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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Die Umsetzung
des Gesetzes über den öffentlichen Dienst ist in Angriff genommen worden,
allerdings haben sich beim Sekundärrecht Verzögerungen ergeben. Wie im
Aktionsplan festgelegt, ist das Amt für den öffentlichen Dienst eingerichtet
worden, auch wenn dies einige Monate später geschah als vorgesehen. Die
Rekrutierung des Personals verläuft nach Plan. Die Umsetzung der Strategie
zur Reform der öffentlichen Verwaltung ist fortgesetzt worden; was den Faktor
Dezentralisierung betrifft, so haben die ersten Regionalwahlen im Dezember
2001 stattgefunden. Die Übertragung der Zuständigkeiten von der staatlichen
auf die regionale Ebene verläuft jedoch noch nicht auf zufriedenstellende
Weise im Gleichtakt mit der fiskalischen Dezentralisierung. Die Probleme
Ausbildung und Besoldung müssen in Angriff genommen werden. Die Slowakei hat
beträchtliche Fortschritte erreicht bei der Stärkung der Unabhängigkeit und
der Verbesserung der Effizienz der Justiz, unter anderem durch Verabschiedung
einer Reihe von Gesetzen. Wie im Aktionsplan vorgesehen, ist das Gesetz über
den Justizrat gebilligt und der Rat eingerichtet worden. Dem
Ausbildungssystem der Richter ist besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden,
eine umfassende Ausbildungsstruktur besteht jedoch noch nicht. Ausrüstung und
Verwaltungspersonal werden kontinuierlich bereitgestellt. Ein
Managementsystem für Gerichtsverfahren ist als Pilotversuch eingeführt
worden. Die in dem Aktionsplan vorgesehene Änderung der Strafprozessordnung,
die Bestimmungen enthält, mit denen eine Überschneidung der Funktionen der
Polizeibehörden und der polizeilichen Ermittler vermieden werden soll, hat
dazu beigetragen, die Rechenschaftspflicht und die Transparenz im
Zusammenhang mit den Untersuchungsverfahren zu gewährleisten. Es wurden
weitere Rechtsetzungs- und Durchführungsmaßnahmen ergriffen, um die
Bekämpfung der Korruption und von Wirtschaftsverbrechen zu verstärken,
insbesondere durch weitere Umsetzung des Aktionsplans zur
Korruptionsbekämpfung. Die Funktion eines Sonderstaatsanwalts für die
Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens, wie im
Aktionsplan vorgesehen, ist bisher noch nicht eingerichtet worden. Die
Situation der Minderheit der Roma ist durch die verstärkte Umsetzung der
einschlägigen Strategie weiter verbessert worden, inklusive durch verstärkte
finanzielle Unterstützung auf nationaler und lokaler Ebene, die allerdings
immer noch unzureichend ist. Besondere Aufmerksamkeit benötigen weiterhin
insbesondere die Problemfelder Beschäftigungsmöglichkeiten, erleichterter
Zugang zum Bildungswesen und Verbesserung der Wohnverhältnisse. Eine
zusätzliche Kraft ist in dem Amt des Ministerpräsidenten eingestellt worden,
das für die Verwaltung von Roma-Projekten zuständig ist, wie vom Aktionsplan
vorgesehen. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Gebrauch von
Minderheitensprachen muss weiter vorangetrieben werden. Das System zur
Beseitigung des Machtmissbrauchs durch die Polizei ist unter anderem durch
die Verabschiedung eines Ethikkodex verbessert worden, der zur Zeit
schrittweise umgesetzt wird, wie im Aktionsplan vorgesehen. Insgesamt wurden
die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich der
politischen Kriterien weitgehend erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des
Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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