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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiKapitel 26: Auswärtige AngelegenheitenFortschritte sei dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei ihre Rechtsvorschriften weiter an den Besitzstand im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik angeglichen und die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vertretenen Positionen und verfolgten Politiken mit der EU abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha. Im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik muss die Slowakei zum Zeitpunkt des Beitritts ihre Zolltarife an die der EG angleichen. Die derzeit von ihr angewandten Zolltarife betragen im Durchschnitt 6,1 % auf alle Erzeugnisse, 13,2 % auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, 0,1 % auf Fischereierzeugnisse und 4,4 % auf gewerbliche Erzeugnisse. Im Vergleich dazu liegen die EG-Zollsätze derzeit bei 6,3 % auf alle Erzeugnisse, 16,2 % auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, 12,4 % auf Fischereierzeugnisse und 3,6 % auf gewerbliche Erzeugnisse. Die Slowakei hat die MFN-Zollsätze auf die Einfuhr von zwölf Zivilluftfahrterzeugnissen einseitig ausgesetzt. Trotz des starken Widerstands der Kommission wurde diese im Jahr 2000 eingeführte außergewöhnliche Maßnahme, die im Dezember 2001 auslaufen sollte, bis Dezember 2002 verlängert. Die Slowakische Republik muss sicherstellen, dass diese Zollsatz-Aussetzung nicht über 2002 hinaus verlängert wird. Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck trat im Februar 2002 ein Gesetz in Kraft, mit dem die slowakischen Rechtsvorschriften weitgehend an den EU- Besitzstand in diesem Bereich angeglichen wurden, auch was die Listen der kontrollierten Güter angeht. Die Slowakei unterrichtet die Wirtschaft regelmäßig über die Entwicklungen in diesem Bereich und hat mit den EU-Mitgliedstaaten bilaterale Kontakte geknüpft, um sich über bewährte Verfahren in Exportkontrollfragen auszutauschen. Was die bilateralen Abkommen mit Drittländern angeht, so hat die Slowakei im November 2001 ein Freihandelsabkommen mit der Republik Kroatien unterzeichnet, das seit Januar 2002 bis zur noch ausstehenden Ratifizierung vorläufig Anwendung findet. Innerhalb der CEFTA unterzeichneten die Mitgliedstaaten einschließlich der Slowakei das Zusatzprotokoll Nr. 10 betreffend die Liberalisierung des Handels mit Agrarprodukten und Lebensmitteln und das Zusatzprotokoll Nr. 11 betreffend die Ursprungsregeln von Waren. Im Bereich der Entwicklungspolitik, der Zusammenarbeit und Unterstützung ist die Slowakei aktives Mitglied der OECD und passt ihre Entwicklungstätigkeit an die vom Entwicklungshilfeausschuss festgelegten Leitlinien an. Die Leitlinien für die Gewährung humanitärer Hilfe werden ebenfalls überprüft. Im Jahr 2002 hat die Regierung zusätzliche Mittel in Höhe von zwei Millionen / für die bilaterale Auslandshilfe an Entwicklungsländer zur Verfügung gestellt (0,04 % des BIP). Gesamtbewertung Die EU und die Slowakei haben sowohl auf der Ebene der Minister als auch der Ressorts einen Rahmen der Zusammenarbeit bei den die WTO betreffenden Fragen geschaffen. Die Slowakei unterstützt die EU-Politiken und -Positionen im Rahmen der WTO, insbesondere bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsagenda von Doha. Diese enge Zusammenarbeit sollte fortgeführt werden. Die Slowakei ist Unterzeichnerstaat des Informationstechnologie-Übereinkommens (ITA). Sie hat Beobachterstatus bei den mehrseitigen WTO-Übereinkommen für das öffentliche Beschaffungswesen und für Zivilluftfahrzeuge. Im Hinblick auf das GATS wurden Schritte zur Gewährleistung der reibungslosen Angleichung an die GATS-Verpflichtungen der EU und Meistbegünstigungs-Ausnahmen unternommen, und die enge Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte fortgesetzt werden. In bezug auf das WTO-Übereinkommen über den Handel mit Textilien und Bekleidung (ATC) hat in der dritten Integrationsstufe des ATC eine Abstimmung staatgefunden, um die Integrationsprogramme der Slowakei an die der EG anzupassen. Die Slowakei hat beträchtliche Fortschritte bei den Rechtsvorschriften im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck erzielt, die jetzt weitgehend mit dem Besitzstand übereinstimmen, obwohl noch eine gewisse weitere Anpassung erforderlich ist. Die volle Angleichung an den Besitzstand, insbesondere an die Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen, kann jedoch erst zum Zeitpunkt des Beitritts erfolgen. Die Slowakei hat bilaterale Freihandelsabkommen mit Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, der Türkei, Israel und der EFTA geschlossen und gehört der CEFTA an. Die Slowakei muss Sorge dafür tragen, dass die Union über bestehende Handelsabkommen und über alle Verhandlungen, die auf den Abschluss neuer Handelsabkommen mit Drittländern abzielen, in vollem Umfang unterrichtet wird. Vor dem Beitritt muss die Slowakei alle mit Drittländern geschlossenen internationalen Übereinkommen neu aushandeln oder kündigen, die mit ihren künftigen Verpflichtungen als EU-Mitgliedstaat unvereinbar sind. Ferner müssen dringend entschiedene Schritte unternommen werden in Bezug auf die Umverhandlung und Aufhebung der bilateralen Investitionsabkommen, um sie in Einklang mit den mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu bringen. Das Versäumnis dies zu tun würde bedeuten dass der Konflikt zwischen bilateralen Investitionsabkommen und Verpflichtungen gegenüber den EU Verträgen im Beitrittsvertrag gelöst werden müsste. Für die Anpassung der Slowakei an die gemeinsame Handelspolitik und ihre künftige Beteiligung daran ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Die für die Zollverwaltungsdienste erforderliche Verwaltungsinfrastruktur wird im Kapitel über die Zollunion behandelt (Kapitel 25 - Zollunion). Das Außenministerium koordiniert die Entwicklungspolitik, während das Innenministerium für die humanitäre Hilfe zuständig ist. Die Koordinierung der von beiden Ministerien in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Hilfe muss verbessert und die institutionellen Kapazitäten des Außenministeriums und die Zusammenarbeit mit dem nichtstaatlichen Sektor müssen gestärkt werden. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei die Anforderungen der Gemeinschaft in diesem Bereich in den nächsten Jahren erfüllen dürfte. Seitdem hat die Slowakei gute Fortschritte erzielt und einen generell hohen Grad der Angleichung an den Besitzstand erreicht, insbesondere im Bereich der Exportkredite und Verwaltungsstrukturen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelung in diesem Bereich beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, müssen sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt darauf konzentrieren, die Angleichung der Rechtsvorschriften abzuschließen, wozu auch die Aufgabe gehört, dringend entschiedene Schritte einzuleiten in Bezug auf die Umverhandlung und Aufhebung der bilateralen Investitionsabkommen, um sie in volle Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen als EU-Mitglied zu bringen und die außergewöhnliche Aussetzung der MFN-Zollsätze auf die Einfuhr von zwölf Zivilluftfahrterzeugnissen bis spätestens Dezember 2002 zu beenden sowie zu gewährleisten, dass die Kapazitäten vorhanden sind, den EG-Besitzstand in diesem Bereich mit dem Beitritt in vollem Umfang zu verwirklichen und durchzusetzen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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