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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 25: Zollunion

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im Bereich Zoll hat die Slowakei seit dem letzten Regelmäßigen Bericht erhebliche Fortschritte erzielt.

Die Rechtsvorschriften der Slowakei sind bereits weitgehend dem Besitzstand im Zollbereich angeglichen. Im Februar 2002 wurde ein Gesetz über den Schutz des nationalen Kulturerbes verabschiedet. Im April 2002 wurden Rechtsvorschriften betreffend die elektronische Unterschrift erlassen, die unter anderem im vereinfachten Verfahren und bei den Ausfuhrerklärungen Anwendung finden werden.

Im Hinblick auf die administrative und operationelle Leistungsfähigkeit, den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich umzusetzen, sind gute Fortschritte erzielt worden. Nach der Annahme eines Regierungsbeschlusses zu administrativen Erfordernissen und neuen Institutionen im Zusammenhang mit der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands wurden der Zolldirektion und dem zolltechnischen Labor zusätzliche Stellen und Bedienstete zugewiesen. Im Januar 2002 haben Ungarn, die Tschechische und die Slowakische Republik ein dreiseitiges Kooperationsabkommen der Zolllabors unterzeichnet.

Was die Verwaltung der künftigen EU-Außengrenze zu der Ukraine angeht, wurde der Ausbau des Grenzübergangs Vysne Nemecke einschließlich einer neuen Frachtkontrollhalle und der entsprechenden Infrastruktur im Dezember 2001 abgeschlossen.

Hinsichtlich der Computerisierung hat die Slowakei seit dem letzten Regelmäßigen Bericht erhebliche Fortschritte bei ihren IT-Systemen für den Zollbereich gemacht. Die Arbeiten an dem neuen computergestützten Zollabwicklungssystem, das in allen Zollämtern installiert werden soll, wurden im Juni 2002 aufgenommen.

Gesamtbewertung

Was die Leistungsfähigkeit der Verwaltung angeht, hat die Slowakei gute Fortschritte erzielt und verfügt bereits über eine Reihe von Maßnahmen und Systemen, die sie auch in der Gemeinschaft umsetzen kann. Die Slowakei verwaltet jedoch derzeit noch keine Kontingente entsprechend dem Besitzstand, und das Land hat auch noch keine Erfahrung mit Maßnahmen wie Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Der Einsatz von Verfahren zur Risikoanalyse für die gezielte Zollkontrolle befindet sich noch in einer Vorstufe und beruht eher auf konkreten Alarmsignalen als auf einem echten analytischen Ansatz. Ein zentraler Beitrag zum Risikoanalysemodul ist nur mit einem der beiden computergestützten Zollabwicklungssysteme möglich, die in der Slowakei im Einsatz sind.

Einige computergestützte Systeme wie der integrierte Zolltarif und das Versandverfahren befinden sich noch im Anfangsstadium der Entwicklung und müssen ebenfalls an das computergestützte Zollabwicklungssystem angeschlossen werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei wesentliche Anstrengungen unternehme, um ihre Zollverwaltung und das Personal auf die Aufgaben einer modernen Zollverwaltung vorzubereiten. Die Kommission fügte hinzu, dass die Slowakei, falls sie diese Anstrengungen vor allem hinsichtlich des Projektmanagements im EDV-Bereich verstärkt, in den kommenden Jahren in der Lage sein dürfte, die Aufgaben einer Zollverwaltung der EU zu erfüllen.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei stetige Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich erzielt. Die Slowakei hat die Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Besitzstand abgeschlossen. Insgesamt hat sie die notwendigen administrativen Kapazitäten kontinuierlich entwickelt und verstärkt, obwohl verschiedene Fragen in diesem Bereich noch zu klären sind.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelung in diesem Bereich beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollten sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt auf die Weiterentwicklung und Anwendung der computergestützten Zollsysteme sowie auf die anderen mit dem Verbund zusammenhängenden Fragen konzentrieren. Darüber hinaus sollte die Slowakei eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der Zollverwaltung und anderen Vollzugsbehörden zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten im Zollwesen anstreben und alle notwendigen Schritte zur Vorbereitung auf die Maßnahmen und Bestimmungen unternehmen, die erst zum Zeitpunkt des Beitritts eingeführt werden.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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