mittlere Unternehmen anwenden. Außerdem wurde der Slowakei ein Übergangszeitraum von einem Jahr ab dem Beitritt zur Anwendung des ermäßigten Satzes auf die Lieferung von Erdgas und Strom zugestanden. Im Bereich der Verbrauchsteuern wurde der Slowakei ein Übergangszeitraum betreffend die spätere Umsetzung der Verbrauchsteuersätze auf Zigaretten bis zum 31. Dezember 2008 und eine ständige Ausnahmeregelung hinsichtlich der weiteren Anwendung ihrer Verbrauchsteuerregelung für die Destillate kleiner Obstanbauer eingeräumt, sofern die Menge 30 Liter Obstbrand pro Jahr pro Haushalt nicht überschreitet und der verringerte Verbrauchsteuersatz nicht weniger als 50 % des nationalen Normalsatzes für Alkohol beträgt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um für die Mitgliedschaft bereit zu sein, müssen sich die weiteren Anstrengungen der Slowakei auf Maßnahmen zur Modernisierung und Stärkung der Steuerverwaltung konzentrieren. Außerdem sind außer in Bereichen, in denen Übergangsregelungen vereinbart wurden, zusätzliche Bemühungen um den Abschluss der Übernahme notwendig, d.h. bei der MwSt und den Verbrauchsteuern einschließlich der innergemeinschaftlichen Umsätze. Die Slowakei sollte die umfassende Reformagenda, die sie zur Beseitigung der festgestellten Defizite ausgearbeitet hat, vollständig umsetzen, u.a. auch durch die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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