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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Fortschritte sind bei der Durchsetzung des Besitzstands im Sozialbereich
erzielt worden, insbesondere auf den Gebieten Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die entsprechenden Verwaltungs- und
Durchsetzungsstrukturen sind in einem gewissen Ausmaß verstärkt worden. Wie
im Aktionsplan vorgesehen, wurden die Gewerbeaufsichtsämter ausgebaut. Eine
zuständige nationale Stelle ist im Rahmen der Entsenderichtlinie eingerichtet
worden, und ein Informationszentrum für Arbeitsschutz wurde gegründet. Der
Personalausbau verläuft gemäß Aktionsplan. Kein Fortschritt kann konstatiert
werden bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften gegen Diskriminierungen,
und die Schaffung einer im Aktionsplan vorgesehenen angemessenen
Durchsetzungsstruktur steht noch aus. Im Bereich der öffentlichen Gesundheit
wurden Fortschritte erreicht bei der Überwachung und Kontrolle übertragbarer
Krankheiten. Wie im Aktionsplan vorgesehen, verläuft die Zusammenarbeit der
Slowakei mit der EU bei Feldstudien planmäßig, es sind jedoch noch weitere
Arbeiten vonnöten, um das slowakische Gesundheitsüberwachungssystem so
auszubauen, um zu gewährleisten, dass dessen Daten und Indikatoren mit denen
der EU vergleichbar sind. Die Förderung eines zweiseitigen sozialen Dialogs
wurde weiter vorangetrieben. Die Vorbereitung auf die künftige Beteiligung an
der europäischen Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung hat
begonnen. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich
Sozialpolitik und Beschäftigung wurden zum Teil erreicht. Die Durchführung
der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft im wesentlichen wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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