Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Wie in der Erweiterungsstrategie 2001 der Kommission angekündigt, hatten
die Kommission und die Slowakei im Frühjahr 2002 gemeinsam einen Aktionsplan
zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden der
Slowakei ausgearbeitet, zu dem im April 2002 eine Übereinkunft erzielt wurde.
Ausgangspunkt hierfür war die im Januar verabschiedete überarbeitete
Beitrittspartnerschaft.
Mit diesem Aktionsplan sollen gemeinsam die nächsten Schritte festgelegt
werden, die die Slowakei gehen muss, um bis zum Beitritt die
Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz auf ein angemessenes Niveau zu
bringen, und es soll gewährleistet werden, dass alle entsprechenden Maßnahmen
ergriffen werden; dazu erhält die Slowakei gezielte Hilfe in Bereichen, die
für die Funktionsfähigkeit einer erweiterten Union von wesentlicher Bedeutung
sind. Der Aktionsplan als solcher ist ein entscheidendes Instrument für die
Verwirklichung des gemeinsamen Ziels der EU und der Slowakei, nämlich dafür
zu sorgen, dass die Beitrittsvorbereitungen der Slowakei innerhalb des
vorgesehenen Zeitrahmens so effizient wie möglich ablaufen.
Die Umsetzung des Aktionsplans wird in Teil D dieses Berichts
bewertet.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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