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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 1: Freier Warenverkehr

Einige Erfolge konnten bei der Übernahme des Besitzstandes im Bereich des öffentlichen Auftragswesens erreicht werden; die Behörde für öffentliches Auftragswesen funktioniert zur allgemeinen Zufriedenheit. Das Personal ist wie im Aktionsplan vorgesehen verstärkt worden. Allerdings ist noch ein weiterer Ausbau der Aufsichts- und Beschwerdeverfahren erforderlich. Die Angleichung an die Richtlinien nach dem neuen Konzept ist weitgehend abgeschlossen, und die Vorbereitungen für ihre uneingeschränkte Umsetzung und die des Gesetzes über die technischen Anforderungen an die Produkte und die Konformitätsbewertung laufen. Zudem sind Schritte zur Verbesserung der Marktüberwachung und der Konformitätsbewertungsstrukturen sowie zur Abschaffung sämtlicher früher verbindlichen Zertifizierungen unternommen worden. In den Sektoren, die unter produktspezifische Vorschriften fallen, einschließlich von pharmazeutischen und chemischen Substanzen, ist die Angleichung weitgehend abgeschlossen, und die Verwaltungskapazitäten sind verstärkt worden. Allerdings ist noch eine Angleichung im Bereich Kraftfahrzeuge erforderlich, und was Pharmazeutika betrifft, so muss ein zentrales Verfahren zur Zulassung von Arzneimitteln auf dem Markt sowie ein Verfahren zu gegenseitigen Anerkennung der Registrierungen noch geschaffen werden. Verzögerungen traten auf bei der Umsetzung des Besitzstands im Bereich Lebensmittel; in diesem Sektor werden besondere Anstrengungen erforderlich, um die nötigen Vorbereitungen vor dem Beitritt abzuschließen. Gemäß Aktionsplan ist allerdings ein interministerieller Lebensmittelsicherheitsausschuss eingerichtet worden. Weitere geplante Verwaltungsmaßnahmen in Lebensmittelbereich sind noch in der Durchführung. In den nicht harmonisierten Bereichen hat ein Screening der slowakischen Rechtsvorschriften eingesetzt, womit sichergestellt werden soll, dass diese in Einklang mit Artikel 28-30 des EG-Vertrags stehen. Für den rechtzeitigen Abschluss sind allerdings konzertierte Anstrengungen erforderlich. Diedministrativen Vorkehrungen für ein zukünftiges Monitoring auf diesem Gebiet sind im Gange Insgesamt wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich freier Warenverkehr zum Teil erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft größtenteils wie vorgesehen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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