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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei auf dem Gebiet Kultur und audiovisuelle Medien weitere Fortschritte erzielt.

Im Bereich audiovisuellen Medien trat im Mai 2002 eine Änderung des Gesetzes über Rundfunk und Fernsehen sowie die Weiterverbreitung von Sendungen in Kraft. Damit soll ein verfahrenstechnisches Problem gelöst werden, das den Rat für Rundfunk und Fernsehen sowie die Weiterverbreitung von Sendungen daran gehindert hatte, im Falle der Anfechtung von Entscheidungen Sanktionen tatsächlich durchzusetzen. Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so wurde der Rundfunk- und Fernsehrat im Berichtszeitraum durch die Einstellung von sieben weiteren Mitarbeitern, die vorwiegend mit Überwachungsaufgaben befasst sind, personell gestärkt. Das Budget 2002 des Rates wurde ebenfalls aufgestockt.

Die Slowakei bereitet sich darauf vor, ab 2003 an den Gemeinschaftsprogrammen Media Plus und Media Fortbildung teilzunehmen.

Im Bereich Kultur nahm der Assoziationsrat im Oktober 2001 einen Beschluss an, der es der Slowakei ermöglicht, sich ab 2001 in vollem Umfang am Programm ,,Kultur 2000``. zu beteiligen. Im Berichtszeitraum hat die Slowakische Republik die Leistungsfähigkeit der Verwaltung in diesem Bereich schrittweise ausgebaut.

Gesamtbewertung

Mit dem im Jahr 2000 verabschiedeten Gesetz über Funk und Fernsehen, das 2001 und 2002 leicht abgeändert wurde, sind die slowakischen Rechtsvorschriften jetzt weitgehend der Richtlinie ,,Fernsehen ohne Grenzen`` angepasst.

Bei der Verbesserung der administrativen Leistungsfähigkeit und der finanziellen Ausstattung des Rundfunk- und Fernsehrates wurden erhebliche Fortschritte erzielt.

Die Slowakei ist dem Übereinkommen des Europarats über grenzübergreifendes Fernsehen und dem zugehörigen Änderungsprotokoll beigetreten.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 kam zu dem Ergebnis, dass die Slowakei in der Lage sein sollte, den Anforderungen der EU im audiovisuellen Sektor mittelfristig gerecht zu werden, sofern die nötigen rechtssetzenden Maßnahmen mit der gebotenen Dringlichkeit vorangetrieben und von der Industrie durch die erforderlichen strukturellen Anpassungen unterstützt werden.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei erhebliche Fortschritte erzielt und insgesamt sowohl bei der Angleichung der Rechtsvorschriften als auch bei den Verwaltungskapazitäten ein hohes Niveau erreicht. Die erforderlichen Verwaltungsstrukturen sind vorhanden.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollten sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt darauf konzentrieren, dass die Verwaltungskapazitäten die ordnungsgemäße Anwendung des neuen Rechtsrahmens ermöglichen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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