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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 14: EnergieFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem Regelmäßigen Bericht des letzten Jahres konnte die Slowakei weitere Fortschritte bei der Ausrichtung ihrer Rechtsvorschriften im Energiesektor auf den Besitzstand der EG erzielen. Die Fortschritte liegen vor allem im Bereich des Energiebinnenmarktes, einschließlich der Schaffung der notwendigen Regulierungsbehörde. Einige Fortschritte sind auch bei der Stilllegung der beiden V1- Reaktoren von Bohunice zu verzeichnen, zu der sich die Slowakei für 2006 bzw. 2008 verpflichtet hatte. Im Bereich der Versorgungssicherheit kommt die Slowakei vor allem bei der Schaffung der Infrastruktur für die Verwaltung der Erdölvorräte für Krisenfälle voran, die ihrerseits plangemäß aufgebaut werden. Die Verwaltungskapazität der für die Ölvorräte zuständigen Stellen wurde seit dem Regelmäßigen Bericht des letzten Jahres um fünf weitere Mitarbeiter aufgestockt. Im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Energiebinnenmarkt machte die Slowakei weitere Fortschritte bei der Schaffung des Rahmens für eine gerechte und faire Übernahme des Besitzstandes. Sowohl der Elektrizitäts- als auch der Gasmarkt wurden teilweise für den Wettbewerb geöffnet. Umstrukturierung und Privatisierung gehen in beiden Sektoren voran. Die Öffnung des Elektrizitätsmarktes erfolgt in zwei Stufen. Nachdem im Januar 2002 der Erlass des Wirtschaftsministeriums in Kraft getreten ist, in dem die geringste Menge des jährlichen Strom- und Gasverbrauchs für zugelassene Kunden festgelegt wurde, begann im Januar 2002 die erste Öffnung des Elektrizitätsmarktes mit der Liberalisierung für die größten Kunden (über 100 GWh pro Jahr), was 31 % des Marktes entspricht. Kleinere Kunden (über 40 GWh pro Jahr) können ab Januar 2003 ihren Versorger frei wählen. Ab Januar 2004 wird dies auch für Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20 GWh möglich sein. Auf diese Kunden entfallen 36% bzw. 42% des Marktes. Für ausländische Akteure soll ein Drittel des Verbrauchs ab Januar 2003 liberalisiert werden, ein weiteres Drittel ab Januar 2004 und das letzte Drittel ab Januar 2005. Ende 2001 erfolgte die Entflechtung der nationalen Elektrizitätsgesellschaft Slovak Electrics, und es wurden drei Aktiengesellschaften mit getrennter Verwaltung und Rechnungsführung gegründet. Eine von ihnen - das slowakische Energie- Übertragungsnetz (SEPS) - übernimmt die Funktion des unabhängigen Übertragungssystembetreibers und bleibt zu 100% in staatlicher Hand. Drei Energieversorgungsunternehmen wurden im Mai 2002 zum Teil privatisiert. Nachdem für den Gassektor im Januar 2002 der Erlass des Wirtschaftsministeriums in Kraft getreten ist, in dem die geringste Menge des jährlichen Strom- und Gasverbrauchs für zugelassene Kunden festgelegt wurde, erfolgte ab Juli 2002 die Marktöffnung für Kunden mit einem Jahresverbrauch über 25 Mrd. m3. Dieser Wert soll bis zum Januar 2003 auf 15 Mrd. m3 und bis zum Januar 2008 auf 5 Mrd. m3 gesenkt werden. In der Praxis betrifft diese Maßnahme nur einen begrenzten Teil des derzeitigen heimischen Verbrauchs (10-15%). Die slowakische Gasgesellschaft (SPP), die derzeit als ein vertikal integriertes Unternehmen sowohl für Transit als auch Verteilung zuständig ist, wurde im März 2002 teilweise privatisiert. Im Hinblick auf Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger wurden einige Fortschritte erzielt. Im Mai 2002 traten Regierungserlasse in Kraft, die auf die Verbesserung der Energieeffizienz durch Kennzeichnung elektrischer Haushaltsgeräte abzielen. Kernenergie: die Slowakei betreibt zwei Kernkraftwerke mit Standort in Bohunice und Mochovce. In Bohunice sind vier Blöcke in Betrieb: zwei Reaktoren des Typs WWER 440/230 (Blöcke 1 und 2 in Bohunice V1 und zwei Reaktoren des Typs WWER 440/213 (Blöcke 3 und 4 in Bohunice V2). In Mochovce sind zwei Reaktoren des Typs WWER 440/213 (Block 1 und 2) in Betrieb. Im Bereich der nuklearen Sicherheit setzt die Slowakei ihre Programme zur Verbesserung der Sicherheit bei den Kernkraftwerken Bohunice und Mochovce fort. Im Hinblick auf die spezifische Empfehlung des Berichts vom Juni 2001 über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung, nach der die Slowakei die aufsichtsrechtliche Überprüfung des Bubbler-Condenser-Systems (Druckabbausystem) für alle Auslegungsstörfälle abschließen sollte, finanziert die Slowakei jetzt mit der Tschechischen Republik und mit Ungarn eine Reihe zusätzlicher Versuche zur Durchführung dieser Überprüfung. Die Auswertung der Ergebnisse soll den drei Regulierungsbehörden bis Dezember 2002 vorliegen. Im September 1999 beschloss die slowakische Regierung, die beiden Reaktoren von Bohunice V1 2006 bzw. 2008 stillzulegen. Im Berichtszeitraum hat die Slowakei mehrere Maßnahmen getroffen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Im November 2001 wurde das ,,Grant Framework Agreement`` unterzeichnet, ein internationales Abkommen zwischen der Slowakischen Republik und der EBWE, die als Verwalter des Internationalen Fonds zur Unterstützung der Stilllegung von Bohunice (BIDSF) handelt. Im Juni 2002 verabschiedete das slowakische Parlament die erforderlichen Rechtsvorschriften für die Einbindung des gültigen und verbindlichen Rahmenabkommens in das slowakische Rechtssystem. Der BIDSF hat zwei Sitzungen der Geberversammlung durchgeführt. Auf der ersten Sitzung im November 2001 wurde das Rahmenabkommen gebilligt und die Aufnahme der Arbeit des BIDSF beschlossen. Auf der zweiten Sitzung im Juni 2002 wurde festgelegt, welche Tätigkeiten im Rahmen des BIDSF finanziert werden sollen, ferner wurde die Projektskizze der Slowakei geprüft, die vier Abschnitte umfasst (Vorbereitung für die endgültige Abschaltung, Unterlagen über den Rückbau, Abfallentsorgung und Anschlussmaßnahmen im Energiesektor). Den Vorsitz in der Versammlung führt die Kommission, die die Europäische Gemeinschaft als wichtigsten Geber für den BIDSF vertritt. Gesamtbewertung Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit hat die Slowakei sowohl bei der Übernahme des Besitzstandes als auch beim effektiven Aufbau der Erdölvorräte Fortschritte gemacht, muss diese jedoch weiterführen. Für den Energiebinnenmarkt wurden die Mechanismen für Regulierung und Kontrolle ordnungsgemäß eingerichtet, aber nach wie vor besteht die Notwendigkeit einer vollen Übernahme des Besitzstandes und einer weiteren Stärkung der Verwaltungskapazitäten. Die Marktstruktur macht die Einführung eines echten Wettbewerbs noch schwierig. Die Privatisierung ist zwar keine Anforderung des Besitzstandes, könnte aber für die Einführung des Wettbewerbs hilfreich sein. Im Hinblick auf Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen sollte die Slowakei ihre Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz intensivieren. Die unabhängige Regulierungsstelle für Netzindustrien (RONI) hat ihren Betrieb im August 2001 aufgenommen. Ihr Auftrag ist der Schutz der Verbraucher vor den negativen Folgen der Monopolstellung eines Energieanbieters und die Schaffung von Bedingungen, die den Wettbewerb fördern und den politischen Einfluss auf die Preisgestaltung reduzieren. Zu den Zuständigkeiten der RONI gehören die Gewährung von Marktlizenzen und die Festlegung von Marktvorschriften; die Zuständigkeit für die Preisregulierung wird ab Januar 2003 vom Finanzministerium auf die RONI übergehen. Die RONI verfügt über 50 Mitarbeiter. Die Stelle ist zwar betriebsfähig, ihr Personal sollte aber dennoch weitere Ausbildung erhalten. Volle Unabhängigkeit ist nur möglich, wenn der Haushalt der Stelle vom Parlament und nicht von der Regierung kontrolliert wird. Die Europäische Union hat wiederholt auf die Bedeutung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit in den Beitrittsländern hingewiesen. Im Juni 2001 nahm der Rat der Europäischen Union einen Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung an. Dieser Bericht enthält Empfehlungen für alle Beitrittsländer zur Fortsetzung ihrer einzelstaatlichen Programme für die Verbesserung der Sicherheit, einschließlich der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle und der Sicherheit ihrer Forschungsreaktoren. In der ersten Jahreshälfte 2002 wurden in einer speziellen Analyse (Peer Review) über nukleare Sicherheit die Fortschritte der Beitrittsländer bei der Umsetzung der Empfehlungen bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung unter Federführung des Rates wurde im Juni 2002 ein Sachstandsbericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die Slowakei alle Empfehlungen des Berichts über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung akzeptiert und umgesetzt hat. Die meisten Empfehlungen wurden angemessen umgesetzt. Zu vier spezifischen Empfehlungen hat die Slowakei angemessene Maßnahmen angekündigt, in dem Bericht wird jedoch betont, dass die Slowakei auch für die Durchführung dieser Maßnahmen sorgen muss. Die Empfehlungen betreffen den rechtzeitigen Abschluss des Programms zur Verbesserung der Sicherheit in Bohunice V-2, die Umsetzung angemessener Leitlinien für die Bewältigung von Situationen jenseits von Auslegungsstörfällen in Bohunice V-1, den Abschluss der vollständigen Überprüfung des Bubbler-Condenser-Systems sowie angemessene Maßnahmen zur Erhaltung der Motivation des Personals der Blöcke 1 und 2 von Bohunice bis zur endgültigen Stilllegung. Die beiden Reaktoren des Typs V1 im Kernkraftwerk Bohunice sind Gegenstand von Stilllegungsverpflichtungen. 1999 beschloss die slowakische Regierung die Stilllegung dieser beiden Reaktoren für 2006 bzw. 2008. Diese Verpflichtungen müssen eingehalten werden und sind daher gebührend in den Beitrittsvertrag aufzunehmen. Die Unabhängigkeit und die Mittel der slowakischen Regulierungsbehörde für nukleare Sicherheit sollten weiter gestärkt werden, die Programme zur Verbesserung der Sicherheit der Blöcke 3 und 4 von Bohunice und von Mochovce sollten weiterlaufen. Die längerfristigen Lösungen für abgebrannte Brennstoffe und radioaktive Abfälle bedürfen weiterhin der Aufmerksamkeit. Die Slowakei muss die Einhaltung der Erfordernisse und Verfahren im Rahmen von Euratom gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollte der Vorbereitung der Umsetzung der Euratom-Sicherheitsüberwachung angemessene Bedeutung beigemessen werden, insbesondere hinsichtlich der Berichterstattung über Kernmaterialströme und Bestände durch Personen oder Einrichtungen, die Kernanlagen betreiben oder Kernmaterial lagern. Dabei ist anzumerken, dass die Slowakei ein umfassendes Sicherheitsüberwachungsabkommen mit der IAEA geschlossen hat. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Slowakei ihre Anstrengungen für eine Übernahme der meisten Rechtsvorschriften der EG im Energiebereich in den kommenden Jahren verstärken müsse. Insbesondere Fragen wie Anpassungen bei den Monopolen, Zugang zu Netzen, Energiepreise, Vorbereitung auf Krisensituationen (einschließlich des Aufbaus verbindlicher Ölvorräte), staatliche Interventionen im Sektor der festen Brennstoffe und die Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung von Qualitätsnormen für Kraftstoffe verlangten besondere Aufmerksamkeit. Die Kommission wies ferner darauf hin, dass zwar offenbar nicht mit größeren Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Euratom-Bestimmungen zu rechnen sei, dass aber die nukleare Sicherheit besonderer Aufmerksamkeit bedürfe. Die Frage der Sicherheitsnormen sollte angemessen behandelt werden, ferner sollten möglichst bald realistische Programme durchgeführt werden. Außerdem sollte an längerfristigen Lösungen für die Entsorgung nuklearer Abfälle gearbeitet werden. Seit der Stellungnahme wurden stetige Fortschritte erzielt, vor allem beim Aufbau der Vorräte an Erdölerzeugnissen, bei der Entwicklung des Energiebinnenmarktes, insbesondere im Elektrizitäts- und im Gassektor, bei nuklearen Fragen, dem schrittweisen Ausbau der Verwaltungskapazität sowie - wenn auch in geringerem Maße - bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Förderung der erneuerbaren Energiequellen. Insgesamt hat die Slowakei jedoch bei der Ausrichtung auf die Rechtsvorschriften der EG in diesem Bereich einen guten Stand erreicht, sowohl im Hinblick auf die Rechtsangleichung wie auf die administrativen Vorbereitungen. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden vorläufig geschlossen. Der Slowakei wurde eine Übergangsregelung für den Aufbau von Ölvorräten bis zum 31. Dezember 2008 gewährt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte die Slowakei ihre Anstrengungen jetzt darauf richten, eine rechtzeitige und vollständige Übernahme der Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den Energiebinnenmarkt (Gas und Elektrizität) und auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der neu geschaffenen Stellen (insbesondere Regulierungsstelle für den Energiesektor und Behörde für nukleare Sicherheit). Die Slowakei muss weitere Maßnahmen für den schrittweisen Aufbau von Vorräten an Erdölerzeugnissen treffen. Verstärkte Aufmerksamkeit sollte weiterhin auch auf die staatlichen Beihilfen im Sektor der festen Brennstoffe und die Auswirkungen auf den Elektrizitätsmarkt gerichtet werden. Was den Internationalen Fonds zur Unterstützung der Stilllegung von Bohunice (BIDSF) betrifft, sollte die Slowakei ihre Projektskizze weiter verfeinern, um für die Stilllegung der V1-Reaktoren von Bohunice zufriedenstellende Projekte sicherzustellen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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