|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Bei der Angleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von
beruflichen Befähigungsnachweisen und Diplomen und der Schaffung der
erforderlichen Verwaltungsstrukturen sowie der Ausarbeitung von Programmen
für allgemeine und beruflichen Bildung bleibt noch viel zu tun. Das Zentrum
für die Gleichwertigkeit von Diplomen, das als Organisationseinheit des
Bildungsministeriums fungieren soll, wurde noch immer nicht als Kontaktstelle
und nationale Koordinierungsbehörde für die Richtlinie der allgemeinen
Regelung nominiert, wie im Aktionsplan vorgesehen. Im Zusammenhang mit der
dringenden Frage der beruflichen Befähigungsnachweise, die vor der
Harmonisierung erworben wurden, hat die Slowakei noch nicht alle Maßnahmen
ergriffen, um zu gewährleisten, dass alle Fachkräfte vom erfolgten Beitritt
an den in den Richtlinien im medizinischen Bereich festgelegten Anforderungen
gerecht werden können. Was die Verstärkung der Verwaltungsstrukturen für die
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betrifft, so gibt es
Erfolge zu vermelden. Wie im Aktionsplan vorgesehen, sind die personellen
Ressourcen und die Qualifikationen des Personals der Verbindungsstellen und
anderer Einrichtungen, die für die Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit vorgesehen sind, verstärkt bzw. verbessert worden. Allerdings sind
bei den Datenbanken über die Sozialversicherung noch weitere Verbesserungen
erforderlich. Somit wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft
für den Bereich Freizügigkeit zum Teil erreicht. Die Durchführung der
Maßnahmen des Aktionsplans verläuft teilweise wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
|
|