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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Mit der Annahme des neuen Veterinärrahmengesetzes und der Änderung des
Pflanzenschutzgesetzes sind beträchtliche Fortschritte erreicht worden, um
dem besonders dringenden Handlungsbedarf zu entsprechen, was die
Gewährleistung der Angleichung der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen
Bestimmungen angeht. Was den dringenden Handlungsbedarf bei der Verbesserung
der Kontrollregelungen betrifft, insbesondere hinsichtlich der
Grenzkontrollstellen an den künftigen Außengrenzen, so ist nur die
Grenzkontrollstelle in Vysné Nemecké fertiggestellt worden. Die EU-
Qualitätsanforderungen sind nicht in vollem Umfang erfüllt worden. Was die
Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu Transmissiblen
Spongiformen Enzephalopathien (TSE) anbelangt, einschließlich der
Untersuchung auf Tierseuchen, so führt die Slowakei die TSE-Testmaßnahmen
fast auf demselben Niveau durch wie die EU. Die entsprechenden
administrativen Vorbereitungen verlaufen gemäß Aktionsplan. Eine Angleichung
an den Besitzstand ist auf den folgenden Gebieten erreicht worden:
epidemiologische Überwachung, System für die Behandlung tierischer Abfälle,
Entfernung und Beseitigung von spezifizierten Risikomaterialien,
Verfütterungsverbot und Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl
an Wiederkäuer. Die Slowakei hat die Verwaltungskapazitäten des
Landwirtschaftsministeriums, der staatlichen Veterinär- und
Lebensmittelverwaltung und sowie des Zentralen Instituts für Kontroll- und
Prüfaufgaben in der Landwirtschaft ausgebaut; allerdings ist eine weitere
Verstärkung der institutionellen Strukturen erforderlich. Das Integrierte
Verwaltungs- und Kontrollsystem ist noch nicht eingerichtet worden. Die
Strategie für die Einführung dieses Systems ist im Aktionsplan für das erste
Quartal 2003 vorgesehen. Die Registrierung von Weinbergen verläuft derzeit
gemäß dem Aktionsplan. Der Beschluss über die Einrichtung der Zahlstelle zum
Zeitpunkt des Beitritts ist gefasst worden, allerdings muss die
Rechtsgrundlage noch genehmigt werden. Bei der Klassifizierung von
Schweineschlachtkörpern ist die Angleichung erreicht worden, und die im
Aktionsplan vorgesehenen Ausbildungsaktivitäten werden gegenwärtig
durchgeführt. Noch nicht erfolgt sind die Verstärkung der
Verwaltungsstrukturen für die Konzeption, Durchführung, Verwaltung,
Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der von der EU finanzierten Programme
zur Entwicklung des ländlichen Raums und die Verabschiedung des Programms für
den Umweltschutz in der Landwirtschaft durch die Regierung, wie im
Aktionsplan in Aussicht genommen. Auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit
sieht der Aktionsplan die Modernisierung der
Lebensmittelverarbeitungsbetriebe vor. Zwar sind alle Verarbeitungsbetriebe
inspiziert und Modernisierungspläne sind aufgestellt worden, jedoch sind noch
weitere Arbeiten erforderlich, was die Durchführung dieser Pläne im Einzelnen
betrifft. Die Einrichtung der neuen Stelle für Lebensmittelsicherheit, des
Staatlichen Veterinär- und Lebensmittelamts, ist, wie im Aktionsplan
vorgesehen, erfolgt. Insgesamt wurden die prioritären Ziele der
Beitrittspartnerschaft im Bereich Landwirtschaft zum Teil erreicht. Die
Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft größtenteils wie
vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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