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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im Berichtszeitraum sind einige Fortschritte in diesem Kapitel zu verzeichnen, insbesondere hinsichtlich der Marktüberwachung.

Mit Ausnahme der Annahme eines Dekretes im August, welches den gemeinschaftlichen Besitzstand zur Preisangabe umsetzt, gibt es hingegen keine weiteren nennenswerte Fortschritte in den Bereichen sicherheitsbezogene und nicht sicherheitsbezogene Maßnahmen zu melden.

Einige Fortschritte sind bei der Entwicklung eines funktionsfähigen Marktüberwachungsmechanismus zu verzeichnen. Im April 2002 trat ein neues Gesetz über die staatliche Überwachung des Binnenmarktes in Verbraucherschutzangelegenheiten in Kraft, dass die Zuständigkeit und die Koordinierungsrolle des slowakischen Gewerbeaufsichtsamts stärkte. Als wichtigste Stelle für die Marktüberwachung im Nicht-Lebensmittel-Bereich übernimmt das Amt in diesem Bereich die Aufgaben der Regional- und Bezirksverwaltungen, die Zusammenarbeit mit allen für Veterinär- und Lebensmittelfragen, Gesundheitsschutz und Zoll zuständigen Behörden wird verbessert. Die Kapazität des Amtes wird durch zusätzliches Personal verstärkt, das hauptsächlich für die unmittelbare Inspektionstätigkeit eingesetzt wird. 2001 führten Inspektoren des slowakischen Gewerbeaufsichtsamtes 22 047 Kontrollen auf eigene Initiative durch, bei denen sie die Übereinstimmung von Verbrauchsgütern mit den Vorschriften für Sicherheit, Qualität, Kennzeichnung und Verbraucherinformation überprüften. In 13 678 Fällen (62 %) wurden Verwaltungsmaßnahmen in Form von Geldbußen und/oder Marktrücknahmen erlassen. In 13 149 Fällen wurde ein Verbot oder eine Einschränkung des Verkaufs der Produkte ausgesprochen, wovon 90 906 Produkte mit einem Gesamtwert von rund 447 Mio. SKK (etwa 10,3 Mio. EUR) betroffen waren. Neben diesen aus eigener Initiative durchgeführten Kontrollen erhielt das Amt 2 941 Verbraucherbeschwerden.

2002 erhöhte das Wirtschaftsministerium die finanzielle Unterstützung von regierungsunabhängigen Verbraucherorganisationen von 1 Mio. SKK (rund 23 000 EUR) auf 2,8 Mio. SKK (rund 65 000 EUR). Im Zeitraum 2001/2002 wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbrauchererziehung gefördert, so etwa eine Konferenz zum Thema ,Heute die Verbraucher von morgen erziehen``, durchgeführt vom slowakischen Verbraucherverband (ZSS); Erziehung und Weiterbildung hauptsächlich junger Verbraucher, mit Hilfe des nationalen und internationalen Jugendwettbewerbs ,Verbraucher fürs Leben`` (A3S); und Veröffentlichung verschiedener Verbrauchermagazine.

Gesamtbewertung

Die Slowakei verfügt über ein funktionierendes Verbraucherschutzsystem, das mehrere Elemente des gemeinschaftlichen Besitzstandes in diesem Bereich umfasst, einschließlich Rechtsvorschriften über irreführende Werbung, Verbraucherkredite, Pauschalreisen und Haftung für fehlerhafte Produkte. Ein Erlass zur Umsetzung des Besitzstandes zu Preisangaben muss noch in Kraft treten. In den Bereichen sicherheitsrelevante und nicht sicherheitsrelevante Maßnahmen bleiben jedoch noch einige Lücken. Weiterer Harmonisierung bedarf es bei allgemeiner Produktsicherheit, Teilzeitnutzung, Unterlassungsklagen zum Schutz von Verbraucherinteressen, missbräuchlichen Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen und zu bestimmten Aspekten des Verkaufs von Verbrauchsgütern und damit verbundenen Garantien.

Bei der Marktaufsicht wurde das slowakische Gewerbeaufsichtsamt durch jüngste legislative Änderungen gestärkt. Es ist jedoch noch zu früh, über die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Wirksamkeit des Überwachungssystems zu sprechen, insbesondere hinsichtlich der im letzten Regelmäßigen Bericht angesprochenen Notwendigkeit einer verbesserten Koordinierung und der Notwendigkeit der Einbeziehung von Unternehmen und Verbraucherorganisationen in die Marktüberwachung als Ergänzung zur Tätigkeit der staatlichen Marktüberwachungsbehörden.

Das slowakische Gewerbeaufsichtsamt beteiligt sich seit Mai 1999 an TRAPEX (Übergangssystem zum raschen Informationsaustausch), das die Marktüberwachungsbehörden der mittel- und osteuropäischen Bewerberländer mit den entsprechenden Behörden der EU-Mitgliedstaaten verbindet. Bis Juli 2002 waren in der Slowakei 226 TRAPEX-Notifizierungen eingegangen; drei der gemeldeten Produkte waren auch auf dem slowakischen Markt zu finden, ihr Verkauf wurde untersagt. Die Slowakei gab 43 Notifizierungen an TRAPEX weiter. Zu den in der Slowakei festgestellten gefährlichen Produkten zählen insbesondere Textilien und Elektrogeräte.

Die Verbraucherbewegung in der Slowakei umfasst zwei regierungsunabhängige Dachorganisationen, den slowakischen Verbraucherverband (,,ZSS``, aktiv seit 1990) und den Verband der Verbrauchergruppen der Slowakei (,,A3S``, der 2000 seine Arbeit aufnahm). Andere Verbraucherorganisationen sind auf regionaler Ebene oder in bestimmten Sonderbereichen des Verbraucherschutzes tätig. Die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den Verbraucherorganisationen ist gut. Die Sensibilisierung der Verbraucher für ihre Rechte und der Unternehmen für ihre Pflichten macht Fortschritte, allerdings lässt sich das Bewusstsein der Verbraucher für das Verbraucherrecht und seine Anwendung noch verbessern. Die Zahl von Verbraucherbeschwerden, die beim slowakischen Gewerbeaufsichtsamt eingehen, scheint relativ gering, was möglicherweise Ausdruck eines geringen Bewusstseins der Verbraucher für ihre Rechte ist, vielleicht aber auch eine geringe Erwartung widerspiegelt, dass eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen ist, bedingt durch Kosten-Nutzen-Erwägungen oder umständliche und langwierige Verwaltungsverfahren. Derzeit gibt es in der Slowakei kein System für außergerichtliche Streitbeilegung.

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Slowakei zwar noch Anstrengungen zur Vervollständigung ihres Rechtsetzungsprogramms in Übereinstimmung mit EG-Anforderungen und zur Stärkung der Verwaltung wie auch der Verbraucherbehörden unternehmen müsse, sie aber dennoch mittelfristig in der Lage sein werde, den Besitzstand zum Verbraucherschutz in vollem Umfang zu übernehmen.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei weiter gute Fortschritte gemacht, es traten nur wenige Probleme auf. Insgesamt ist das Land weit vorangekommen in bezug auf Angleichung und Verwaltungskapazitäten.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt und erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss die Slowakei nunmehr ihre Anstrengungen auf die Vervollständigung der Umsetzung ausrichten und sicherstellen, dass die bestehenden administrativen Strukturen ihre Marktüberwachungsaufgaben wirksam erfüllen können; außerdem sollte sie die weitere Sensibilisierung von Verbrauchern und Herstellern fördern.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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