Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
EU-Beitritt
EU-Beitritt (kurz)
Handelsstatistik
Wirtschaftsrecht
Bücher
Botschaften
Einreise
Links
Kontakte
Doppelbesteuerung:
DBA BRD
DBA Schweiz
General Information
Financial Law News
EU Accession
Investment Guide EBRD
Trade Statistics
Banking Act
Act on Securities
Commercial Code
Insurance Act
Protection of Competition
US Income Tax Treaty
Links
Contacts
Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften

Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht konnte die Slowakei einige Fortschritte in diesem Bereich erzielen.

Im Hinblick auf den Staatshaushalt und die von der EG kofinanzierten Maßnahmen wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Änderung des haushaltsrelevanten Rechtsrahmens der Slowakei, des Gesetzes über die Haushaltsregeln, wurde vom slowakischen Parlament im Juni 2002 verabschiedet. Damit sind wichtige neue Maßnahmen für die finanziellen Verbindungen zwischen dem Staatshaushalt der Slowakei und dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften eingeführt worden. Mit dem geänderten Gesetz wird sichergestellt, dass Gemeinschaftsmittel ab dem Beitritt genauso behandelt werden wie Staatshaushaltseinnahmen und dass sie entsprechend den festgelegten Gemeinschaftsverfahren überwacht und kontrolliert werden sowie Gegenstand einer Berichterstattung sind.

Mit dem geänderten Gesetz über die Haushaltsregeln wird in der Slowakei eine mehrjährige Haushaltsplanung mit Wirkung ab Januar 2003 eingeführt und die Rechtsgrundlage für die Abführung der slowakischen Beiträge an das gemeinschaftliche Eigenmittelsystem ab dem Beitritt geschaffen.

Der Finanzminister hat eine Reform der Haushaltsverfahren und der Verwaltung der öffentlichen Ausgaben gestartet, um weitere Verbesserungen zu erreichen. Die Reform konzentriert sich auf die zentrale Finanzkontrolle, die Verwaltung der staatlichen Haushaltsausgaben und auf Maßnahmen, um die Beteiligten mit den haushaltsrelevanten Erfordernissen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt der Slowakei vertraut zu machen. Die Zahl der extrabudgetären Haushalte wurde auf zwei verringert; vor zwei Jahren gab es noch achtzehn.

Im Bereich des Eigenmittelsystems sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Im Januar 2002 trat ein Gesetz über die Marktorganisation für ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse in Kraft. Da es gegenwärtig keine Verfahren für die Erhebung der Zuckerabgaben gibt, werden diese im Jahr 2002 auf der Grundlage dieses neuen Gesetzes eingeführt werden.

Eine Änderung des slowakischen Mehrwertsteuer-Gesetzes trat im Januar 2002 in Kraft, um das slowakische Gesetz stärker am EG-Recht auszurichten; zu diesem Zwecke wurden die gegenwärtig geltenden Steuerermäßigungen und die umfangreichen Erstattungen von Steuerabzügen angepasst. Was die Berechnung der BSP-Eigenmittel anbelangt, so wurden mit dem neuen Staatlichen Statistikgesetz, das im Januar 2002 in Kraft trat, einige Fortschritte erzielt und eine weitere Anpassung an die ESVG 95- Normen erreicht. Gegenwärtig befindet sich die Slowakei in der dritten und letzten Phase der Umsetzung des ESVG 95-Konzepts in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

Um die Verwaltungskapazitäten, die für eine Koordinierung der Verbindungen mit der EG im finanziellen Bereich notwendig sind, bereitzustellen, wurde das Koordinierungsreferat in der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums über die Einstellung zusätzlichen Personals und die Fortbildung des bereits vorhandenen Personals gestärkt.

Gesamtbewertung

Der Rechtsrahmen für die Haushaltsführung und für die Gewährleistung von Transparenz und Effizienz beim Umgang mit den Finanzmitteln, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, ist weitgehend geschaffen. Für die mittelfristigen Haushaltsausgaben sind alle Planungs- und Überwachungsmechanismen, einschließlich der Kofinanzierung, eingerichtet worden. Vor diesem Hintergrund sind die Einbeziehung der mittelfristigen finanziellen Vorausschau in den Haushaltsprozess 2002 und die laufende Reform der Haushaltsverfahren und der öffentlichen Ausgaben als positive Maßnahmen zu bewerten.

Die Vorbereitungen für die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands auf die Eigenmittel kommen insgesamt gut voran, allerdings sind noch weitere Verbesserungen notwendig.

Im Bereich der traditionellen Eigenmittel sind die slowakischen Zollvorschriften bereits weitgehend mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vereinbar und werden entsprechend dem Zollkodex der Gemeinschaften und seinen Durchführungsvorschriften angewandt. Allerdings muss die Slowakei für Eigenmittel-Zwecke ihr System der Berichterstattung über Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten ausarbeiten, zudem müssen noch einige Vorschriften in Verbindung mit Berichterstattung und Rechnungsführung (A- und B- Buchführung) rechtzeitig zum Beitritt eingeführt werden. Auch die für Zuckerabgaben notwendigen Systeme und Verfahren sind noch nicht etabliert. Die geltenden slowakischen Rechtsvorschriften enthalten keine Bestimmungen, denen zufolge die Erzeuger von Zucker, Isoglucose oder Insulinsirup Abgaben auf die Zuckererzeugung zu entrichten haben, außerdem ist noch keine für die Abgabenerhebung zuständige Dienststelle bestimmt worden.

Im Bereich der Mehrwertsteuer hat sich die Slowakei aufgrund der jüngsten im Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen weitgehend angepasst, es bleiben allerdings noch einige Probleme zu lösen. Bei den Eigenmitteln müssen noch große Anstrengungen unternommen werden, um den Gewogenen Mittleren Satz (GMS) gemäß dem ESVG-95- Konzept berechnen und die Auswirkungen der im Rahmen des Steuerkapitels vereinbarten Sonderregelungen auf die Mehrwertsteuer-Grundlage bestimmen zu können. Die Slowakei sollte weiterhin an der Mehrwertsteuer-Simulationsübung teilnehmen, die das Schlüsselinstrument darstellt, um die Kapazität der Slowakei in bezug auf die Mehrwertsteuer-Eigenmittel effizient zu testen. Bedeutende Anstrengungen sind auch notwendig, um die gegenwärtige Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer zu verbessern.

Im Bereich der BSP-Eigenmittel ist das statistische System der Slowakei weitgehend konform. Die Slowakei sollte die Umsetzung des ESVG-95-Konzepts fortsetzen und sich gleichzeitig weiterhin um qualitative und methodologische Verbesserungen bei der BSP- Berechnung und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bemühen, wobei unter anderem deren Vollständigkeit gewährleistet werden sollte.

Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so gibt es bereits - außer für die Zuckerabgaben - alle Institutionen, die für die Anwendung des Eigenmittelsystems notwendig sind. Seit März 2001 existiert ein ständiges Koordinierungsreferat in der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums. Dieses Referat koordiniert gegenwärtig die Einrichtung der notwendigen Verfahren und Infrastrukturen und die Festlegung der Kompetenzen, um die administrativen Voraussetzungen im Eigenmittelbereich zu erfüllen; ab dem Beitritt wird dieses Referat die Berechnung, Kontrolle und Zahlung der Eigenmittel koordinieren, die Kontakte mit der Kommission in diesem Bereich pflegen und die Berichterstattung an die Kommission gewährleisten. In diesem Referat sind gegenwärtig nur drei Personen tätig, und es wurde beschlossen, drei weitere Bedienstete einzustellen, damit jede Eigenmittelkategorie abgedeckt wird. Zwei weitere Bedienstete werden eingestellt, um Eigenmittelfragen im Landwirtschaftsministerium bzw. im Statistischen Amt abzudecken. Angesichts der vorstehend geforderten Verbesserungen und der geplanten Zuständigkeit dieses Referats für die endgültige Berechnung der Mehrwertsteuer- Grundlage, die sich auf Daten des Statistischen Amtes und der Steuerverwaltung stützt, kommt einer solchen Personalaufstockung große Bedeutung bei.

Für die Kontrolle der künftigen EG-Eigenmittel sollte sich die Slowakei weiterhin bemühen, effiziente Instrumente zur Bekämpfung des Betrugs im Mehrwertsteuer- und Zollbereich zu entwickeln, damit die finanziellen Interessen der EG geschützt werden können.

Neben der Notwendigkeit, die eigentliche Erhebung, Überwachung und Zahlung von Geldern an den und aus dem gemeinschaftlichen Hauhalt auf zentraler Ebene zu koordinieren, sollten die Verwaltungskapazitäten in den an anderer Stelle in diesem Bericht besprochenen Politikbereichen wie Finanzkontrolle, Landwirtschaft, Zollwesen, Steuern und Regionalpolitik ausgebaut werden.

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme von 1997 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Slowakei ihr bestehendes Zollsystem überprüfen müsse, um zu gewährleisten, dass Eigenmittel gemäß den Gemeinschaftsverordnungen festgestellt, überwacht und bereitgestellt werden. Um die BSP-Eigenmittel exakt zu berechnen, müsste die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erheblich verbessert werden, um deren Zuverlässigkeit, Homogenität und Vollständigkeit zu gewährleisten. Die Kommission vertrat auch die Auffassung, dass eine Verbesserung der Statistiken ebenfalls sehr wichtig für die Erstellung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel-Grundlage wäre, was bedeuten würde, dass das Mehrwertsteuer-System der Slowakei mit den gemeinschaftlichen Richtlinien vollständig in Einklang zu bringen sei.

Seit dieser Stellungnahme hat die Slowakei in diesen Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Anpassung ihres Zollsystems und bei der Umsetzung des ESVG 95. Insgesamt gesehen ist der Rechtsrahmen für die Haushaltsführung und für die Gewährleistung von Transparenz und Effizienz beim Umgang mit den Finanzmitteln, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, weitgehend geschaffen. Auch die Verwaltungsstrukturen sind im wesentlichen eingerichtet.

Die Verhandlungen mit der Slowakei über dieses Kapitel sind noch nicht abgeschlossen. Im Allgemeinen erfüllt die Slowakei die Verpflichtungen, die sie in den Beitrittsverhandlungen übernommen hat.

Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen und über die Kapazitäten zu verfügen, die erforderlich sind, um die Beiträge der Slowakei zu dem Eigenmittelsystem ordnungsgemäß festzustellen und sie für jede Kategorie der Eigenmittel der Gemeinschaften bereitzustellen, müssen sich die Anstrengungen der Slowakei nun besonders darauf konzentrieren, die Berechnung der Mehrwertsteuer-Grundlage zu verbessern und die Vollständigkeit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für die Bestimmung der BSP-Eigenmittel zu garantieren. Außerdem muss die Slowakei die Umsetzung der ESVG 95-Konzepts abschließen. Zudem ist die für die Erhebung der Zuckerabgaben zuständige Dienststelle zu bestimmen und sind die für die Erhebung der Zuckerabgaben notwendigen Verfahren zu etablieren.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Fragen zum Beitritt der Türkei
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
China in der WTO
EU: Neue Kartellverfahrensverordnung
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version