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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 11: Wirtschafts- und WährungsunionFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtEine eingehende Bewertung der einzelnen Aspekte der Wirtschaftspolitik der Slowakei wurde bereits in dem Kapitel über die wirtschaftlichen Kriterien (B-2) vorgenommen. Dieser Abschnitt beschränkt sich deshalb auf die Erörterung derjenigen Elemente des in Titel VII EG-Vertrag und anderen einschlägigen Rechtsakten niedergelegten Besitzstandes im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion, die die Bewerberländer bis zum Beitritt umsetzen müssen, d.h. das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank, das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und die Unabhängigkeit der Zentralbank. Auf die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die im Rahmen der Übernahme des WWU- Besitzstands abgeschlossen werden muss, wurde bereits in Kapitel 4 - Freier Kapitalverkehr - eingegangen. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden im Bereich Wirtschafts- und Währungsunion keine weiteren Fortschritte erzielt, da die Slowakei bereits alle Erfordernisse erfüllt hatte im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank und das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten. Gesamtbewertung Die Slowakei wird sich vom Zeitpunkt ihres Beitritts unter dem Status eines Landes, für das gemäß Artikel 122 EG-Vertrag eine Ausnahmeregelung gilt, an der WWU beteiligen. Bis zu ihrem Beitritt muss sie die erforderlichen Änderungen ihres institutionellen und rechtlichen Rahmens vorgenommen haben. Die slowakischen Rechtsvorschriften entsprechen jetzt dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich, insbesondere im Hinblick auf die Angleichung der Satzung der Nationalbank, das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank und das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten. Bei der Steigerung der Leistungsfähigkeit der zuständigen Verwaltungsstrukturen zur Durchführung einer mittelfristigen Finanzplanung und zur Finanzberichterstattung wurden geringe Fortschritte erzielt. Es ist eine weitere Stärkung der damit befassten Abteilungen im Finanzministerium vorzusehen, damit sichergestellt werden kann, dass ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, um binnenwirtschaftliche Fragen in einem EU-Kontext behandeln zu können. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass die Zentralbank der Slowakei in Bezug auf das Verfahren zur Benennung des Gouverneurs und die Gestaltung der Geldpolitik weitgehend unabhängig von der Regierung ist, und dass die Slowakei über ein gesundes Finanzsystem verfügt, das keine Finanzierung des Haushaltsdefizits erforderte. Seit der Stellungnahme hat die Slowakei weitere Fortschritte im Bereich des Kapitels gemacht und insgesamt ein hohes Angleichungsniveau mit dem WWU-bezogenen Besitzstand erzielt. Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsvereinbarungen in diesem Bereich beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte die Slowakei sich darum bemühen, die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen des Finanzministeriums wie oben ausgeführt zu verbessern. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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