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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei

Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Die Angleichung der Rechtsvorschriften geht weiter, wobei allerdings einige Rechtsvorschriften immer noch umgesetzt werden müssen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zum Abschluss der Einrichtung von Marktüberwachungs- und Durchführungsstellen ist weitgehend im Gange. Die Verwaltungsstrukturen sind eingerichtet worden; jetzt kommt es darauf an, zu gewährleisten, dass sie ihre Machtüberwachungsfunktion bis zum Zeitpunkt des Beitritts und darüber hinaus in einem in Entwicklung befindlichen rechtlichen Umfeld wirksam erfüllen. Insgesamt wurde das prioritäre Ziel der Beitrittspartnerschaft für den Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz weitgehend erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.

Kapitel 24 Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres Die Slowakei kommt voran bei der Umsetzung des Schengen-Aktionsplans, der auch aktualisiert worden ist. Die Regierung hat die im Aktionsplan vorgesehenen Verwaltungsmaßnahmen hinsichtlich des Schengen-Informationssystems durchgeführt. Beträchtliche Fortschritte sind auch erreicht worden bei der Sicherstellung der Angleichung der Datenschutzpraktiken, insbesondere durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im September 2002. Die Regierung hat mehrere administrative und rechtliche Maßnahmen für die weitere Verbesserung und Modernisierung der Infrastrukturen an den künftigen Außengrenzen der Union durchgeführt. Es sollten allerdings die Bemühungen fortgesetzt werden, die Grenzkontroll-Kapazitäten zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu verstärken. Die Slowakei hat gute Fortschritte bei der Angleichung ihrer Visapolitik an die der EU erreicht, insbesondere durch die Verabschiedung des neuen Ausländeraufenthaltsgesetzes, das im April 2002 in Kraft trat. Entsprechend dem Aktionsplan ist seit Februar 2002 ein Zentralregister für die Visumvergabe operationell, und eine Nationale Stelle zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung wurde im April 2002 eingerichtet. Das neue Asylgesetz, das im Juni 2002 verabschiedet wurde, sieht die Einrichtung eines unabhängigen Überprüfungsorgans als zweite Instanz im Asylverfahren vor. In den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat die Slowakei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften weitere ermutigende Fortschritte gemacht durch die Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet wurde. Allerdings sind fortgesetzte Anstrengungen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich des Menschen- und Drogenhandels, erforderlich. Wie im Aktionsplan skizziert, hat die Abteilung für die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung des Büros zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität des Polizeipräsidiums ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Abteilungen der Polizeikräfte, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind, sollten im Laufe des Zeitraums 2002-2003 noch zusätzlich personell verstärkt werden. Die Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche sind ebenfalls verstärkt worden, und die Slowakei respektiert die Empfehlungen der Financial Action Task Force; die Verstärkung der im Aktionsplan vorgesehenen Finanzkriminalpolizeiabteilung verläuft planmässig. Die Durchführung des nationalen Programms zur Drogenbekämpfung ist fortgesetzt worden. Weitere Fortschritte wurden erzielt bei der Sicherstellung der Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen und der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den im Bereich Justiz und Inneres zuständigen Dienststellen und Einrichtungen. Die ersten Schritte, die für die vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die zugehörigen Protokolle erforderlich sind, wurden getan. Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol werden gegenwärtig geschaffen. Insgesamt wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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