![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 17: Wissenschaft und ForschungFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts wurden in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt. Durch das Wissenschafts- und Technologiegesetz und das Gesetz über die Slowakische Akademie der Wissenschaften - beide im Februar 2002 vom Parlament verabschiedet - wurden die Rechtsvorschriften erweitert. Ebenfalls im Februar 2002 verabschiedete der Nationalrat ein neues Gesetz zur Hochschulausbildung. Die Agentur zur Förderung von Wissenschaft und Technologie setzte ihre Arbeit erfolgreich fort. Während des Berichtszeitraums war die Slowakei weiterhin mit dem Fünften EG- Rahmenprogramm und dem Euratom-Rahmenprogramm assoziiert. Die Slowakei hat Interesse an einer Assoziierung mit dem Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) geäußert. Gesamtbewertung Es sind solide Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie gegeben, u. a. auch nationale Kontaktstellen. Die Slowakei muss jedoch die finanzielle Förderung und die Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich ausbauen. Für die Weiterentwicklung des Sektors und eine effektive Einbeziehung der Slowakei in den Europäischen Forschungsraum ist es wichtig, dass die Bruttoinlandsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung erhöht werden. Der Privatsektor, einschließlich der KMU, sollte ebenfalls ermutigt werden, sich aktiver an Forschung und technologischer Entwicklung zu beteiligen. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die staatliche Förderung von Wissenschaft und Forschung ist nun vorhanden. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Ergebnis, dass in diesem Bereich keine größeren Probleme im Hinblick auf den Beitritt zu erwarten seien. Seitdem hat die Slowakei Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit der EU ausgebaut. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelung beantragt. Sie erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss die Slowakei nun vor allem die finanzielle Förderung und die Verwaltungskapazitäten ausbauen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Assoziierung mit den FTE- Rahmenprogrammen der Gemeinschaften. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||