NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
EU-Beitritt
EU-Beitritt (kurz)
Handelsstatistik
Wirtschaftsrecht
Bücher
Botschaften
Einreise
Links
Kontakte
Doppelbesteuerung:
DBA BRD
DBA Schweiz
General Information
Financial Law News
EU Accession
Investment Guide EBRD
Trade Statistics
Banking Act
Act on Securities
Commercial Code
Insurance Act
Protection of Competition
US Income Tax Treaty
Links
Contacts
Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften

Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei im Telekommunikationssektor einige weitere Fortschritte erzielt.

Hinsichtlich der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts sind keine weiteren Fortschritte zu verzeichnen.

Die Anschlussdichte im Festnetz erreichte einen Höchststand von etwa 32 % und ging als Reaktion auf die jüngsten Tarifänderungen, mit denen die Tarife entsprechend den Vorgaben des Besitzstands in größere Übereinstimmung mit den Kosten gebracht werden sollen, leicht zurück. Die Modernisierung des Festnetzes und die Umstrukturierung der Gebühren bedürfen noch etlicher Anstrengungen. Im Mobilfunksektor hat sich das rasche Wachstum fortgesetzt; der Sektor erreichte einen Marktanteil von 40 % der Einwohner (gegenüber 29 % im letzten Berichtszeitraum). Einem dritten Mobilfunkbetreiber wurde im Juni 2002 eine kombinierte Lizenz für GSM und UMTS erteilt, und im Juli 2002 wurde den beiden Unternehmen, die bereits im GMS-Bereich tätig sind, zwei gesonderte UMTS-Lizenzen erteilt; somit kann der UMTS-Start erfolgen, wenn die Marktbedingungen dies erlauben.

Die Regierung hat eine Strategie zur Informationsgesellschaft in der Slowakei verabschiedet, die darauf abzielt, die eEurope-Initiative umzusetzen und eine nationale Agentur als Koordinierungsstelle im Bereich der Informationstechnologie einzurichten.

Was den Rechtsrahmen angeht, hat das slowakische Parlament im August 2002 den Entwurf einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes nicht angenommen, der von der Regierung ausgearbeitet worden war und darauf abzielte, die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand voranzutreiben. Innerhalb des Telekommunikationsamts wurde im Mai 2002 eine Abteilung für wirtschaftliche Regulierung eingerichtet. Das Amt hat etwa 5.600 Entscheidungen betreffend Lizenzen, Typengenehmigungen, Geldstrafen und Nummernzuteilung getroffen. Beim Obersten Gerichtshof wurden nur gegen sieben Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt, sechs Entscheidungen wurden bestätigt.

Im Bereich der Postdienste hat die Slowakei mit der Verabschiedung des Gesetzes über Postdienste im November 2001 erhebliche Fortschritte erzielt, mit dem die slowakischen Rechtsvorschriften teilweise an die einschlägigen Vorschriften des Besitzstands angeglichen wurden. Dieses Gesetz trat im Januar 2002 in Kraft; davon ausgenommen sind die Bestimmungen betreffend den Briefverkehr und Direktwerbung bis zu 350 g, die im Januar 2004 in Kraft treten werden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde zu Beginn dieses Jahres ein Amt für Postdienste als unabhängige Regulierungsbehörde im Postdienstsektor eingerichtet.

Gesamtbewertung

Im Telekommunikationssektor hat die Angleichung der Rechtsvorschriften einen hohen Grad erreicht. Um die volle Übereinstimmung mit dem Besitzstand zu erreichen, müssen noch Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der Entbündelung von Teilnehmeranschlüssen und dem Universaldienst geklärt werden. Dies war das Ziel des abgewiesenen Regierungsentwurfs. Die Slowakei ist bisher noch nicht in der Lage gewesen, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer vollständigen Umsetzung des allgemeinen Besitzstands im Hinblick auf die Erschwinglichkeit der Gebühren zu bewerten, und eine Entscheidung in dieser Angelegenheit steht noch aus. Die Slowakei muss den aktualisierten Besitzstand im Telekommunikationssektor vor dem Beitritt übernehmen und die Umsetzungsverfahren danach so rasch wie möglich abschließen.

Ein fairer Wettbewerb und ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Marktes müssen nach wie vor gewährleistet werden. Weitere Anstrengungen im Hinblick auf die vollständige Liberalisierung des Marktes sind vonnöten. Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde hat ein hohes Niveau erreicht, muss aber weiter gesichert werden. Um eine wirkliche Trennung der Regulierungs- und Betriebsaufgaben zu gewährleisten, sollte das Ministerium für Verkehr, Post und Telekommunikation vor allem nicht länger die Eigentumsrechte des Staates an den Betreibergesellschaften ausüben. Die Zusammenarbeit mit der Wettbewerbsbehörde verläuft zufriedenstellend.

Mit nur 10 Mitarbeitern ist der Personalbestand im Ministerium für Verkehr, Post und Telekommunikation weiterhin relativ niedrig. Im Telekommunikationsamt sind derzeit 190 Mitarbeiter beschäftigt, von denen viele Tätigkeiten ausüben, die nach dem Besitzstand nicht erforderlich sind. Angesichts der bevorstehenden vollständigen Liberalisierung des Sektors verfügt das Amt allerdings noch nicht über ausreichende Ressourcen. Aufgrund von Haushaltszwängen konnte das Amt ebenso wenig sein volles Potenzial entfalten.

Was die Postdienste angeht, scheint die Slowakei nach einem schleppenden Beginn die ersten Schritte unternommen zu haben, um die Bestimmungen des Besitzstands bis zum Beitritt zu erfüllen. Die Rechtsvorschriften müssen mit dem Besitzstand in volle Übereinstimmung gebracht werden, vor allem was die reservierten Dienste und das Lizenzsystem angeht. Die administrative Leistungsfähigkeit der neu geschaffenen nationalen Regulierungsbehörde muss gestärkt werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei einige Schwierigkeiten haben dürfte, den Besitzstand mittelfristig zu übernehmen, da die Verwaltungskapazitäten zum Erlass neuer Rechtsvorschriften und zu deren Durchsetzung nicht ausreichen. Sie fügte hinzu, dass der Betreiber des öffentlichen Netzes wettbewerbsfähiger werden muss, um Investitionen anzuziehen und sich dem Wettbewerb stellen zu können.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei bei der Angleichung an den Besitzstand angemessene Fortschritte gemacht, insbesondere was die Schaffung des notwendigen Rechtsrahmens und der Regulierungsbehörden angeht. Die Politik der Slowakei in diesem Bereich war in den letzten Jahren stetig auf die vollständige Übernahme und Umsetzung des Besitzstands sowie auf den Abschluss der Liberalisierung ausgerichtet. Diese Ziele sind nun trotz des jüngsten Rückschlags im Telekommunikationssektor weitgehend erreicht worden. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss nach wie vor gestärkt werden.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelung in diesem Bereich beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, müssen sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt auf einen erschwinglichen Universaldienst im Telekommunikationssektor, auf den Abschluss der Angleichung im Postwesen und vor allem auf die Stärkung der Kapazitäten der Verwaltung konzentrieren.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Fragen zum Beitritt der Türkei
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
China in der WTO
EU: Neue Kartellverfahrensverordnung
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version