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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Politische Kriterien

Die Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst ist in Angriff genommen worden, allerdings haben sich beim Sekundärrecht Verzögerungen ergeben. Wie im Aktionsplan festgelegt, ist das Amt für den öffentlichen Dienst eingerichtet worden, auch wenn dies einige Monate später geschah als vorgesehen. Die Rekrutierung des Personals verläuft nach Plan. Die Umsetzung der Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung ist fortgesetzt worden; was den Faktor Dezentralisierung betrifft, so haben die ersten Regionalwahlen im Dezember 2001 stattgefunden. Die Übertragung der Zuständigkeiten von der staatlichen auf die regionale Ebene verläuft jedoch noch nicht auf zufriedenstellende Weise im Gleichtakt mit der fiskalischen Dezentralisierung. Die Probleme Ausbildung und Besoldung müssen in Angriff genommen werden. Die Slowakei hat beträchtliche Fortschritte erreicht bei der Stärkung der Unabhängigkeit und der Verbesserung der Effizienz der Justiz, unter anderem durch Verabschiedung einer Reihe von Gesetzen. Wie im Aktionsplan vorgesehen, ist das Gesetz über den Justizrat gebilligt und der Rat eingerichtet worden. Dem Ausbildungssystem der Richter ist besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden, eine umfassende Ausbildungsstruktur besteht jedoch noch nicht. Ausrüstung und Verwaltungspersonal werden kontinuierlich bereitgestellt. Ein Managementsystem für Gerichtsverfahren ist als Pilotversuch eingeführt worden. Die in dem Aktionsplan vorgesehene Änderung der Strafprozessordnung, die Bestimmungen enthält, mit denen eine Überschneidung der Funktionen der Polizeibehörden und der polizeilichen Ermittler vermieden werden soll, hat dazu beigetragen, die Rechenschaftspflicht und die Transparenz im Zusammenhang mit den Untersuchungsverfahren zu gewährleisten. Es wurden weitere Rechtsetzungs- und Durchführungsmaßnahmen ergriffen, um die Bekämpfung der Korruption und von Wirtschaftsverbrechen zu verstärken, insbesondere durch weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung. Die Funktion eines Sonderstaatsanwalts für die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens, wie im Aktionsplan vorgesehen, ist bisher noch nicht eingerichtet worden. Die Situation der Minderheit der Roma ist durch die verstärkte Umsetzung der einschlägigen Strategie weiter verbessert worden, inklusive durch verstärkte finanzielle Unterstützung auf nationaler und lokaler Ebene, die allerdings immer noch unzureichend ist. Besondere Aufmerksamkeit benötigen weiterhin insbesondere die Problemfelder Beschäftigungsmöglichkeiten, erleichterter Zugang zum Bildungswesen und Verbesserung der Wohnverhältnisse. Eine zusätzliche Kraft ist in dem Amt des Ministerpräsidenten eingestellt worden, das für die Verwaltung von Roma-Projekten zuständig ist, wie vom Aktionsplan vorgesehen. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Gebrauch von Minderheitensprachen muss weiter vorangetrieben werden. Das System zur Beseitigung des Machtmissbrauchs durch die Polizei ist unter anderem durch die Verabschiedung eines Ethikkodex verbessert worden, der zur Zeit schrittweise umgesetzt wird, wie im Aktionsplan vorgesehen. Insgesamt wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich der politischen Kriterien weitgehend erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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