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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 18: Allgemeine und berufliche BildungFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtIm vergangenen Jahr wurden in diesem Bereich vor allem im legislativen Bereich weitere Fortschritte erzielt. Im Berichtszeitraum beteiligte sich die Slowakei weiterhin an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend (siehe Abschnitt A. b - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Slowakei). Im Juni 2002 billigte das Parlament eine Gesetzesänderung, mit der die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern vollständig umgesetzt wurde. Die Reformen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sind gut vorangekommen. Was die Rechtsvorschriften anbetrifft, so verabschiedete das Parlament im Februar 2002 das Hochschulgesetz, das im April 2002 in Kraft trat. Das Gesetz sieht Folgendes vor: Umwandlung der staatlichen Hochschulen in öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Schaffung neuer Hochschuleinrichtungen neben den Universitäten, allgemeine Einführung des Kreditpunktesystems, Übergang zu einer Finanzierung der Hochschulen aus verschiedenen Quellen und Schaffung eines neuen Systems der sozialen Unterstützung für Studenten. Das Hochschulstudium soll kostenlos bleiben. Die Hochschulen werden weiterhin überwiegend durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert. Das Gesetz sieht zudem eine Anhebung der Gehälter der Lehrkräfte vor, damit die hohen Bildungsstandards gewahrt bleiben und ein ,,Brain drain`` verhindert wird. Im Bereich der beruflichen Bildung wurden im Juli 2002 zahlreiche Kompetenzen auf die regionale Ebene verlagert. Im Dezember 2001 wurde im Bildungsministerium ein Rat für berufliche Bildung eingerichtet. Im Zusammenhang mit den Primär- und Sekundärschulen wurde im November 2001 ein neues Gesetz über die Finanzierung der Primär- und Sekundärschulen und sonstigen schulischen Einrichtungen verabschiedet, das im Januar 2002 in Kraft trat. Aufgrund des Gesetzes können die Bildungseinrichtungen von den neu geschaffenen Regionalbehörden bezuschusst werden und durch die Vermietung von Räumlichkeiten zusätzliche Finanzmittel mobilisieren. Es soll sicherstellen, dass private und staatliche Schulen gleich stark gefördert werden und für mehr Transparenz bei der Finanzierung der Grund- und der weiterführenden Schulen sorgen. Seit Juli 2002 sind die Selbstverwaltungsgremien der übergeordneten Gebietskörperschaften für die Verwaltung der Sekundarschulen zuständig. Die Verwaltung der Primärschulen wurde den Gemeinden übertragen. Gesamtbewertung Die Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend ist zufriedenstellend und die dafür eingerichteten nationalen Stellen erfüllen ihre Funktion. Die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern wurde übernommen, und ihre ordnungsgemäße Umsetzung muss jetzt sichergestellt werden. Generell gibt der Rückgang der für die allgemeine und berufliche Bildung zur Verfügung stehenden Mittel Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Im Vergleich mit den EU- Mitgliedstaaten sind die Ausgaben für den Bildungssektor insgesamt gesehen relativ niedrig und sollten gesteigert werden. Die legislativen Entwicklungen in diesem Bereich sollten jetzt angemessen unterstützt und fristgerecht in die Praxis umgesetzt werden. Die Übertragung zentralstaatlicher Zuständigkeiten auf die übergeordneten Gebietskörperschaften sollte mit der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel einhergehen. Weitere Fortschritte sind außerdem bei der Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung erforderlich. Inhalt und Form der beruflichen Bildung sind nach wie vor nicht ausreichend an die neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst. Gegenwärtig gibt es keine systematischen Kontakte zwischen Unternehmen und Schulen, und nur wenige Schüler absolvieren eine praktische Ausbildung in einem Unternehmen. Auch die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitsämtern muss verbessert werden. Die Schaffung des Rates für berufliche Bildung und neuer Beratungsausschüsse, die sich auf nationaler Ebene mit inhaltlichen Fragen der beruflichen Bildung befassen, sind als positive Entwicklungen zu werten. Außerdem muss eine Strategie für das lebenslange Lernen entwickelt werden, bei der die Weiterbildungsmöglichkeiten und die Angebote für den zweiten Bildungsweg erheblich ausgebaut werden, damit die Probleme von Jugendlichen und Erwachsenen, die mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben (insbesondere die Arbeitslosen und die Roma-Minderheit), besser bewältigt werden können. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 kam zu dem Ergebnis, dass im Falle eines Beitritts in diesen Bereichen keine größeren Probleme zu erwarten sind. Seit der Stellungnahme hat die Slowakei stetige Fortschritte erzielt, auch was die Teilnahme an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen anbelangt. Die Angleichung der Rechtsvorschriften ist insbesondere im vergangenen Jahr gut vorangekommen. Insgesamt entsprechen die slowakischen Rechtsvorschriften jetzt dem Besitzstand in diesem Bereich. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollten sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt auf die Entwicklung einer ausgewogenen und realistischen Umsetzungsstrategie sowie auf die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel konzentrieren. Außerdem sollte für angemessene Verwaltungskapazitäten und eine reibungslose Koordinierung zwischen den beteiligten Stellen gesorgt werden. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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