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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen InstrumenteFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der EU-Strukturfonds Fortschritte erzielt. Was die territoriale Gliederung der Slowakei betrifft, so wurde von der slowakischen Regierung im Februar 2002 eine provisorische Einteilung des Staatsgebiets auf der Ebene NUTS II beschlossen, deren Gebietseinheiten für die Statistik wie folgt aussehen: Region Bratislava, Westslowakei (Regionen Trnava, Trenin und Nitra), Mittelslowakei (Regionen Silina und Banská Bystrica) und Ostslowakei (Regionen Prelov und Kolice). Diese Gebietseinteilung nach der NUTS-Klassifikation war zuvor mit der Kommission vereinbart worden. Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens sind seit dem Vorjahresbericht keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen. Was die institutionellen Strukturen in der Slowakei anbelangt, so wurden im Februar und Juni 2002 mehrere Regierungsbeschlüsse gefasst, mit denen für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds die nachstehenden Verwaltungsstrukturen fest- gelegt sowie die Zahlstelle benannt wurden. Das Ministerium für Bauwesen und Regionalentwicklung erhielt die Zuständigkeit für die Koordinierung der Programmplanung und wird die künftige Verwaltungsbehörde für das gemeinschaftliche Förderkonzept und den Kohäsionsfonds sein. Das Finanzministerium wurde als künftige Zahlstelle für sämtliche Fonds benannt. Die Slowakei hat ferner die Verwaltungsbehörden für die operationellen Programme sowie (vorläufig) einige zwischengeschaltete Stellen benannt. Im Bereich der Programmplanung wurden mit einem Regierungsbeschluss vom Juni 2002 der Zeitplan für die Ausarbeitung des Entwicklungsplans, der sechs operationellen Programme und der zwei Einheitlichen Programmplanungsdokumente für die Förderung nach den Zielen 2 und 3 in der Region Bratislava festgelegt. Das Ministerium für Bauwesen und Regionalentwicklung ist dabei für den gesamten im Januar 2002 angelaufenen Programmsplanungsprozess zuständig. Zur Anwendung des Partnerschaftsprinzips wurde ein nationaler Begleitausschuss eingesetzt, der die Ausarbeitung des Entwicklungsplans überwachen soll. Die Mitglieder des Begleitausschusses wurden ebenfalls bereits in partnerschaftlichem Geiste ernannt. Zum Beitrittszeitpunkt wird der Ausschuss dann umgewandelt in den Begleitausschuss für das gemeinschaftliche Förderkonzept. Auf dem Gebiet von Begleitung und Bewertung ist das Ministerium für Bauwesen und Regionalentwicklung für den Aufbau eines Datensystems verantwortlich, das die erforderlichen finanziellen und statistischen Informationen enthalten soll, damit durch eine den Anforderungen des Besitzstands entsprechende Begleitung und Bewertung die strukturpolitischen Instrumente wirksam angewendet werden können. Was die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle betrifft, so sind ebenfalls einige Entwicklungen zu vermelden. Der Vorschriftenrahmen für Haushaltsplanung, Kofinanzierung, Finanzverwaltung und Finanzkontrolle bei den Strukturfonds wurde festgelegt. Eine im Juni 2002 angenom- mene Änderung des Gesetzes über die Haushaltsordnung ermöglicht nunmehr eine mehrjährige programmbezogene Haushaltsplanung für die Strukturfonds ebenso wie die Übertragung ungenutzter Mittel auf das nachfolgende Haushaltsjahr. Referate für internes Audit wurden im Finanz-, Umwelt-, Wirtschafts-, Verteidigungs- und Justizministerium, im Ministerium für Verkehr, Post und Telekommunikation, beim Amt des Generalstaatsanwalts sowie in drei regionalen Ämtern eingerichtet. Im Statistikbereich gab es seit dem letztjährigen Bericht keine nennenswerten Entwick- lungen. Gesamtbewertung Die Slowakei hat bereits ihr Staatsgebiet in territoriale Einheiten nach der NUTS- Klassifikation eingeteilt. Ferner ist die Slowakei beim Aufbau der institutionellen Strukturen vorangekommen, indem es die Stellen benannt hat, die für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zuständig sind. Die Aufgabenzuweisung muss jedoch noch ergänzt werden, und es sind Schritte für eine wirksame interministerielle Koordinierung erforderlich. Die Slowakei muss des Weiteren ihre Anstrengungen verstärken, um die administrative Kapazität der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen sowie der zwischen- geschalteten Stellen und anderen beteiligten Einrichtungen auf das erforderliche Niveau zu bringen. Die Projektauswahl und die Beschlussfassung sollten innerhalb eines Verwaltungsrahmens erfolgen, der Transparenz, Effizienz und Verlässlichkeit bei der Durchführung der Programme gewährleistet. Auch sollte die Slowakei weiter am Aufbau der notwendigen Strukturen und Koordinierungsmechanismen arbeiten, um die finan- zielle Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des Eingliederungsprozesses zu verwalten. Ihre Kapazität im Bereich der Programmplanung muss die Slowakei noch drastisch weiter verbessern. Zu diesem Zweck bedarf es einer wirksamen und effizienten inter- ministeriellen Zusammenarbeit und Partnerschaft während des gesamten Prozesses der Ausarbeitung des Entwicklungsplans. Substanzielle Fortschritte sind außerdem erforder- lich bei der technischen Vorbereitung (Projektpipeline) der aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds zu fördernden Projekte. Die Bemühungen, um die Anforderungen des Besitzstands auf dem Gebiet von Begleitung und Bewertung zu erfüllen, müssen fortgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich der Ex-ante-Bewertung des Entwicklungsplans. Für eine zielgerichtete und effiziente Durchführung der Programme mit Strukturfondsförderung ist es von entschei- dender Bedeutung, dass rechtzeitig ein wirksames Begleitungssystem verfügbar und einsatzbereit ist. Die Slowakei hat im Bereich von Finanzverwaltung und Finanzkontrolle ebenfalls Fortschritte aufzuweisen: Derzeit für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds an der endgültigen Form spezifischer Verfahren für Finanzkontrolle, Audit, die Bescheinigung der Ausgaben und die finanzielle Berichtigung im Fall von Unregelmäßigkeiten gearbeitet. Die einschlägigen Systeme und Verfahren für die Finanzverwaltung und die Finanzkontrolle müssen allerdings noch weiter gestärkt werden, besonders im Hinblick auf die Struktur der Verwaltungsbehörden und der Zahlstelle. Referate für internes Audit sind in allen für die Umsetzung der Fondsförderung zuständigen Fachministerien eingerichtet worden, mit Ausnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie. Die betreffenden Referate bedürfen jedoch noch personeller Aufstockung, weshalb jetzt vorrangig die Schulung von internen Rechnungsprüfern angegangen werden sollte. Ferner müssen gemeinsame Leitlinien für die internen Auditdienste festgelegt werden. Die Slowakei hat eine mehrjährige Planung der Haushaltsausgaben eingeführt, und die Haushaltsvorschriften ermöglichen auch eine gewisse Flexibilität, um Mittelzuweisungen zwischen den einzelnen Fonds und Förderschwerpunkten zu übertragen. Was Statistiken anbelangt, so muss noch mehr getan werden, um ihre Qualität auf ein Niveau zu heben, wie es für Programmplanung, Begleitung und Bewertung, und hier insbesondere die Ex-ante-Bewertung, benötigt wird. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass in der Slowakei nur in begrenztem Maße Elemente einer integrierten Entwicklungspolitik zu erkennen waren, welche eine Einhaltung der Regeln der EU-Strukturförderung gewähr- leisten könnten. Mit Nachdruck empfohlen wurde von ihr deshalb die Einführung einer umfassenden, differenzierten Politik zum Abbau der regionalen Disparitäten. Außerdem müssten die Verwaltungskapazitäten in der Slowakei eindeutig verbessert werden, um zur Verwaltung integrierter Regionalentwicklungsprogramme imstande zu sein. Nach damaliger Bewertung der Kommission waren also bedeutende Reformen, einschließlich der Schaffung geeigneter Verwaltungs- und Haushaltsverfahren, erforderlich, bevor die Slowakei in der Lage sei, die Gemeinschaftsbestimmungen anwenden und die Fördermittel aus den EU-Strukturfonds gezielt einzusetzen. Seit dem Zeitpunkt der Stellungnahme hat die Slowakei Fortschritte beim Erlass von Rechtsvorschriften gemacht und ist in letzter Zeit auch mit den notwendigen Beschlüssen vorangekommen, die eine gute Grundlage für den Aufbau der erforderlichen Verwal- tungskapazität bilden werden. Insgesamt hat die Slowakei die Rechtsangleichung an den Besitzstand bereits weitgehend vollzogen, doch sind effiziente Verwaltungsstrukturen bisher nur in begrenztem Umfang vorhanden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelung beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um für die EU-Mitgliedschaft bereit zu sein, muss die Slowakei sich dringend darauf konzentrieren, die endgültigen Durchführungsstrukturen festzulegen und deren Verwal- tungskapazität ganz erheblich zu steigern, die interministerielle Koordinierung und die Partnerschaft zu stärken, eine effiziente Projektpipeline zu schaffen und zudem die Systeme und Verfahren für eine wirksame Begleitung sowie Finanzverwaltung und Finanzkontrolle weiter auszubauen. Die Slowakei hat begonnen, die erforderlichen Maßnahmen zur Situationsverbesserung zu ergreifen, einschließlich der Bereitstellung von zusätzlichem Personal. Die derzeitigen Anstrengungen müssen aber jetzt noch wesentlich verstärkt werden. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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