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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Die für die institutionellen Investoren geltenden Beschränkungen sind
allmählich gelockert worden. Man hat Schritte zur Verstärkung der
Überwachungseinrichtungen und -verfahren unternommen, wobei allerdings, was
die Verwaltungskapazitäten betrifft, die Bankenaufsichtsabteilung der
Slowakischen Nationalbank mit einem Defizit an qualifizierten
Überwachungsressourcen konfrontiert ist. Die Zusammenarbeit der beiden
Überwachungseinrichtungen ist nunmehr eingerichtet worden. Bei den
Zahlungssystemen sind dadurch Fortschritte erreicht worden, dass eine solide
und effiziente Zahlungsinfrastruktur eingerichtet worden ist, wie im
Aktionsplan vorgesehen. Bei der Bekämpfung der Geldwäsche stellt die Slowakei
sicher, dass die Empfehlungen der Financial Action Task Force eingehalten
werden. Die Verstärkung der Ermittlungsbehörde im Finanzbereich, die im
Aktionsplan vorgesehen ist, findet derzeit statt. Insgesamt wurden die
prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich freier
Kapitalverkehr zum Teil erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des
Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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