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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der SlowakeiC. SchlussfolgerungWährend in der Stellungnahme von 1997 und im Regelmäßigen Bericht 1998 die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die Slowakei die politischen Kriterien nicht erfüllt, enthielt der Regelmäßige Bericht 1999 diesbezüglich erstmals eine positive Bewertung. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte gemacht und die Stabilität seiner Institutionen weiter gefestigt und vertieft, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte sicherstellen. Dies hat sich auch im vergangenen Jahr bestätigt. Die Slowakei erfüllt auch weiterhin die Kriterien von Kopenhagen. Hinsichtlich Struktur und Arbeitsweise der Verwaltung wurden Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Schaffung eines Amtes für den öffentlichen Dienst, und durch den Aufbau dezentraler Regionalverwaltungen. Bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst sind Verzögerungen aufgetreten. Nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Selbstverwaltung könnte sich auswirken, dass die Übertragung von Zuständigkeiten von der zentralstaatlichen auf die regionale Ebene nicht mit einer Dezentralisierung im Steuerbereich einhergeht. Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz wurden weitere wichtige Schritte unternommen. Vor allem wurden weitere grundlegende Rechtsvorschriften angenommen und ein Richterrat geschaffen. Die neuen Rechtsvorschriften und Institutionen sollten in vollem Umfang genutzt werden, um die Unparteilichkeit der Amtsausübung und die politische Neutralität der Justiz zu gewährleisten. Obwohl bei der Korruptionsbekämpfung insbesondere durch die weitere Umsetzung der diesbezüglichen Aktionspläne und die Ausarbeitung von Verhaltenskodexen für den öffentlichen Dienst einige Fortschritte erzielt wurden, gibt die Korruption weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Die Menschenrechte und die Grundfreiheiten werden in der Slowakei weiterhin geachtet Insbesondere wurden die Rechtsvorschriften und die Verwaltungsstrukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels ausgebaut. Es wurde ein neues Asylgesetz verabschiedet, das u.a. die Einrichtung eines als zweite Instanz im Asylverfahren fungierenden unabhängigen Organs vorsieht. Beträchtliche Anstrengungen wurden unternommen, um die Konzepte für den Schutz der Minderheitenrechte weiterzuentwickeln und in die Praxis umzusetzen. Dabei wurden insbesondere die Tätigkeit des Regierungsbevollmächtigten für Roma-Fragen gestärkt, die diesbezügliche Strategie intensiviert und die Finanzmittel aufgestockt. Diese Anstrengungen müssen mit Vorrang fortgesetzt und verstärkt werden, um die Diskriminierung der Roma-Minderheit wirksam zu bekämpfen und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Die Verabschiedung einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung wäre in diesem Zusammenhang ein wichtiger zu begrüßender Schritt. Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die slowakischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und die Reformen wurden beschleunigt, wobei die slowakischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass die Slowakei über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es der Slowakei ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. In makroökonomischer Hinsicht können noch Verbesserungen erzielt werden; so müssen dringend Maßnahmen zur Senkung sowohl des Haushalts- als auch des Leistungsbilanzdefizits ergriffen werden. Wesentliche Bedeutung kommt hier Ausgabenreformen zu, insbesondere im Gesundheits- und Rentensystem und bei den Beihilfen und Garantien. Das Problem der Arbeitslosigkeit muss durch ein breites Spektrum an Strukturreformen angegangen werden, zu denen auch die Beseitigung beschäftigungshemmender Auswirkungen des Systems der sozialen Sicherheit und eine flexiblere Arbeitsgesetzgebung gehören. Die Überwachung des Finanzsektors kann noch weiter verbessert werden. Es müssen noch intensivere Anstrengungen für die effektive Umsetzung des marktwirtschaftlichen Rechtsrahmen unternommen werden. Seit der Stellungnahme hat die Slowakei bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und in zunehmenden Maße auch bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten sehr gute Fortschritte erzielt. Strukturelle Schwächen, die in einer Reihe von Bereichen wie etwa Gesellschaftsrecht, Verkehrspolitik, Umwelt und Finanzkontrolle bestanden, wurden weitgehend konsequent angegangen. Im vergangenen Jahr ist die Slowakei bei der Angleichung an den Besitzstand und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten weiter vorangekommen. Hervorzuheben sind vor allem die Fortschritte in den Bereichen freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Umwelt sowie Justiz und Inneres. Zu den Sektoren, in denen im Berichtszeitraum nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden, gehören Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente. Insgesamt hat die Slowakei in vielen Bereichen einen hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstandes in einer beträchtlichen Zahl von Bereichen relativ weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart. Beim Binnenmarkt hat die Slowakei ein gutes Angleichungsniveau erreicht und ist mit der Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten recht weit fortgeschritten. Die Rechtsangleichung im Bereich Freier Warenverkehr ist weitgehend abgeschlossen und die entsprechenden Verwaltungskapazitäten sind im Großen und Ganzen vorhanden. Die Normungs- und Akkreditierungsstellen der Slowakei funktionieren gut. Der Schwerpunkt muss jetzt auf die noch ausstehende Umsetzung des Besitzstandes im Lebensmittelbereich und auf die Stärkung der diesbezüglichen Verwaltungsstrukturen gelegt werden. Vor allem gilt es den Aufbau einer geeigneten Marktüberwachungsinfrastruktur abzuschließen und die Strukturen für das öffentliche Auftragswesen zu stärken. Im Bereich der Freizügigkeit, in dem die Vorbereitungen insgesamt weit fortgeschritten sind, müssen vor allem die Rechtsvorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen vervollständigt und die Verwaltungskapazitäten für die künftige Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ausgebaut werden. Im Bereich Freier Dienstleistungsverkehrs wurden im vergangenen Jahr bei den Finanzdienstleistungen gute Fortschritte erzielt. Ungeachtet des relativ hohen Niveaus in diesem Bereich muss die Slowakei nun Anstrengungen unternehmen, um die Rechtsangleichung abzuschließen, insbesondere im Versicherungssektor, und die Verwaltungsstrukturen zu stärken, vor allem im Hinblick auf die Finanzaufsicht. Die Rechtsangleichung im Bereich Freier Kapitalverkehr ist weit fortgeschritten; die Slowakei muss sich nun vor allem auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten für die Bekämpfung der Geldwäsche konzentrieren. Im Bereich Gesellschaftsrecht hat die Slowakei ein gutes Angleichungsniveau erreicht und ist mit der Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten recht weit fortgeschritten. Im letzten Jahr wurden im legislativen Bereich vor allem bei den Marken, gewerblichen Mustern und Patenten Fortschritte erzielt. Die Verwaltungsstrukturen zur Bekämpfung von Piraterie und Nachahmungen müssen verstärkt werden. Im Bereich Wettbewerbspolitik wurde ein gutes Angleichungsniveau erreicht, und funktionsfähige Verwaltungsstrukturen sind vorhanden. Im vergangenen Jahr wurden bedeutende Leistungen bei der Durchsetzung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen erzielt. Die Beihilfen and den Stahlsektor der Slowakei sind jedoch mit dem Protokoll 2 des Europeaabkommens unvereinbar. Die Verwaltungskapazitäten müssen jedoch auf diesem Gebiet wie auch im Bereich des Kartellrechts weiter gestärkt werden. Im Bereich Landwirtschaft ist die Übernahme und Umsetzung des Besitzstandes in der Slowakei weit gediehen. Im vergangenen Jahr hat insbesondere die Angleichung der Rechtsvorschriften im Pflanzenschutz- und Veterinärbereich gute Fortschritte gemacht. Der Stärkung der Verwaltungsstrukturen muss weitere Aufmerksamkeit gewidmet werden. So müssen Anstrengungen unternommen werden, um den Aufbau und das einwandfreie Funktionieren der Grenzkontrollposten sicherzustellen; die Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe müssen modernisiert werden. Ernsthafte Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Einrichtung eines voll funktionsfähigen Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IACS) zu gewährleisten. Ein Zeitplan für die Beseitigung der ermittelten IACS-Schwachstellen wurde aufgestellt. Die Rechtsangleichung und die administrativen Vorbereitungen im Bereich Energie sind weit gediehen. Die Verwaltungskapazitäten müssen insgesamt weiter gestärkt werden. Im Bereich Kernenergie hat sich die Slowakei dazu verpflichtet, die beiden Reaktoren von Bohunice V1 2006 bzw. 2008 abzuschalten. Die Slowakei sollte die in Vorbereitung befindlichen Projekte verbessern, um zu gewährleisten, dass die Stillegung der beiden Reaktoren im Rahmen schlüssiger Projekte angegangen wird. Im Bereich Verkehrspolitik hat die Slowakei ihre Rechtsvorschriften in beträchtlichem Maße an den Besitzstand angeglichen und wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten ergriffen. Die Rechtsangleichung muss insbesondere im Bereich Schienenverkehr und Binnenschifffahrt noch abgeschlossen werden. Es muss für eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen für diesen Sektor zuständigen Ministerien und Stellen gesorgt werden. Im Bereich Steuern hat die Slowakei ein gutes Angleichungsniveau erreicht und die Reform der Steuerverwaltung wurde in Angriff genommen. Sowohl bei den direkten als auch bei den indirekten Steuern muss die Rechtsangleichung noch abgeschlossen werden. Die Modernisierung und Stärkung der Steuerverwaltung muss fortgesetzt werden, da die allgemeine Steuereintreibung schwach verbleibt. Die Slowakei hat eine umfassende und kohärente Reformagenda zur Beseitigung der festgestellten Defizite vorgelegt. Im Bereich Zollunion hat die Slowakei die Rechtsangleichung abgeschlossen und im Prinzip die erforderlichen Verwaltungskapazitäten auf- und ausgebaut. Der Durchsetzung der übernommenen Rechtsvorschriften sollte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Steuer- und im Zollbereich wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um EDV-Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einzurichten, doch bedarf es weiterer Arbeiten in diesem Bereich. Die Rechtsangleichung im Bereich Telekommunikation und Informationstechnologien ist weit gediehen und der Aufbau der Verwaltungsstrukturen ist im Gange; allerdings ist die Rechtsangleichung noch nicht abgeschlossen und es bedarf einer weiteren Stärkung der Verwaltungsstrukturen, sowie einer effektiven Trennung der Regulierungs- und Betriebsfunktionen. Die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der vollen Umsetzung des Universalbesitzstandes steht noch aus. Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist die Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften weit gediehen. Die Verwaltungsstrukturen sind weitgehend vorhanden, müssen jedoch weiter gestärkt werden. Hoher Koordinierungsbedarf besteht vor allem im Hinblick auf die Überwachung und Durchsetzung des Besitzstandes im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die administrativen Vorbereitungen auf die künftige Verwaltung des Europäischen Sozialfonds müssen intensiviert werden. Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente wurden die slowakischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand angeglichen, doch sind nur in begrenztem Maße effiziente Verwaltungsstrukturen vorhanden. Im vergangenen Jahr wurden die Verwaltungsstrukturen und die Zahlstelle für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds geschaffen. Bislang wurde jedoch die endgültige Umsetzungsstruktur noch nicht klar definiert. Die Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich müssen deutlich verstärkt werden. Die technische Vorbereitung von Projekten, die für eine Förderung aus Gemeinschaftsmitteln in Betracht kommen, muss erheblich verbessert werden. Die noch bestehenden administrativen Defizite werden in den Verpflichtungen berücksichtigt, die im Rahmen der Verhandlungen wie auch mit dem Aktionsplan eingegangen wurden, und die Slowakei unternimmt die erforderlichen Schritte zur Beseitigung dieser Schwachstellen. Die derzeitigen Anstrengungen müssen entschieden beschleunigt werden. Im Bereich Umwelt ist die Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften und die Schaffung der für die Umsetzung erforderlichen Verwaltungsstrukturen weit gediehen. Die Slowakei hat in jüngster Zeit die Investitionen in den Umweltbereich erheblich erhöht. Die Anstrengungen müssen sich jetzt konzentrieren auf den Abschluss der Rechtsumsetzung, insbesondere im Bereich der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, und auf die Umsetzung des Besitzstandes im Bereich der Überwachung und Entsorgung gefährlicher Stoffe sowie auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten. Im Bereich Verbraucherschutz sind die Rechtsangleichung und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten weit gediehen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Was die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres anbelangt, sind die slowakischen Rechtsvorschriften weitgehend an den Besitzstand angeglichen und im Großen und Ganzen sind die Verwaltungsstrukturen vorhanden. Die Umsetzung des Schengen-Aktionsplans macht gute Fortschritte. Der Schwerpunkt muss jetzt auf die verstärkte Umsetzung des übernommenen Besitzstandes und auf die weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten gelegt werden, insbesondere in den Bereichen Grenzkontrolle und Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie Verbrechensbekämpfung. Im Bereich Finanzkontrolle ist die Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften weit gediehen und die erforderlichen institutionellen Strukturen werden zur Zeit geschaffen. Aufmerksamkeit muss der Stärkung bzw. dem Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten gewidmet werden, insbesondere im Bereich der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Zur Beseitigung der festgestellten Schwachstellen wurden konkrete Aktionen geplant, die derzeit umgesetzt werden. Diese Anstrengungen sollten intensiviert werden. Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so verfügt die Slowakei über weitestgehend ausreichende, jedoch noch nicht vollständig gefestigte Kapazitäten für die Gewährleistung der effizienten Um- und Durchsetzung des Besitzstandes, vor allem für den Binnenmarktbereich und die verschiedenen Gemeinschaftspolitiken. Die Slowakei muss die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen sicherstellen, insbesondere im Hinblick auf die einheitliche und zuverlässige Umsetzung des Besitzstands. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist den Strukturen für jene Teile des Besitzstandes zu widmen, die erst mit dem Beitritt anwendbar sind, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln. Im Zuge der Beitrittverhandlungen wurden die Verhandlungen über 27 Kapitel abgeschlossen. Die Slowakei erfüllt insgesamt die Verpflichtungen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von der Slowakei bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfüllung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss die Slowakei die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. © Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16 |
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