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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 2: Freizügigkeit

Bei der Angleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Diplomen und der Schaffung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen sowie der Ausarbeitung von Programmen für allgemeine und beruflichen Bildung bleibt noch viel zu tun. Das Zentrum für die Gleichwertigkeit von Diplomen, das als Organisationseinheit des Bildungsministeriums fungieren soll, wurde noch immer nicht als Kontaktstelle und nationale Koordinierungsbehörde für die Richtlinie der allgemeinen Regelung nominiert, wie im Aktionsplan vorgesehen. Im Zusammenhang mit der dringenden Frage der beruflichen Befähigungsnachweise, die vor der Harmonisierung erworben wurden, hat die Slowakei noch nicht alle Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass alle Fachkräfte vom erfolgten Beitritt an den in den Richtlinien im medizinischen Bereich festgelegten Anforderungen gerecht werden können. Was die Verstärkung der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betrifft, so gibt es Erfolge zu vermelden. Wie im Aktionsplan vorgesehen, sind die personellen Ressourcen und die Qualifikationen des Personals der Verbindungsstellen und anderer Einrichtungen, die für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorgesehen sind, verstärkt bzw. verbessert worden. Allerdings sind bei den Datenbanken über die Sozialversicherung noch weitere Verbesserungen erforderlich. Somit wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich Freizügigkeit zum Teil erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft teilweise wie vorgesehen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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