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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 28: Finanzkontrolle

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Slowakei in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt.

Die Slowakei hat ihre internen Kontrollsysteme der öffentlichen Finanzen weiter ausgebaut. Das Gesetz über die Finanzkontrolle und die interne Rechnungsprüfung, das die Grundlage für die Schaffung der Finanzverwaltung und Kontrolle wie auch der internen Rechnungsprüfungssysteme bildet, ist im Januar 2002 in Kraft getreten. Die Einrichtung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und insbesondere der internen Rechnungsprüfungsstellen in den Fachministerien und zuständigen Agenturen wurde fortgesetzt, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Bisher wurden interne Rechnungsprüfungsstellen im Finanz-, Umwelt-, Wirtschafts-, Verteidigungs-, Justiz- und Verkehrsministerium sowie bei der Oberstaatsanwaltschaft und drei regionalen Staatsanwaltschaften geschaffen. Im Finanzministerium hat im Oktober 2001 eine direkt dem Finanzminister unterstellte Zentralstelle, die für die Harmonisierung der Finanzverwaltung und der internen Rechnungsprüfung zuständig ist, ihre Arbeit aufgenommen. Die Slowakei entwickelt zur Zeit Durchführungsinstrumente für den Bereich der internen Rechnungsprüfung (Durchführungsverordnung, Handbücher für die interne Rechnungsprüfung, interne Prüfpfade, Ethikkodex für den internen Rechnungsprüfer usw.). Der Ethikkodex für den Finanzkontrolleur ist im Januar 2002 angenommen worden. Ein besonderes Problem besteht darin, den Unterschied zwischen der Rolle des internen Rechnungsprüfers und der des Ex-post-Finanzkontrolleurs so verständlich zu machen, dass unnötige Doppelarbeiten vermieden werden.

Die Slowakei hat im Juni 2002 eine Änderung des Gesetzes über die Haushaltsordnung angenommen, durch die die administrative Kontrolle und Verantwortlichkeit in bezug auf öffentliche Gelder (einschließlich der aus dem Gemeinschaftshaushalt stammenden Mittel) verbessert werden soll. Per Gesetz wurde im Mai 2002 ein neues staatliches Finanzverwaltungssystem geschaffen, das jedoch noch nicht in Betrieb ist. Im Juni 2002 wurde zudem ein Gesetz zur Harmonisierung mit den internationalen Rechnungsführungsnormen verabschiedet.

Im Bereich der externen Rechnungsprüfung hat die Slowakei große Fortschritte gemacht. Eine Änderung des Gesetzes des obersten Rechnungshofes, die den jüngsten Änderungen in der slowakischen Verfassung Rechnung trägt, ist im Januar 2002 in Kraft getreten. Durch die Änderung werden die Befugnisse des Rechnungshofs u.a. auf die Kontrolle der Gemeinschaftsmittel, die künftig wie Mittel aus dem Staatshaushalt behandelt werden, erweitert. Auch wird die Stellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des obersten Rechnungshofs geklärt und dem Finanzministerium die Zuständigkeit für die Rechnungsprüfung des obersten Rechnungshofs entzogen. Der oberste Rechnungshof hat gegenwärtig 233 Bedienstete, darunter 158 Rechnungsprüfer. Neben dem Hauptsitz in Bratislava bestehen Regionalstellen in Kosice und Banská Bystrica. Für seine Rechnungsprüfer hat der oberste Rechnungshof einen Ethikkodex verabschiedet, der sich auf den Kodex der International Organisation of Supreme Audit Institutions (INTOSAI) gründet.

Bei der Kontrolle der Ausgaben für strukturelle Maßnahmen hat die Slowakei Fortschritte erzielt. Die slowakische Regierung hat die Regeln für die Verwendung der ISPA-, SAPARD- und PHARE-Mittel sowie die Verfahrensvorschriften für die Finanzkontrolle bei den Heranführungsinstrumenten angenommen. Im April 2002 hat die Kommission einen Beschluss zur vorläufigen, vollständig dezentralen Übertragung der Verwaltungsbefugnisse für SAPARD-Mittel auf die SAPARD-Agentur angenommen (siehe Abschnitt A.b. ­ Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Slowakei). Die Slowakei hat bereits mit der Defizitbeurteilung begonnen, dem ersten Schritt zu einem vollständig dezentralen Durchführungssystem (EDIS). Was das EDIS für ISPA anbelangt, so hat die Slowakei unlängst erste Maßnahmen zur Einleitung dieses Prozesses ergriffen. Bei der Durchführung von ISPA wurden Fortschritte bei der Errichtung eines Verwaltungs- und Kontrollsystems erzielt, aber es müssen noch weitere Schritte folgen, um die Anforderungen in bezug auf die Finanzkontrolle und die interne Rechnungsprüfung zu erfüllen.

Fortschritte wurden auch in bezug auf den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft erzielt. Im Amt des Ministerpräsidenten (Prüfungssektion) wurde eine spezielle Dienststelle für die Koordinierung der legislativen, administrativen und operativen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen zum Schutz der finanziellen Gemeinschaftsinteressen eingerichtet. Eine effiziente Zusammenarbeit mit dem OLAF und den zuständigen slowakischen Einrichtungen dürfte nunmehr gewährleistet sein. Das Gesetz über die Kontrollen in der staatlichen Verwaltung, das u.a. die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Amt des Ministerpräsidenten und OLAF festlegt, ist im Juli 2002 angenommen worden.

Gesamtbewertung

Die slowakischen Rahmenvorschriften über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen stimmen weitgehend mit den EG-Vorschriften überein. Die völlige Angleichung wird mit der Annahme der Durchführungsverordnungen zum Gesetz über die Finanzkontrolle und die interne Rechnungsprüfung sowie der einschlägigen Tertiärvorschriften erreicht werden. Des weiteren muss die Slowakei die Einrichtung von internen, den Schwerpunkt bei der internen Rechnungsprüfung auf systemgestützte Funktionen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen legenden Rechnungsprüfungsstellen in allen mittelbewirtschaftenden Behörden zum Abschluss bringen. Die neuen internen Rechnungsprüfungsstellen müssen in angemessener Weise mit gut ausgebildetem und erfahrenem Personal ausgestattet werden. Da in diesem Bereich weiterhin ein Bedarf an qualifiziertem Personal besteht, müssen langfristig ausgelegte Ausbildungsprogramme aufgelegt werden. Was die Finanzverwaltung und die Kontrollsysteme anbelangt, so muss die Slowakei die Ex-ante-Kontrollen in den mittelbewirtschaftenden Behörden verstärken.

In bezug auf die externe Rechnungsprüfung ist der oberste Rechnungshof sowohl in operationeller als auch in funktionaler Hinsicht unabhängig; seine Prüftätigkeit deckt in zufriedenstellender Weise sämtliche staatlichen und EU-Mittel ab. Die Verfahren für die Berichterstattung und die Folgemaßnahmen zu den Feststellungen des obersten Rechnungshofs sind festgelegt worden. Die Verfahrensvorschriften des obersten Rechnungshofs entsprechen weitgehend den Prüfnormen der International Organisation of Supreme Audit Institutions (INTOSAI). Diese Normen sowie die einschlägigen Durchführungsbestimmungen der EU müssen jedoch auch weiterhin in die laufenden Arbeiten integriert werden.

Was die Kontrolle der Ausgaben für strukturelle Maßnahmen anbelangt, so muss die Slowakei ihre Fähigkeit zur Verwaltung der Heranführungsmittel und künftiger Strukturfondsmittel weiter verbessern und dazu insbesondere die Verwaltungskapazitäten für diesen Bereich vergrößern. Ebenso wichtig ist die Entwicklung von Mechanismen für eine rasche Einziehung ausgefallener Gemeinschaftsmittel (siehe auch Kapitel 21 - Regionalpolitik). Die Slowakei muss zudem ihre Anstrengungen zur Einrichtung eines vollständig dezentralen Durchführungssystems (EDIS) verstärken und beschleunigen, damit das System noch vor Mitte 2003 fertiggestellt wird und in der zweiten Jahreshälfte 2003 akkreditiert werden kann.

Die Benennung einer slowakischen Koordinierungsstelle für Betrugsbekämpfungs- maßnahmen war ein wichtiger Schritt im Hinblick auf einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft. Gleichwohl muss der erforderliche Rechtsrahmen, der sicherstellen soll, dass diese Stelle ihre Koordinierungsaufgaben tatsächlich wahrnehmen kann, noch weiter ausgearbeitet werden. Zudem gilt es, angemessene Verwaltungskapazitäten aufzubauen, die die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften umsetzen. Dazu bedarf es insbesondere einer effizienten Zusammenarbeit zwischen der Prüfungssektion und den anderen slowakischen Einrichtungen sowie mit OLAF.

Schlussfolgerungen

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass es sich nur schwer ermitteln ließe, inwieweit die Finanzkontrollvorschriften wirksam umgesetzt wurden und die Kontrollbehörden über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Unabhängigkeit verfügen. Sie kam zu dem Schluss, dass die Finanzkontrolle und die Rechnungsprüfung unbedingt verstärkt werden müssten.

Seit der Stellungnahme hat die Slowakei stetige Fortschritte erzielt, wenngleich die Entwicklung der erforderlichen internen Kontrollsysteme der öffentlichen Finanzen bis zum Jahr 2001 nur langsam vorangekommen ist.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen worden. Die Slowakei hat um keine Übergangsregelungen ersucht. Sie hält im Allgemeinen ihre in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ein.

Um für die EU Mitgliedschaft bereit zu sein, muss die Slowakei dringend die noch fehlenden Durchführungsvorschriften und tertiären Bestimmungen auf dem Gebiet der internen Kontrollsysteme der öffentlichen Finanzen erlassen, die Einrichtung von internen Rechnungsprüfungsstellen in allen Ministerien und Agenturen zum Abschluss bringen, die Ex-ante-Finanzkontrolle verbessern sowie den Rechtsrahmen und die Verwaltungskapazitäten zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft weiter verstärken. Um diese Schwachpunkte zu beseitigen, baut die Slowakei gegenwärtig ihre Verwaltungskapazitäten aus (Personalaufstockungen, Schulungsmaßnahmen usw.). Diese Anstrengungen müssen noch verstärkt werden.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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