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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Da während des Berichtszeitraums eine weitere Angleichung der
Rechtsvorschriften über Handelsmarken und Urheberrechte erreicht wurde, ist
die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Rechte an geistigem und
gewerblichem Eigentum weitgehend abgeschlossen, und die Vorbereitungsarbeiten
für noch ausstehende Gesetze sind angelaufen. Schritt für Schritt wird auch
zwischenzeitlich die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum,
Verstärkung der Verwaltungskapazitäten und Bekämpfung von Nachahmungen, bei
denen besonders dringender Handlungsbedarf angegangen. Die im Aktionsplan
vorgesehenen Schulungsmaßnahmen für mit der Durchsetzung der
Rechtsvorschriften befasste Behörden, einschließlich von Richtern und
Staatsanwälten, ist in Gang gekommen und muss fortgeführt werden. Insgesamt
wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich
Gesellschaftsrecht zum Teil erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des
Aktionsplans verläuft teilweise wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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