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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Einige Erfolge konnten bei der Übernahme des Besitzstandes im Bereich des
öffentlichen Auftragswesens erreicht werden; die Behörde für öffentliches
Auftragswesen funktioniert zur allgemeinen Zufriedenheit. Das Personal ist
wie im Aktionsplan vorgesehen verstärkt worden. Allerdings ist noch ein
weiterer Ausbau der Aufsichts- und Beschwerdeverfahren erforderlich. Die
Angleichung an die Richtlinien nach dem neuen Konzept ist weitgehend
abgeschlossen, und die Vorbereitungen für ihre uneingeschränkte Umsetzung und
die des Gesetzes über die technischen Anforderungen an die Produkte und die
Konformitätsbewertung laufen. Zudem sind Schritte zur Verbesserung der
Marktüberwachung und der Konformitätsbewertungsstrukturen sowie zur
Abschaffung sämtlicher früher verbindlichen Zertifizierungen unternommen
worden. In den Sektoren, die unter produktspezifische Vorschriften fallen,
einschließlich von pharmazeutischen und chemischen Substanzen, ist die
Angleichung weitgehend abgeschlossen, und die Verwaltungskapazitäten sind
verstärkt worden. Allerdings ist noch eine Angleichung im Bereich
Kraftfahrzeuge erforderlich, und was Pharmazeutika betrifft, so muss ein
zentrales Verfahren zur Zulassung von Arzneimitteln auf dem Markt sowie ein
Verfahren zu gegenseitigen Anerkennung der Registrierungen noch geschaffen
werden. Verzögerungen traten auf bei der Umsetzung des Besitzstands im
Bereich Lebensmittel; in diesem Sektor werden besondere Anstrengungen
erforderlich, um die nötigen Vorbereitungen vor dem Beitritt abzuschließen.
Gemäß Aktionsplan ist allerdings ein interministerieller
Lebensmittelsicherheitsausschuss eingerichtet worden. Weitere geplante
Verwaltungsmaßnahmen in Lebensmittelbereich sind noch in der Durchführung. In
den nicht harmonisierten Bereichen hat ein Screening der slowakischen
Rechtsvorschriften eingesetzt, womit sichergestellt werden soll, dass diese
in Einklang mit Artikel 28-30 des EG-Vertrags stehen. Für den rechtzeitigen
Abschluss sind allerdings konzertierte Anstrengungen erforderlich.
Diedministrativen Vorkehrungen für ein zukünftiges Monitoring auf diesem
Gebiet sind im Gange Insgesamt wurden die prioritären Ziele der
Beitrittspartnerschaft für den Bereich freier Warenverkehr zum Teil erreicht.
Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft größtenteils wie
vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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