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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 22: Umweltschutz

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten regelmäßigen Bericht hat die Slowakei durch Verabschiedung verschiedener wichtiger nationaler Gesetze, insbesondere in den Bereichen Luftqualität, Wasser und Naturschutz, gute Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gestärkt, um den umweltrechtlichen Besitzstand um- und durchzusetzen.

Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche und Förderung der nachhaltigen Entwicklung: die slowakische Regierung hat im November 2001 die Maßnahmenentwürfe zur Sicherstellung der Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus gebilligt. Eine nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung wurde vom Parlament im April 2002 gebilligt.

Horizontale Rechtsvorschriften: im Januar 2002 wurde bei der Slowakischen Umweltagentur in Banska Bystrica und ihren sieben regionalen Agenturen ein Dokumentationszentrum für Umweltverträglichkeitsprüfungen eingerichtet.

Luftqualität: hier sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Das Gesetz zum Schutz der Luftqualität zur Umsetzung der Luftqualität-Rahmenrichtlinie wurde im Juli 2002 verabschiedet. Darin sind Luftqualitätsziele, die Zuständigkeiten der staatlichen Verwaltungsbehörden und Kommunen für den Schutz der Luftqualität sowie die Strafen für Verstöße gegen die einschlägigen Verpflichtungen festgelegt. Mit dem neuen Gesetz werden die Richtlinie über Abfallverbrennung und teilweise die Vorschriften für Großfeuerungsanlagen umgesetzt. Das Kyoto-Protokoll wurde im März 2002 vom Parlament gebilligt.

Abfallwirtschaft: im Februar 2002 erließ das Umweltministerium eine Verfügung, in der einheitliche Verfahren für die analytische Inspektion von Abfällen festgelegt werden. Im Februar 2002 billigte die Regierung das Abfallwirtschaftsprogramm der Slowakischen Republik bis 2005. Im August 2002 verabschiedete das Parlament das Verpackungsgesetz, mit dem die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle umgesetzt wird. Das Gesetz wird im Januar 2003 in Kraft treten, mit Ausnahme der Bestimmungen zum Schwermetallgehalt von Verpackungen, die im Januar 2006 in Kraft treten werden.

Wasserqualität: in diesem Bereich wurden gute Fortschritte erzielt durch das Inkrafttreten des Wassergesetzes im Juni 2002, durch das einzelne Wasserrichtlinien umgesetzt werden; die Wasserrahmenrichtlinie wird jedoch nur teilweise umgesetzt. Ein nationales Verzeichnis von Genehmigungen und Einleitungen von Abwässern ist in Vorbereitung. Das Gesetz über den Gesundheitsschutz trat im Januar 2002 in Kraft und die entsprechenden Durchführungserlasse mit den Vorschriften für Badegewässer und die Qualitätskontrolle von Badewasser in Schwimmbädern sowie die Vorschriften für Trinkwasser und die Qualitätskontrolle von Trinkwasser wurden bereits verabschiedet.

Dadurch werden die Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und die Richtlinie über die Qualität der Badegewässer umgesetzt.

Im Bereich der Wasserwirtschaft gingen die Wasser- und Abwasserunternehmen in das Eigentum der Kommunen über. Ein Wechsel von Personal aus dem Landwirtschaftsministerium in die neuen Unternehmen ist jedoch nicht geplant. Die Regulierungsbehörde für die Netzsektoren (URSO) wird die Deregulierung der Tarife überwachen und anschließend für die Regulierung der Preise und Leistungen zuständig sein. URSO wird die Wasser- und Abwassertarife im Verlauf des Jahres 2002 veröffentlichen, die auf der Methode zur Regulierung der Preisobergrenzen basieren. Das Gesetz über die öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation trat im Juli 2002 in Kraft und setzt die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser teilweise um. Im April 2002 hat die Regierung die zweite Ausgabe des Berichts über den Allgemeinen Plan zum Schutz und zur rationellen Nutzung des Wassers gebilligt, der als Arbeitsunterlage im Entscheidungsprozess zur Wasserwirtschaft dienen wird.

Naturschutz: gute Fortschritte wurden erzielt durch die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zum Handel mit gefährdeten Arten. Im Juli 2002 trat das Gesetz über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in Kraft. Das Gesetz über Natur- und Landschaftsschutz wurde verabschiedet und wird Anfang 2003 in Kraft treten. Damit werden die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat- Richtlinie vollständig umgesetzt.

Industriell bedingte Luftverschmutzung und Risikomanagement: einige Fortschritte wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften erzielt. Das Gesetz zur Verhütung schwerer Unfälle in der Industrie, mit dem die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) umgesetzt wird, trat im Juli 2002 in Kraft. Das Gesetz über die Umweltzeichen für Produkte, mit dem die geänderte Regelung der Gemeinschaft für die Vergabe des Umweltzeichens in das Recht der Slowakischen Republik umgesetzt wird, wurde vom Parlament verabschiedet und wird im Januar 2003 in Kraft treten. Das Gesetz über umweltorientiertes Management und die Umweltbetriebsprüfung betreffend die freiwillige Beteiligung von Organisationen am Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) wurde ebenfalls vom Parlament angenommen und wird im Januar 2003 in Kraft treten.

Gentechnisch veränderte Organismen und Chemikalien: Fortschritte wurden erzielt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Nutzung der Gentechnologie und über gentechnisch veränderte Organismen im April 2002 sowie dessen Durchführungsvorschriften im Juni 2002.

Lärm: gute Fortschritte wurden in diesem Bereich erzielt. Die Vorschriften zur Begrenzung der Geräuschemissionen von im Freien betriebenen Geräten und Maschinen und von Haushaltsgeräten wurde durch Regierungsverordnungen umgesetzt.

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (siehe auch Kapitel 14 ­ Energie): der gemeinschaftliche Besitzstand ist vollständig umgesetzt mit dem Inkrafttreten einer Änderung des Gesetzes über den Schutz der menschlichen Gesundheit im Januar 2002.

Verwaltungskapazitäten: die Slowakei hat eine Reihe von Maßnahmen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten im Umweltbereich ergriffen. Eine Reihe von Aufgaben wurden als Teil des im Jahr 2001 gebilligten Dezentralisierungsprozesses an Kommunen und die regionale Selbstverwaltung übertragen. Zuständigkeiten im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere des Schutzes der Wälder, wurden im Januar 2001 von Bezirksämtern an die Kommunen übertragen. Die Aufstockung des aus dem Staatshaushalt finanzierten Personals der Umweltschutzinstitutionen um 199 Personen im Jahr 2002 wurde gebilligt.

Die Slowakei verfügt über ein umfassendes, jedoch vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft komplexes Genehmigungssystem. Integrierte Genehmigungen sind noch nicht eingeführt. Im Juni 2002 hat die Slowakei die Slowakische Umweltaufsichtsbehörde zur IVVU-Genehmigungsbehörde bestimmt. Die Umweltaufsichtsbehörde ist weiterhin die wichtigste für die Durchsetzung der Vorschriften zuständige Behörde. Ein relativ umfassendes Überwachungssystem, an dem in der Hauptsache das Umweltamt, das Slowakische Hydrometereologische Institut und Vertragslaboratorien beteiligt sind, wurde geschaffen.

Gesamtbewertung

Dank großer Fortschritte im Laufe des vergangenen Jahres hat die Slowakei eine deutliche Angleichung der Rechtsvorschriften an den umweltrechtlichen Besitzstand erreicht. Die Umsetzung muss jedoch noch abgeschlossen werden; am dringlichsten ist dies im Bereich der durch die Industrie verursachten Umweltverschmutzung, vor allem in bezug auf die Richtlinie über Lösungsmittel und die IVVU-Richtlinie. Besondere Aufmerksamkeit ist der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in folgenden Bereichen zu widmen: Abfallwirtschaft (Entwurf von Abfallbewirtschaftungsplänen, Modernisierung von Abfalldeponien, Stärkung der Verwaltungskapazitäten), Wasserqualität (Ausweisung gefährdeter Gebiete nach der Verordnung über Nitrate, Genehmigungen für die Ableitung von gefährlichen Stoffen) sowie Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe (Erteilung integrierter Genehmigungen).

Der Grundsatz der Einbeziehung der Umweltbelange sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf Ebene der Gemeinschaft muss im Auge behalten werden. Die Slowakei muss damit fortfahren, Anforderungen des Umweltschutzes in die Formulierung und Durchführung politischer Maßnahmen in allen anderen Bereichen zu berücksichtigen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Handlungsbedarf besteht nach wie vor bei den Verwaltungskapazitäten der Slowakei zur Umsetzung des umweltrechtlichen Besitzstands der EG. Die Verwaltungsstruktur der Slowakei im Umweltbereich ruht auf vier Säulen: nationale Behörden, Umweltabteilungen von acht Regionalämtern und 79 Bezirksämtern sowie Kommunen. Die Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung mit mehr Selbstverwaltung für Regionen und Kommunen ist vorgesehen; sie erfordert die Übertragung von Zuständigkeiten für die Wasser- und Abfallwirtschaft sowie den Natur- und Landschaftsschutz von den Regional- und Bezirksämtern auf die Kommunen. Bemühungen, das Personal der staatlich finanzierten Institutionen aufzustocken, sind begrüßenswert und müssen auch künftig fortgesetzt werden. Die allgemeine Verwaltungsstruktur ist eher fragmentiert, die Koordination zwischen unterschiedlichen Ministerien und Institutionen, vor allem zwischen nationalen und subnationalen Institutionen, muss verbessert werden. Im Bereich Wasser muss auf kommunaler Ebene ausreichend Personal für die neuen Aufgaben im Rahmen des neuen Wassergesetzes zur Verfügung gestellt werden. Ein System zur Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen die Trinkwasserrichtlinie sollte eingerichtet werden.

Das System für die Erteilung von Genehmigungen ist derzeit nach Umweltbereichen aufgegliedert, mit gesonderten Genehmigungen für die einzelnen Sektoren. Die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung wurde nicht umgesetzt, obwohl im Juni 2002 die IVVU-Genehmigungsbehörde der slowakischen Umweltaufsichtsbehörde zugeordnet wurde. Dringend geboten sind Maßnahmen, um bis zum Beitritt die Umsetzung in bezug auf ,,neue`` Anlagen sicherzustellen (Umsetzung wie geplant bis Ende 2002, Benennung der zuständigen Behörden für Genehmigungen und Inspektion, Ausbildung des Personals sowie Vorbereitung der Industrie auf die Genehmigungsanträge, einschließlich der Übersetzung der Referenzdokumente zu den besten verfügbaren Techniken (Best Available Techniques).

In bezug auf die Planung muss die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gestärkt werden, vor allem in den Bereichen Abfallwirtschaft (ein umfassender Abfallbewirtschaftungsplan muss noch erstellt werden) und Wasserverschmutzung (Vorbereitung von Programmen zur Verringerung der Stoffe der Liste II der Richtlinien über gefährliche Stoffe). Beim derzeitigen slowakischen System werden Überwachung und Inspektion bereits für die einzelnen Umweltbereiche durchgeführt. Die Umweltaufsichtsbehörde hat derzeit einen Personalbestand von 158 Personen.

Die Anzahl der Inspektionen und die Überwachungskapazität müssen erhöht werden, vor allem im Bereich Abfall (für geschlossene Abfalldeponien, zu schließende Mülldeponien und neue Abfalldeponien, Abfallverbrennungsanlagen sowie den Umgang mit gefährlichen Abfällen und deren Beförderung. Zur Durchsetzung der Vorschriften hat die Slowakei ein System von Umweltbußgeldern eingeführt, die von den zuständigen Behörden verhängt werden. Die Durchsetzungsmechanismen müssen jedoch weiter verbessert werden.

Um die Durchführung des umweltrechtlichen Besitzstandes zu gewährleisten, sind auch mittelfristig umfangreiche Investitionen erforderlich.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass erhebliche Anstrengungen unternommen worden waren, um Umweltvorschriften zu erlassen, die mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, und dass der gemeinschaftliche Besitzstand mittelfristig vollständig umgesetzt werden könnte, wenn die Slowakei ihr Legislativprogramm fortsetzt. Die Befolgung zahlreicher Rechtsvorschriften, die umfangreiche Investitionen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordert sei jedoch nur auf sehr lange Sicht zu erwarten.

Seit dieser Stellungnahme hat die Slowakei bei der Angleichung an den umweltrechtlichen Besitzstand der EG große Fortschritte erzielt und weitere Anstrengungen zum Aufbau der zur Umsetzung des Besitzstands nötigen Verwaltungskapazitäten unternommen. Die Slowakei hat vor Kurzem ihre Investitionen im Umweltbereich deutlich erhöht.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Der Slowakei wurden für folgende Bereiche Übergangsregelungen gewährt: Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung von Benzin (bis 31. Dezember 2007), Verpackungsabfälle (bis zum 31. Dezember 2007), Behandlung kommunalen Abwassers (bis zum 31. Dezember 2015), Einleitung bestimmter gefährlicher Stoffe (bis zum 31. Dezember 2006), Großfeuerungsanlagen (bis zum 31. Dezember 2010), Abfallverbrennung (bis zum 31. Dezember 2006) und ,,bestehende`` IVVU-Anlagen (bis zum 31. Dezember 2011). Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss die Slowakei den Schwerpunkt nun auf eine vollständige Umsetzung, vor allem in bezug auf die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU) (insbesondere des Besitzstands zur Einleitung gefährlicher Stoffe), die Erhöhung der Genehmigungskapazität (IVVU, Abfälle) und die Vorbereitung der Programme zur Verringerung der Verschmutzung der Gewässer legen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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