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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

3.2. Übersetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in die Landessprache

Die Bewerberländer müssen die verschiedenen Rechtstexte, die den gemeinschaftlichen Besitzstand bilden, bis zu ihrem Beitritt zur Union in die Landessprache übersetzt haben. Allein die Rechtsakte des Primär- und Sekundärrechts haben einen geschätzten Umfang von 60 000 bis 70 000 Amtsblattseiten. Im Zusammenhang mit der Übersetzung des Besitzstandes hat der Gerichtshof festgelegt, welche wichtigen Urteile vorrangig zu übersetzen sind (rund 15 000 Seiten). Die Bewerberländer werden bei dieser Aufgabe im Rahmen von PHARE unterstützt. Mit Hilfe von TAIEX wurde eigens eine Datenbank eingerichtet, die der Erfassung aller von den Bewerberländern übersetzten Rechtsakte und der Weiterleitung der Übersetzungen an Kommission und Rat dient. Die Sprachjuristen der Kommission und des Rates, die die übermittelten Texte überprüfen, halten regelmäßige Sitzungen ab und stehen in Kontakt zu den Vertretern der zentralen Koordinierungsstellen für Übersetzungen in den einzelnen Ländern. Verantwortlich für die Übersetzung des Besitzstandes in die slowakische Sprache ist die Zentrale Übersetzungsabteilung des Slowakischen Instituts für Rechtsangleichung. Es beschäftigt derzeit 15 Personen. Die Mitarbeiterzahl soll auf insgesamt 20 erhöht werden. Bis September 2002 wurden 30 200 Seiten revidierter Text und 16 000 Seiten unrevidierter Text in der dafür eingerichteten Datenbank der Kommission erfasst. Nach slowakischen Angaben wurden bislang in der Slowakei ungefähr 62 000 Amtsblattseiten übersetzt, von denen mehr als 30 000 revidiert sind. In diesem Bereich sind kontinuierliche weitere Anstrengungen erforderlich.

Auch der Ausbildung von Konferenzdolmetschern ist gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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