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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 7: Landwirtschaft

Mit der Annahme des neuen Veterinärrahmengesetzes und der Änderung des Pflanzenschutzgesetzes sind beträchtliche Fortschritte erreicht worden, um dem besonders dringenden Handlungsbedarf zu entsprechen, was die Gewährleistung der Angleichung der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen angeht. Was den dringenden Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Kontrollregelungen betrifft, insbesondere hinsichtlich der Grenzkontrollstellen an den künftigen Außengrenzen, so ist nur die Grenzkontrollstelle in Vysné Nemecké fertiggestellt worden. Die EU- Qualitätsanforderungen sind nicht in vollem Umfang erfüllt worden. Was die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) anbelangt, einschließlich der Untersuchung auf Tierseuchen, so führt die Slowakei die TSE-Testmaßnahmen fast auf demselben Niveau durch wie die EU. Die entsprechenden administrativen Vorbereitungen verlaufen gemäß Aktionsplan. Eine Angleichung an den Besitzstand ist auf den folgenden Gebieten erreicht worden: epidemiologische Überwachung, System für die Behandlung tierischer Abfälle, Entfernung und Beseitigung von spezifizierten Risikomaterialien, Verfütterungsverbot und Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl an Wiederkäuer. Die Slowakei hat die Verwaltungskapazitäten des Landwirtschaftsministeriums, der staatlichen Veterinär- und Lebensmittelverwaltung und sowie des Zentralen Instituts für Kontroll- und Prüfaufgaben in der Landwirtschaft ausgebaut; allerdings ist eine weitere Verstärkung der institutionellen Strukturen erforderlich. Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem ist noch nicht eingerichtet worden. Die Strategie für die Einführung dieses Systems ist im Aktionsplan für das erste Quartal 2003 vorgesehen. Die Registrierung von Weinbergen verläuft derzeit gemäß dem Aktionsplan. Der Beschluss über die Einrichtung der Zahlstelle zum Zeitpunkt des Beitritts ist gefasst worden, allerdings muss die Rechtsgrundlage noch genehmigt werden. Bei der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern ist die Angleichung erreicht worden, und die im Aktionsplan vorgesehenen Ausbildungsaktivitäten werden gegenwärtig durchgeführt. Noch nicht erfolgt sind die Verstärkung der Verwaltungsstrukturen für die Konzeption, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der von der EU finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums und die Verabschiedung des Programms für den Umweltschutz in der Landwirtschaft durch die Regierung, wie im Aktionsplan in Aussicht genommen. Auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit sieht der Aktionsplan die Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe vor. Zwar sind alle Verarbeitungsbetriebe inspiziert und Modernisierungspläne sind aufgestellt worden, jedoch sind noch weitere Arbeiten erforderlich, was die Durchführung dieser Pläne im Einzelnen betrifft. Die Einrichtung der neuen Stelle für Lebensmittelsicherheit, des Staatlichen Veterinär- und Lebensmittelamts, ist, wie im Aktionsplan vorgesehen, erfolgt. Insgesamt wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft im Bereich Landwirtschaft zum Teil erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft größtenteils wie vorgesehen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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