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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Die Bewerberländer müssen die verschiedenen Rechtstexte, die den
gemeinschaftlichen Besitzstand bilden, bis zu ihrem Beitritt zur Union in die
Landessprache übersetzt haben. Allein die Rechtsakte des Primär- und
Sekundärrechts haben einen geschätzten Umfang von 60 000 bis 70 000
Amtsblattseiten. Im Zusammenhang mit der Übersetzung des Besitzstandes hat
der Gerichtshof festgelegt, welche wichtigen Urteile vorrangig zu übersetzen
sind (rund 15 000 Seiten). Die Bewerberländer werden bei dieser Aufgabe im
Rahmen von PHARE unterstützt. Mit Hilfe von TAIEX wurde eigens eine Datenbank
eingerichtet, die der Erfassung aller von den Bewerberländern übersetzten
Rechtsakte und der Weiterleitung der Übersetzungen an Kommission und Rat
dient. Die Sprachjuristen der Kommission und des Rates, die die übermittelten
Texte überprüfen, halten regelmäßige Sitzungen ab und stehen in Kontakt zu
den Vertretern der zentralen Koordinierungsstellen für Übersetzungen in den
einzelnen Ländern. Verantwortlich für die Übersetzung des Besitzstandes in
die slowakische Sprache ist die Zentrale Übersetzungsabteilung des
Slowakischen Instituts für Rechtsangleichung. Es beschäftigt derzeit 15
Personen. Die Mitarbeiterzahl soll auf insgesamt 20 erhöht werden. Bis
September 2002 wurden 30 200 Seiten revidierter Text und 16 000 Seiten
unrevidierter Text in der dafür eingerichteten Datenbank der Kommission
erfasst. Nach slowakischen Angaben wurden bislang in der Slowakei ungefähr 62
000 Amtsblattseiten übersetzt, von denen mehr als 30 000 revidiert sind. In
diesem Bereich sind kontinuierliche weitere Anstrengungen erforderlich.
Auch der Ausbildung von Konferenzdolmetschern ist gebührende
Aufmerksamkeit zu widmen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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