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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei ihre Außenpolitik der EU- Außenpolitik weiter angeglichen und konstruktiv im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mitgewirkt.

Der mit dem Europa-Abkommen eingeleitete regelmäßige politische Dialog verläuft reibungslos, und die Slowakei richtet ihre Außen- und Sicherheitspolitik weiterhin auf die Union aus. Sie nimmt weiterhin aktiv am Dialog im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) teil, auch an den Treffen auf der Ebene der Politischen Direktoren, der Europäischen Korrespondenten und der Arbeitsgruppen.

Die Slowakei hat der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als Teil der GASP nach wie vor großes Interesse entgegengebracht und sich aktiv an dem Meinungsaustausch in diesem Rahmen mit der EU beteiligt, der in der Zusammensetzung EU +15 stattfand (d.h. nicht der EU angehörende europäische NATO-Mitglieder und Staaten, die den EU-Beitritt beantragt haben).

Das Parlament hat im Oktober 2001 eine Militärstrategie als Ergänzung zu der im vergangenen Jahr verabschiedeten Sicherheits- und Verteidigungsstrategie verabschiedet. Die Strategie zielt auf eine Modernisierung der jetzigen Struktur der Streitkräfte ab. Ende des vergangenen und Anfang diesen Jahres erließ die Slowakei auf der Grundlage der Voraussetzungen für den EU-Beitritt neue Gesetze in diesem Bereich. Sie verabschiedete ferner ein neues Gesetz zur Import- und Exportkontrolle, das auch Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck einschließt.

Die Slowakei hat ihre Position weiterhin regelmäßig mit den Stellungnahmen und Erklärungen der EU, gemeinsamen Positionen, gemeinsamen Aktionen und anderen GASP-Instrumenten einschließlich negativer Maßnahmen abgestimmt. In internationalen Organisationen hat die Slowakei ihre Schritte entsprechend der im Vorjahr üblichen Praxis mit den gemeinsamen Standpunkten der EU abgestimmt. Die Slowakei kann hinsichtlich der Umsetzung internationaler Sanktionen und restriktiver Maßnahmen weiterhin eine positive Bilanz vorweisen. Die Slowakei hat ihre Bereitschaft bekräftigt, beim Beitritt den gesamten GASP-Besitzstand zu übernehmen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachzukommen.

Die Slowakei hat das Römische Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Sie hat neue Anti-Terror-Gesetze verabschiedet, darunter auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Sie hat sich dem EU-Aktionsplan vom September 2001 und den einschlägigen gemeinsamen Standpunkten zur Bekämpfung des Terrorismus angeschlossen und ist den einschlägigen internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus beigetreten.

Die Slowakei hat ihre Bereitschaft bekräftigt, sowohl zu den Einsätzen der schnellen Eingreiftruppe der EU als auch zu den zivilen EU-Instrumenten für die Krisenbewältigung beizutragen. Sie nahm an der Konferenz zur Verbesserung der Kapazitäten im November 2001 und an der Tagung der EU-Verteidigungsminister im EU+15-Format im Mai 2002 teil. Sie hat aktives Interesse an einer Beteiligung an der bevorstehenden EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina bekundet. Im Oktober 2001 verabschiedete das slowakische Parlament eine Änderung des Polizeigesetzes, das die Beteiligung slowakischer Polizeikräfte an ESVP-Krisenbewältigungseinsätzen ermöglicht. Zusammen mit Polen und der Tschechischen Republik baut die Slowakei einen Verband für ESVP-Militäreinsätze auf.

Die Slowakei hat beträchtliche Anstrengungen zur Unterstützung internationaler Friedensmissionen unternommen. Sie hat sich an SFOR und KFOR sowie an einer Reihe von Friedens- und Beobachtermissionen der Vereinten Nationen, der OSZE und der EU beteiligt.

Die Zusammenarbeit im Rahmen der Visegrad-Gruppe wurde fortgesetzt.

Gesamtbewertung

Die Beziehungen der Slowakei zu ihren Nachbarländern sind im Allgemeinen gut. Die Slowakei hat sich insbesondere im Rahmen der Visegrad-Gruppe aktiv für die Förderung der bilateralen Zusammenarbeit und der regionalen Integration eingesetzt.

Die Slowakei hat die Inhalte und Grundsätze des EU-Verhaltenskodexes für Waffenausfuhren übernommen, doch sollte sie sich stärker darum bemühen, dass dessen Kriterien angewandt werden.

Was die Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung der GASP-Bestimmungen angeht, so verfügt die Slowakei über ein personell gut ausgestattetes und funktionierendes Außenministerium. Im Ministerium gibt es einen Politischen Direktor und einen Europäischen Korrespondenten. Darüber hinaus ist das Ministerium an das Informationssystem des Netzes der assoziierten Korrespondenten angeschlossen, über das die EU im Rahmen der GASP mit den assoziierten Partnern kommuniziert. Dieses System wird seit seiner Einrichtung im Jahr 2000 genutzt.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Slowakei ihre Verpflichtungen in diesem Bereich erfüllen könnte. Sie stellte fest, dass die Slowakei aktiv an den Dialogregelungen teilgenommen und, wenn dazu aufgefordert, die EU-Politik in diesem Rahmen unterstützt hat.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei stetige Fortschritte bei der Angleichung an den GASP-Besitzstand erzielt; die Angleichung ist insgesamt weit vorangeschritten und hat in dieser Phase ein insgesamt zufriedenstellendes Niveau erreicht.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Die Slowakei hat keine Übergangsregelung in diesem Bereich beantragt. Die Slowakei erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die sie in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, müssen sich die Anstrengungen der Slowakei jetzt darauf konzentrieren zu gewährleisten, dass die Ausrichtung ihrer Außenpolitik auch künftig mit der Weiterentwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der Union in Übereinstimmung steht, indem sie Rechtsvorschriften zu wirtschaftlichen Sanktionen verabschiedet und den Aufbau der notwendigen Verwaltungsstrukturen abschließt.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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