Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
EU-Beitritt
EU-Beitritt (kurz)
Handelsstatistik
Wirtschaftsrecht
Bücher
Botschaften
Einreise
Links
Kontakte
Doppelbesteuerung:
DBA BRD
DBA Schweiz
General Information
Financial Law News
EU Accession
Investment Guide EBRD
Trade Statistics
Banking Act
Act on Securities
Commercial Code
Insurance Act
Protection of Competition
US Income Tax Treaty
Links
Contacts
Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften

Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem Regelmäßigen Bericht 2001 wurden weitere Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt, insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Visumpolitik, Grenzkontrollen, Migration, Asylpolitik und polizeiliche Zusammenarbeit.

Bei der weiteren Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz (siehe auch Kapitel 3 - Freier Dienstleistungsverkehr) hat die Slowakei erhebliche Fortschritte gemacht. Im September 2002 trat ein neues Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten in Kraft. Der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, der diese Aufsichtsbehörde leitet, wird demnach auf der Grundlage eines Regierungsvorschlags vom Parlament gewählt. Außerdem sollen die Stellung und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde weiter gestärkt und ihre finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet werden. Seit Dezember 2001 sind auch die Informationsdatenbanken der Polizeibehörden der Aufsicht des Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten unterstellt. Für die Kontrolle der Informationssysteme von Armee, Strafvollzugs- und Gerichtswesen, Zollverwaltung und Bahnpolizei ist der Datenschutzbeauftragte zuständig. Im November 2001 unterzeichnete die Slowakei zudem das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Schutz des Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, in bezug auf Kontrollstellen und den grenzüberschreitenden Datenfluss.

Bei der Angleichung ihrer Visumpolitik an die entsprechenden EU-Regelungen hat die Slowakei gute Fortschritte erzielt. Im neuen Ausländeraufenthaltsgesetz, das im April 2002 in Kraft trat, sind die möglichen Visumtypen (Kurzzeit-, Langzeit-, Transit- und Flughafentransitvisum) sowie die Ausstellungsverfahren festgelegt. Konsularanweisungen, mit denen die Angleichung an die Gemeinsame Konsularische Instruktion gewährleistet werden soll, traten im Juni 2002 in Kraft. Die Slowakei hat ihre Rechtsvorschriften nahezu vollständig an die Verordnung über die Visumbestimmungen für visumpflichtige Länder angeglichen, außer im Falle Kubas, Südafrikas und der Seychellen. Für diese Länder wird die Visumpflicht spätestens sechs Monate vor dem Beitritt eingeführt. Die Slowakei muss die Rechtsangleichung noch im Hinblick auf jene Länder abschließen, für die in der EU keine Visumpflicht besteht. Die Unterzeichnung der Abkommen über die Abschaffung der Visumpflicht für 16 Länder und zwei Sonderverwaltungsregionen sowie die Änderung der geltenden Abkommen mit Malaysia und Italien stehen noch aus. Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so wurde im Februar 2002 als Teil der Grenz- und Ausländerpolizei eine zentrale Visumbehörde eingerichtet. Zur Vervollständigung des Online-Systems für die Visumerteilung und des zentralen Visumregisters wurde zudem im April 2002 eine Reihe neuer Online- Verbindungen eingerichtet. Im Hinblick auf die Sicherheitsstandards der EU wurde im April 2002 außerdem eine neue Visummarke eingeführt.

Was die Kontrolle der Außengrenzen anbelangt, so hat die Regierung zur Stärkung dieser Kontrollen verschiedene administrative und legislative Maßnahmen ergriffen. Im Zuge einer Reorganisation der Grenz- und der Ausländerpolizei wurde 2001 eine kohärente Struktur geschaffen, mit einem vertikalen Management durch eine zentrale Stelle, die Grenz- und Ausländerpolizeibehörde. Seit Januar 2002 verfügt die Grenz- und Ausländerpolizeibehörde über ein eigenes Budget, und im Juli 2002 wurde an den Grenzübergängen die Zusammenlegung von Ausländerpolizei und Grenzschutz vollzogen. Allerdings verfügt die Behörde noch nicht über die Zahl an zivilen Mitarbeitern, die zur Bewältigung der mit dem eigenen Budget verbundenen administrativen Aufgaben erforderlich wäre. Die Infrastrukturen der Grenzübergangsstellen zur Ukraine wurden verbessert, doch müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden.

Bei der Angleichung an die Schengen- bzw. EU-Anforderungen hat die Slowakei Fortschritte erzielt. Der Schengen-Aktionsplan wurde aktualisiert, und bei seiner Umsetzung sind Fortschritte zu verzeichnen. Im Juni 2002 billigte die Regierung den Bericht über die Umsetzung der im Schengen-Aktionsplan festgelegten Maßnahmen. Die Slowakei hat damit begonnen, die Zahl der mit der Grenzüberwachung befassten Wehrpflichtigen zu verringern, und beschlossen, ab Januar 2003 keine Wehrpflichtigen mehr in der Grenzüberwachung einzusetzen. Gleichzeitig wurde die Zahl der festangestellten Mitarbeiter der Grenz- und Ausländerpolizei erhöht. Die Slowakei hat an sämtlichen Landesgrenzen Maßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung der technischen Ausstattung ergriffen.

Im Bereich Migration trat im April 2002 das neue Ausländeraufenthaltsgesetz in Kraft. Es deckt alle Aspekte der Einreise und des Aufenthalts von Staatsangehörigen von Drittländern, der Aufenthaltserlaubniserteilung, der Rechte und Pflichten von Staatsangehörigen von Drittländern und der illegalen Einwanderung ab. Mit dem Gesetz wurde eine weitgehende Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Migration vollzogen, und der umfangreiche Ermessensspielraum der Grenz- und Ausländerpolizei, eine strukturelle Schwäche, die der Korruption Vorschub leistete, wurde reduziert. Zur verstärkten Bekämpfung der illegalen Einwanderung richtete die Slowakei im April 2002 eine Landesstelle zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung ein. Es handelt sich um einen zentralen Dienst mit sowohl analytischen als auch operationellen Aufgaben, der dazu beitragen dürfte, dass die Slowakei illegale Einwanderung und grenzübergreifende Kriminalität erfolgreicher verhindern und aufdecken kann. Die illegale Einwanderung stellt für die Slowakei jedoch nach wie vor ein schwerwiegendes Problem dar. Die jüngsten Daten zeigen, dass die Zahl der an den Grenzen zu Österreich und Ungarn aufgegriffenen illegalen Einwanderer im Jahr 2001 gestiegen ist. Rücknahmevereinbarungen unterzeichnete die Slowakei im Februar 2002 mit Luxemburg, Belgien und den Niederlanden, im Juni 2002 mit Österreich, im Juli 2002 mit der Tschechischen Republik und im September 2002 mit Ungarn.

Mit der Verabschiedung des neuen Asylgesetzes im Juni 2002, das im Januar 2003 in Kraft treten wird, hat die Slowakei bedeutende Forschritte erzielt. Das neue Gesetz enthält neue Bestimmungen zum Grundsatz der Nichtzurückweisung, regelt die Einzelheiten des Asylverfahrens und enthält neue Definitionen hinsichtlich des Begriffs ,,sichere Drittländer``. Das neue Gesetz sieht insbesondere die Einrichtung einer unabhängigen Überprüfungsbehörde vor, die in erster Instanz ergangene ablehnende Bescheide prüft. Was die Vollzugskapazitäten anbelangt, so ist die Einwanderungsbehörde in Anbetracht der wachsenden Zahl von Fällen personell immer noch unterbesetzt. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist die Zahl der Asylanträge (8 151) im Jahr 2001 erheblich angestiegen (um 423%). Die Einwanderungsbehörde fällte 5 395 Entscheidungen in erster Instanz. In 18 Fällen wurde der Flüchtlingsstatus gewährt, 130 Bescheide waren abschlägig. In 5247 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, weil der Antragsteller das Land verlassen hatte. Ein neues Flüchtlingsauffanglager mit einer Kapazität von 140 Plätzen wurde im Oktober 2001 in Rohovce im Westen der Slowakischen Republik eröffnet.

Im Bereich polizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung organisierter Kriminalität hat die Slowakei weiterhin gute Fortschritte bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften erzielt. Im Juni 2002 verabschiedete das slowakische Parlament eine Änderung der Strafprozessordnung, die Bestimmungen zur Vereinfachung des Vorverfahrens enthält, Überschneidungen zwischen den Aufgaben der Polizei- und der Ermittlungsbehörden beseitigt und die Rolle der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren stärkt. Das Parlament billigte im Oktober 2001 ein neues Polizeigesetz, mit dem das Gesetz über die Polizeikräfte von 1993 geändert wird. Im November 2001 unterzeichnete die Slowakei die Zusatzprotokolle zum UN-Übereinkommen von 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Übereinkommen von Palermo), die den Menschenhandel und die Schleusung von Migranten betreffen. Im August 2002 unterzeichnete die Slowakei das Zusatzprotokoll über Schusswaffen.

Mit der im September 2002 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuchs wurde Terrorismus zum Straftatbestand.

Im Zusammenhang mit der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung (siehe auch Abschnitt B.1.1 - Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) billigte das slowakische Parlament Änderungen des Strafgesetzbuchs, die es der Slowakei ermöglichen, das EU- Übereinkommen von 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften einschließlich der beiden zugehörigen Protokolle umzusetzen. Die im Juni 2002 verabschiedeten Änderungen sollen im September 2002 in Kraft treten. Im August 2002 verabschiedete das slowakische Parlament zudem Änderungen des Zivilgesetzbuchs, die die Ratifizierung des Zivilrechtsübereinkommen über Korruption ermöglichen. Diese Änderungen sollen im Januar 2003 in Kraft treten. Die slowakische Regierung kündigte an, dass sie das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption mit Inkrafttreten der Änderungen ratifizieren wird.

Die Regierung setzte die Umsetzung des Nationalen Programms zur Drogenbekämpfung fort, das sich über den Zeitraum 1999-2003 erstreckt und Vorausplanungen bis zum Jahr 2008 enthält. Es handelt sich um ein umfassendes Programm, dessen Maßnahmen sowohl auf die Prävention, Behandlung und Resozialisierung als auch auf die Reduzierung des Drogenangebots und die Strafverfolgung abzielen. Im Mai 2002 billigte die Regierung einen Vorschlag betreffend die Erfüllung der institutionellen und finanziellen Erfordernisse für eine Teilnahme an der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und richtete eine Abteilung für die interministerielle Koordinierung in Drogenfragen ein. Sie richtete eine Nationale Drogenbeobachtungsstelle ein, die der zentrale Knotenpunkt für die Beteiligung am Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (Reitox) ist.

Im Zusammenhang mit der Geldwäsche (siehe auch Kapitel 4 - freier Kapitalverkehr) hat die Slowakei mit ihren Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und dem Verbot anonymer Sparbücher und Konten gute Fortschritte erzielt. Gemäß dem im September 2002 in Kraft getretenen neuen Gesetz müssen derzeit anonym geführte Konten bis Januar 2004 abgeschafft werden (Verjährungsfrist: Januar 2007).

Im Bereich der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen hat die Slowakei drei Vereinbarungen unterzeichnet, in denen sich Zollbehörden und Wirtschaftsverbände zur Bekämpfung des Drogenhandels verpflichten. Außerdem wurden mit der vom Parlament gebilligten Änderung der Strafprozessordnung im Juni 2002 die Ermittlungsbefugnisse der Zollbeamten erweitert.

Was die Zusammenarbeit der Justizbehörden in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten angeht, so kann die Slowakei mit der Verabschiedung der Änderung der Strafprozessordnung in strafrechtlicher Hinsicht weitere Fortschritte vorweisen. Die Änderung enthält u.a. neue Bestimmungen zur internationalen Rechtshilfe, mit denen die vollständige Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Zusammenarbeit der Justizbehörden in strafrechtlichen Angelegenheiten vollzogen wird. Die Änderung soll im Oktober 2002 in Kraft treten. Im zivilrechtlichen Bereich sind im Berichtszeitraum die folgenden Übereinkommen für die Slowakei rechtsverbindlich geworden: das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Sorgerechts für Kinder (1980), das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (1961) und das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (1996).

Gesamtbewertung

Im Bereich Datenschutz hat die Slowakei mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten eine weitgehende Rechtsangleichung erreicht. Nun gilt es, die ordnungsgemäße Umsetzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen, insbesondere was die Bestimmungen über die Stärkung der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde anbelangt. Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten muss personell und materiell ausreichend ausgestattet werden. Das Inkrafttreten des geänderten Polizeigesetzes bedeutet ebenfalls einen Fortschritt in diesem Bereich.

Im Zusammenhang mit der Visumpolitik muss die ordnungsgemäße Umsetzung des Ausländeraufenthaltsgesetzes sichergestellt werden. Die Slowakei sollte außerdem den Plan für die Angleichung an die Verordnung über die Visumbestimmungen weiter fortsetzen, insbesondere was die Harmonisierung mit den EU-Listen über nicht visumpflichtige Länder anbelangt. Außerdem entsprechen die slowakischen Reisedokumente noch nicht den EU-Sicherheitsstandards. Zudem sollten sämtliche Konsulate und diplomatischen Vertretungen der Slowakei optimal für die Ermittlung ge- oder verfälschter Dokumente ausgerüstet werden.

Obwohl die Slowakei bereits verschiedene Maßnahmen zur Verstärkung der Kontrolle der Außengrenzen ergriffen hat, sollte sie die Grenzkontrolle weiter verstärken und die Kapazitäten für die Kontrolle der Außengrenzen weiter ausbauen, wobei insbesondere die Grenze zur Ukraine Vorrang erhalten sollte. Insbesondere sollte die Slowakei ihren Plan, ab dem 1. Januar 2003 an sämtlichen Außengrenzen keine Wehrpflichtigen mehr einzusetzen, vollständig durchführen. Für den Grenzschutz sollten weitere Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden. Außerdem sollte die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern ausgebaut werden. Die Slowakei sollte sich noch intensiver um eine effiziente Zusammenarbeit bei der Kontrolle der gemeinsamen Grenzen mit Polen, Ungarn und der Ukraine bemühen. Außerdem sollte die Slowakei eine Änderung der beiden bilateralen Abkommen mit der Tschechischen Republik vorsehen, da diese noch nicht vollständig mit dem Besitzstand in Einklang stehen.

Die Umsetzung des Schengen-Aktionsplans wird fortgesetzt. Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt jedoch davon ab, inwieweit die oben genannten Punkte effizient angegangen werden. Die Slowakei sollte die technische Ausstattung insbesondere an sämtlichen Landesgrenzen verbessern.

Ein positiver Schritt im Bereich Migration ist das Inkrafttreten des neuen Ausländeraufenthaltsgesetzes. Zur vollständigen Angleichung an den Besitzstand sollten jedoch noch einige Änderungen vorgenommen werden, insbesondere bei den Bestimmungen über langfristig Aufenthaltsberechtigte, Ausweisungen und Zugang zum Arbeitsmarkt. Außerdem sollte ein neues Standardreisedokument eingeführt werden. Die Einrichtung einer Landesstelle zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und die Unterzeichnung von Rückübernahmeabkommen mit den Benelux-Ländern, Österreich, der Tschechischen Republik und Ungarn sind positive Entwicklungen. Es sollten jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, insbesondere zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung.

Das vor kurzem angenommene neue Asylgesetz ist ebenfalls ein wichtiger Schritt der Angleichung der slowakischen Gesetzgebung an den Besitzstand. Die Slowakei muss nun die wirksame Umsetzung des Gesetzes gewährleisten, insbesondere auf dem Gebiet des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung deutlich verbessern, vor allem was die Bearbeitung von Asylanträgen und die Aufnahmebedingungen anbelangt. Die Slowakei sollte außerdem gewährleisten, dass die im neuen Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die Regionalgerichte als unabhängige Überprüfungsinstanz umgesetzt werden. Außerdem sollte die vollständige Anpassung an EURODAC sichergestellt werden.

In den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung organisierter Kriminalität wurden mit der Änderung des Strafprozessrechts und dem neuen Polizeigesetz ganz erhebliche Fortschritte gemacht. Die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Vorschriften dürfte eine Vereinfachung des Vorverfahrens bewirken und Überschneidungen der Zuständigkeitsbereiche von Polizei und Ermittlungsbeamten beseitigen. Die Slowakei sollte jedoch auch weiterhin spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich Menschen- und Drogenhandel, ergreifen und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung stärken. Neben der Verbesserung der statistischen Instrumente zur Ermittlung der Kriminalitätsraten sollte die Entwicklung neuer kriminaltechnische Ermittlungsmethoden, einschließlich im Bereich der Gerichtsmedizin, vorangetrieben werden. Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens von 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und der drei zugehörigen Protokolle und des Europarat-Übereinkommens über Computerkriminalität stehen noch aus. Die neuen Datenschutzbestimmungen sind außerdem wichtige Voraussetzungen für den Abschluss eines Abkommens für die Zusammenarbeit mit Europol.

Was die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung betrifft, so wurden mit der Annahme der einschlägigen Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Zivilgesetzbuchs gewisse Fortschritte erzielt. Wirtschaftsverbrechen und Korruption müssen jedoch noch wirksamer bekämpft werden, was eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter und angemessene Schulungsmaßnahmen erfordert. Die Slowakei sollte dafür sorgen, dass die Durchführungskapazitäten, die für die wirksame Prävention und Bekämpfung von Korruption erforderlich sind, ausgebaut werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verhinderung von Korruption im Justizwesen sowie im Zoll- und Grenzkontrollbereich gewidmet werden. Die Slowakei sollte zudem stärker die Tatsache berücksichtigen, dass Prävention durch Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht genauso wichtig ist wie repressive Maßnahmen.

Die einschlägigen Einrichtungen zur Drogenbekämpfung wurden geschaffen. Die wirksame Umsetzung stellt jedoch weiterhin ein Problem dar. Die Verwaltungskapazitäten und insbesondere die interinstitutionelle Zusammenarbeit der mit der Rechtsdurchsetzung befassten Behörden sollten gestärkt werden; erforderlich sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung des Personalbestands und der Ausstattung. Eine angemessene Überwachung, Präventionsprogramme und eine landesweite Umsetzung müssen sichergestellt werden.

Im Bereich Geldwäsche ist die Slowakische Republik bei ihren Bemühungen, in diesem Schlüsselbereich bis zum Beitritt ihre Rechtsvorschriften an den Besitzstand anzugleichen, gut vorangekommen. Erforderlich sind jedoch eine genaue Überwachung und weitere kontinuierliche Anstrengungen, insbesondere was die praktische Umsetzung der verabschiedeten Rechtsvorschriften anbetrifft.

Was die Zusammenarbeit im Zollwesen anbetrifft, hat die Slowakei ihre Rechtsvorschriften weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. In bezug auf die Verwaltungskapazitäten und die operationellen Fähigkeiten in diesem Bereich sollten die slowakischen Behörden die Einführung entsprechender IT-Systeme fortsetzen, die Verfahren zur Risikoanalyse effizient weiterentwickeln und sicherstellen, dass sämtliche Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung in der Zollverwaltung adäquat umgesetzt werden. Die Slowakei muss noch die volle Vereinbarkeit mit dem Übereinkommen über das Zollinformationssystem gewährleisten und ein Risikoanalysesystem einführen.

Was die Zusammenarbeit der Justizbehörden in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten angeht, so hat die Slowakei auf diesem Gebiet weitere Fortschritte erzielt. Das Übereinkommen über internationalen Zugang zu den Gerichten von 1980 muss noch unterzeichnet werden. Die Slowakei sollte weitere Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der Zusammenarbeit der Justizbehörden in zivilrechtlichen Angelegenheiten zu gewährleisten, insbesondere auf dem Gebiet der gegenseitigen Anerkennung und der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Es sollten direkte Kontakte zwischen den zuständigen Justizbehörden ermöglicht werden.

Die Slowakei hat alle Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert, die zum gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Justiz und Inneres gehören.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei aufgrund ihrer Verwaltungskapazität und -infrastruktur in der Lage sein dürfte, mittelfristig den (derzeitigen und künftigen) Besitzstand in den Bereichen Justiz und Inneres zu übernehmen. Sie müsse jedoch die Bereitschaft, die notwendigen Reformen durchzuführen, unter Beweis stellen, insbesondere in den Bereichen Visumpolitik gegenüber den GUS, Grenzverwaltung und Einwanderungskontrolle, Auslieferung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption.

Seit der Stellungnahme wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften vor allem in den vergangenen beiden Jahren erhebliche Fortschritte erzielt. Insgesamt hat die Slowakei ihre Rechtsvorschriften weitgehend an den Besitzstand angeglichen und im Allgemeinen sind die Verwaltungsstrukturen vorhanden; sie müssen jedoch weiteren gestärkt werden.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, müssen sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt auf die vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften (Visa, Migration, Zusammenarbeit der Justizbehörden) und insbesondere auf die weitere Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen konzentrieren, damit die Grenzkontrolle, die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der organisierten Kriminalität, einschließlich Menschen- und Drogenhandel, verstärkt und die Kapazitäten für die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung verbessert werden.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Fragen zum Beitritt der Türkei
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
China in der WTO
EU: Neue Kartellverfahrensverordnung
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version