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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt der Slowakei
Auf dem Gebiet mit besonders dringendem Handlungsbedarf, der Vollendung
der Durchführungsvorschriften für die interne Kontrolle der öffentlichen
Finanzen, erstellt die Slowakei derzeit einen Satz von
Durchführungsinstrumenten für interne Rechnungsprüfungen, wie zum Beispiel
Handbücher, eine Charta und Prüfpfade gemäß dem Aktionsplan. Der Ethikkodex
für die Innenrevision ist verabschiedet worden. Bis jetzt sind interne
Rechnungsprüfungsstellen in sechs Fachministerien, der Staatsanwaltschaft und
drei Regionalverwaltungen eingerichtet worden. Die Einrichtung interner
Rechnungsprüfungsstellen in allen mittelbewirtschaftenden Zentren ist noch
nicht abgeschlossen. Eine mit der Harmonisierung der Finanzverwaltung und der
internen Rechnungsprüfung beauftragte zentrale Stelle wurde eingerichtet und
unmittelbar dem Finanzminister unterstellt; sie ist seit Oktober 2001
operationell.
Bei der externen Rechnungsprüfung ist die operationelle Gesamtkapazität
der Obersten Rechnungsprüfungsbehörde angemessen erweitert worden und kann
jetzt auf 229 Bedienstete zählen. Die Rechnungsprüfungsbehörde hat somit ein
ausreichendes Maß an organisatorischer, operationeller und finanzieller
Unabhängigkeit erreicht. Die Behörde hat zum großen Teil den Kriterien für
die Einhaltung der Rechnungsprüfungsnormen der International Organisation of
Supreme Audit Institutions (Internationale Organisation der Obersten
Rechnungsbehörden (INTOSAI-Normen) entsprochen, sie muss allerdings weiterhin
diese Normen in ihre laufende Arbeit einbeziehen. Zum Schutz der finanziellen
Interessen der Gemeinschaft ist eine Spezialabteilung im Amt des
Ministerpräsidenten (Inspektionsabteilung) als Koordinierungsstelle für die
Betrugsbekämpfung benannt worden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die
Verwaltungskapazitäten zum Schutz der finanziellen Interessen der
Gemeinschaft müssen nunmehr weiterentwickelt werden. Im Zuge der Bemühungen,
eine korrekte Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der
EU-Heranführungshilfe zu gewährleisten, hat die Slowakei gemäß dem
Aktionsplan Verfahren für die Finanzkontrolle des Heranführungsinstruments
eingeführt. Die SAPARD-Stelle wurde im April 2002 akkreditiert. Die
Durchführung von Maßnahmen, die von der Regierung auf der Grundlage des
Berichts der Hochrangigen Arbeitsgruppe genehmigt worden sind, ist
angelaufen.Insgesamt wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft
für den Bereich Finanzkontrolle weitgehend erreicht. Der in dem Aktionsplan
festgelegte Zeitplan wird weitgehend eingehalten.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-04-16
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