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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Die Angleichung der Rechtsvorschriften geht weiter, wobei allerdings
einige Rechtsvorschriften immer noch umgesetzt werden müssen. Die
Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zum Abschluss der
Einrichtung von Marktüberwachungs- und Durchführungsstellen ist weitgehend im
Gange. Die Verwaltungsstrukturen sind eingerichtet worden; jetzt kommt es
darauf an, zu gewährleisten, dass sie ihre Machtüberwachungsfunktion bis zum
Zeitpunkt des Beitritts und darüber hinaus in einem in Entwicklung
befindlichen rechtlichen Umfeld wirksam erfüllen. Insgesamt wurde das
prioritäre Ziel der Beitrittspartnerschaft für den Bereich Verbraucher- und
Gesundheitsschutz weitgehend erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des
Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
Kapitel 24 Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres Die Slowakei kommt
voran bei der Umsetzung des Schengen-Aktionsplans, der auch aktualisiert
worden ist. Die Regierung hat die im Aktionsplan vorgesehenen
Verwaltungsmaßnahmen hinsichtlich des Schengen-Informationssystems
durchgeführt. Beträchtliche Fortschritte sind auch erreicht worden bei der
Sicherstellung der Angleichung der Datenschutzpraktiken, insbesondere durch
das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im
September 2002. Die Regierung hat mehrere administrative und rechtliche
Maßnahmen für die weitere Verbesserung und Modernisierung der Infrastrukturen
an den künftigen Außengrenzen der Union durchgeführt. Es sollten allerdings
die Bemühungen fortgesetzt werden, die Grenzkontroll-Kapazitäten zur
Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu verstärken. Die Slowakei hat gute
Fortschritte bei der Angleichung ihrer Visapolitik an die der EU erreicht,
insbesondere durch die Verabschiedung des neuen Ausländeraufenthaltsgesetzes,
das im April 2002 in Kraft trat. Entsprechend dem Aktionsplan ist seit
Februar 2002 ein Zentralregister für die Visumvergabe operationell, und eine
Nationale Stelle zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung wurde im April
2002 eingerichtet. Das neue Asylgesetz, das im Juni 2002 verabschiedet wurde,
sieht die Einrichtung eines unabhängigen Überprüfungsorgans als zweite
Instanz im Asylverfahren vor. In den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit
und Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat die Slowakei bei der
Angleichung ihrer Rechtsvorschriften weitere ermutigende Fortschritte gemacht
durch die Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet wurde. Allerdings sind
fortgesetzte Anstrengungen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
einschließlich des Menschen- und Drogenhandels, erforderlich. Wie im
Aktionsplan skizziert, hat die Abteilung für die Bekämpfung des
Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung des Büros zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität des Polizeipräsidiums ihre Tätigkeit aufgenommen.
Die Abteilungen der Polizeikräfte, die für die Bekämpfung der organisierten
Kriminalität zuständig sind, sollten im Laufe des Zeitraums 2002-2003 noch
zusätzlich personell verstärkt werden. Die Kapazitäten zur Bekämpfung der
Geldwäsche sind ebenfalls verstärkt worden, und die Slowakei respektiert die
Empfehlungen der Financial Action Task Force; die Verstärkung der im
Aktionsplan vorgesehenen Finanzkriminalpolizeiabteilung verläuft planmässig.
Die Durchführung des nationalen Programms zur Drogenbekämpfung ist
fortgesetzt worden. Weitere Fortschritte wurden erzielt bei der
Sicherstellung der Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der
Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen und der Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen den im Bereich Justiz und Inneres zuständigen
Dienststellen und Einrichtungen. Die ersten Schritte, die für die
vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an das Übereinkommen über den
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die zugehörigen
Protokolle erforderlich sind, wurden getan. Die Voraussetzungen für den
Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol werden gegenwärtig
geschaffen. Insgesamt wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft
für den Bereich Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres erreicht. Die
Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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