![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensExekutiveSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Slowenien durch die Verabschiedung der verbleibenden Rahmengesetzgebung bei der Reform der öffentlichen Verwaltung gute Fortschritte erzielt. Das im Juni verabschiedete Gesetz über den öffentlichen Dienst schafft einen Rahmen für einen professionellen, neutralen und verantwortlichen öffentlichen Dienst. In dem Gesetz wird zwischen öffentlichen Bediensteten und politisch ernannten Beamten unterschieden und es werden Programme zur Laufbahnentwicklung sowie Disziplinarverfahren eingeführt. Ein aus zwölf Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat wurde geschaffen, um die politisch unvoreingenommene Personalauswahl sicherzustellen. Das Gesetz soll im Juni 2003 in Kraft treten. Neben diesem Gesetz enthält der im Januar 2001 verabschiedete Verhaltenskodex für öffentliche Bedienstete Bestimmungen über die Legalität, Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit der von öffentlichen Bediensteten getroffenen Maßnahmen. Die Funktionsweise öffentlicher Einrichtungen wird durch ein neues Gesetz geregelt, das im Mai verabschiedet wurde. Das Gesetz über die öffentlichen Einrichtungen sieht die schrittweise Aufhebung der Funktionen der Einrichtungen vor, die nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sein sollten. Ferner beschränkt das Gesetz die Möglichkeiten der Schaffung neuer Einrichtungen und verringert die Möglichkeiten der Ausübung von politischem Druck auf die Einrichtungen, indem es eine Reihe von Bestimmungen über die Ernennung der Bediensteten, die Berichterstattung an die Regierung und die Finanzierung der Einrichtungen vorsieht. Mit dem im Mai verabschiedeten Gesetz über die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst soll ein transparentes System von Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst geschaffen werden. Das Gesetz legt eine Reihe von Lohn- und Gehaltsgruppen fest und sieht die Möglichkeit der Zahlung von leistungsbezogenen Zulagen vor. Ferner wird durch das Gesetz die Rolle der Gewerkschaften gestärkt. Allerdings haben einige der größten Gewerkschaften dem dem Gesetz zugrunde liegenden Konzept nicht zugestimmt und ziehen die Aushandlung separater Vereinbarungen vor. Obwohl einige Gewerkschaften dies bereits getan haben, wird das Gesetz jedoch für die übrigen Berufsgruppen umgesetzt. In dem im Mai verabschiedeten Gesetz über die staatliche Verwaltung werden die Pflichten und Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung festgelegt sowie die Beziehungen zwischen der Regierung, den Ministerien, den Verwaltungseinheiten und den kommunalen Behörden. Ferner legt das Gesetz die Geschäftsbereiche der Ministerien fest, enthält Bestimmungen über die Unabhängigkeit der in Ministerien tätigen öffentlichen Bediensteten und regelt die Schaffung von öffentlichen Einrichtungen innerhalb der Ministerien. Durch das neue Gesetz wurde die frühere Gesetzgebung über die öffentliche Verwaltung konsolidiert und in einem Gesetz zusammengefasst. Die Verfassungsänderungen, die das Regierungsgesetz ergänzen und sich auf die Vereinfachung der Verfahren für die Ernennung einer Regierung beziehen, bedürfen noch der Verabschiedung. Durch die im Mai verabschiedeten Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes sollen die Verfahren durch einen beschleunigten Informationsaustausch zwischen den staatlichen Stellen und einer verstärkten Nutzung der elektronischen Verwaltung effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Das im Juni verabschiedete Inspektionsgesetz regelt die Prüfung der Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung und ersetzt das frühere Gesetz von 1994. In dem Gesetz werden die Grundsätze der Neutralität der Inspektoren festgelegt sowie ihre Rechte bei der Überwachung der öffentlichen Verwaltung. Der dem Ministerpräsidenten unterstehende Berater im Ministerrang koordiniert weiterhin die Reform der öffentlichen Verwaltung. Das Innenministerium ist für die Durchführung der Reform zuständig; die ihm unterstehende Verwaltungsakademie bildet weiterhin Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus. An der Ausbildung haben etwa 2 600 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes teilgenommen. Die Regierung führte die Umsetzung der im Jahr 2000 beschlossenen Ausbildungsstrategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung fort, durch die die öffentliche Verwaltung in Slowenien auf den EU-Beitritt vorbereitet werden soll. Im Jahr 2001 haben etwa 1 800 öffentliche Bedienstete eine derartige Schulung erhalten. Die Zahl der öffentlichen Bediensteten ist im vergangenen Jahr etwas gestiegen, offizielle Angaben liegen allerdings nicht vor. Dem Parlament gingen Anträge von Gebieten innerhalb einiger größerer Gemeinden auf Schaffung von mehr als 50 neuer Gemeinden zu; im Februar entschied das Parlament jedoch, die Schaffung nur einer neuen Gemeinde zu gestatten. Der Verfassungsgerichtshof focht diese Entscheidung an und bat das Parlament um Überprüfung, ob es ausreichende rechtliche Gründe für seine Entscheidung hatte. Das Parlament kam diesem Ersuchen nach, bestätigte daraufhin aber seine frühere Entscheidung. Derzeit gibt es in Slowenien 193 Kommunen. Der Verfassungsgerichtshof hatte in einem Urteil von 1998 entschieden, dass die Verwaltungsstruktur von Koper wegen seines sowohl städtischen als auch ländlichen Charakters in zwei gesonderte Gemeinden unterteilt werden muss. Die Lösung dieser Frage steht aber immer noch aus. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||