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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Judikative

Die Justizorgane genießen in Slowenien weiterhin ein hohes Maß an Unabhängigkeit, obgleich gewisse Befürchtungen mit Blick auf die Einbeziehung der Exekutive und der Legislative in die Justizverwaltung bestehen. Allerdings sind seit dem vorangegangenen Regelmäßigen Bericht nur begrenzte Fortschritte bei der Verringerung des Rückstands an anhängigen Rechtssachen bei den Gerichten zu verzeichnen. Ferner nimmt die Zahl der unerledigten Grundbuchsachen immer noch zu. Anscheinend haben die von der Regierung in den Jahren 1999 und 2001 getroffenen Maßnahmen bislang nur zu begrenzten Ergebnissen geführt, so dass das Ausmaß der Justizreform erweitert werden muss, damit es zu einer wesentlichen Verbesserung der Lage kommt.

Slowenien hat ein auf drei Ebenen angesiedeltes Gerichtssystem, das aus Bezirks- /Kreisgerichten, Gerichten zweiter Instanz und vier Obergerichten (Berufungsgerichte) besteht. Der Oberste Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof stellen die höchste Ebene des Gerichtssystems dar.

Die Durchführung des von der Regierung und dem Obersten Gerichtshof eingeleiteten Projekts Herkules zur Verringerung des Rückstands an anhängigen Rechtsverfahren wurde im Berichtszeitraum weitergeführt. Das Projekt sieht die Möglichkeit der Rotation von Richtern vor, um überlastete Gerichte bei der Bewältigung des Arbeitsanfalls zu unterstützen. Allerdings wurde von dieser Möglichkeit bislang nur in drei Gerichten Gebrauch gemacht und dadurch allein scheint das Problem der Rückstände nicht gelöst zu werden.

Die im Juli verabschiedeten Änderungen des Gesetzes über Gerichte enthalten Bestimmungen über die Wahl und Funktionsweise des Richterrates. Ferner sehen die Änderungen die Möglichkeit vor, dass der Richterrat die Arbeit der Richter zur Verbesserung der Leistung kontrolliert. Darüber hinaus sehen die Änderungen eine erhöhte Mobilität von Richtern im Rahmen des Projekts Herkules vor. Die im Juli verabschiedeten Änderungen des Gesetzes über die Urteilsvollstreckung in zivilrechtlichen Angelegenheiten und die Versicherung von Ansprüchen zielen auf eine Straffung der Gerichtsverfahren bei Zivilsachen ab, indem das Verfahren der Zwangsvollstreckung von Schulden und der gerichtlichen Beschlagnahme festgelegt wird.

Die Zahl der Justizbediensteten ist im vergangenen Jahr aufgrund der Ernennung von 31 neuen Richtern gestiegen. Damit gibt es in Slowenien etwa 755 Richter und es sind noch ca. 60 weitere Stellen zu besetzen. Die Richter werden vom Parlament auf Vorschlag des Richterrates ernannt.

Trotz den von der Regierung eingeführten Maßnahmen wurde im vergangenen Jahr keine Verringerung der Rückstände bei den anhängigen Gerichtsverfahren erzielt. Obwohl die Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren leicht zurückging, ist die Zahl der Verzugssachen[*] weiter gestiegen. Während es Ende des Jahres 2000 etwa 240 000 Verzugssachen gab, ist ihre Zahl bis Ende 2001 auf ca. 298 000 gestiegen. Der Justizminister hat festgestellt, dass eine Verbesserung der Situation notwendig ist, und darauf hingewiesen, dass der Rechtsanspruch auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist weiterhin nicht gewährleistet wird.

Für die Reform des Justizwesens sind ein umfassenderer Ansatz sowie Änderungen des Verfahrensrechts zur Vereinfachung von Gerichtsverfahren notwendig; ferner müssen die Zahl des für Unterstützungs- und Verwaltungsaufgaben zuständigen Gerichtspersonals erhöht und deren Zuständigkeiten ausgeweitet werden. Die Regierung hat im Mai 2002 einen Aktionsplan verabschiedet, der einige dieser Punkte betrifft. Der Aktionsplan sieht die verstärkte Inanspruchnahme von außergerichtlichen Einigungen vor sowie die Einsetzung von Rechtsberatern und eine erhöhte Mobilität der Richter. Der Plan bezieht sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Während diese Anstrengungen zwar begrüßenswert sind, kommt es darauf an, die Unterstützung der Judikative für die Reform sicherzustellen. Einige Vorschläge der Regierung zur Verringerung der Verzugssachen durch eine erhöhte Produktivität der Gerichte sind bei den Justizorganen auf Kritik gestoßen. Demnach sollen die Richter über einige Vorschläge beunruhigt sein, da diese dem Vernehmen nach die Unabhängigkeit der Justiz untergraben würden.

Das Justizausbildungszentrum bietet weiterhin Kurse u. a. in Europarecht an. Durchschnittlich hat jeder Richter im Jahr 2001 fünf Tage lang an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen. Allerdings stehen dem Zentrum keine dauerhaften Räumlichkeiten zur Verfügung und die für die Justizausbildung bereitgestellten Finanzmittel sind zurückgegangen.

Sozial schwache Bürger haben bei Zivil- und Strafsachen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.

Die nach wie vor steigende Zahl unerledigter Grundbuchsachen gibt zu ernster Besorgnis Anlass. Trotz des Projekts zum Aufbau eines computerisierten Grundbuchs, das im Jahr 2000 eingeleitet wurde und im Jahr 2004 abgeschlossen werden soll, ist die Zahl der Verzugsfälle bei den Grundbucheintragungen um 9 % gestiegen. Derzeit werden etwa 49 % der Grundbucheintragungen elektronisch verarbeitet. Seit März 2002 wurden 16 neue Mitarbeiter eingestellt, um die Rückstände aufzuarbeiten. Die Durchführung des Projekts sollte beschleunigt werden, um seinen Abschluss innerhalb der vorgesehenen Frist sicherzustellen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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