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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensKorruptionsbekämpfungErhebungen zufolge hält sich das Problem der Korruption in Slowenien offensichtlich in Grenzen; im öffentlichen Bewusstsein wird die Korruption allerdings als weiter verbreitet wahrgenommen, als dies der amtlichen Statistik zufolge der Fall ist. Im vergangenen Jahr wurden bei der Einrichtung einer kohärenten Strategie zur Korruptionsbekämpfung Fortschritte erzielt. Die Veröffentlichung von Empfehlungen der im Rahmen des Europarats bestehenden Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO), die im Herbst 2000 eine Expertenmission in Slowenien durchführten, scheint diesem Prozess verstärkten Auftrieb verliehen zu haben. Im September 2001 wurde ein neues Gesetz über Geldwäsche verabschiedet. In diesem Gesetz werden die Berufsgruppen, die verpflichtet sind, den Behörden alle verdächtigen Transaktionen zu melden, auf Steuerberater, Rechnungsprüfer, Wirtschaftsprüfer, Banken, Sparkassen, Postämter und Versicherungsunternehmen ausgedehnt. Der im September 2001 verabschiedete Pflichtenkodex enthält Bestimmungen, durch die die slowenische Gesetzgebung in Übereinstimmung mit dem Zivilrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption gebracht werden soll. Der Ratifizierungsprozess dieses Übereinkommens dauert noch an. Obwohl es keine spezielle Gesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung gibt, wurde ein Rechtsrahmen für die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung geschaffen. So enthalten beispielsweise das Strafgesetzbuch, der Verhaltenskodex für öffentliche Bedienstete und das unlängst verabschiedete Gesetz über den öffentlichen Dienst Bestimmungen zur Korruption. Die slowenische Gesetzgebung enthält Bestimmungen über Interessenkonflikte, insbesondere das öffentliche Beschaffungswesen ist jedoch weiterhin ein kritischer Bereich, was teilweise auf die geringe Einwohnerzahl des Landes zurückzuführen ist. Der Vermeidung von Interessenkonflikten sollte, insbesondere auch im öffentlichen Beschaffungswesen, mehr Beachtung geschenkt werden. Das im letzten Jahr eingerichtete Amt für Korruptionsbekämpfung hat seine Arbeiten zur Entwicklung der rechtlichen Basis für Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung fortgesetzt. Das Amt lenkt ferner die Arbeiten der interministeriellen Koordinierungsgruppe für die Korruptionsbekämpfung. Es beschäftigt sich allerdings nicht mit Einzelfällen. Das Amt hat Schulungskurse für Mitarbeiter kommunaler Behörden durchgeführt und ist angewiesen, dies auch auf den privaten Sektor auszudehnen. Ferner hat das Amt die Aufgabe, eine umfassende Strategie zur Korruptionsbekämpfung zu entwickeln. Das Amt bemüht sich darum, dass seine Unabhängigkeit dadurch gestärkt wird, dass es in Zukunft dem Parlament anstatt der Regierung gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die Korruptionsbekämpfungseinheiten bei der Polizei, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständige Abteilung des Innenministeriums und die Gruppe von Staatsanwälten für besondere Aufgaben haben ihre Arbeiten fortgeführt. GRECO empfahl in ihrem Bericht, das bei der Polizei für die Korruptionsbekämpfung zuständige Personal aufzustocken. Ferner stellte GRECO fest, dass die Rolle der Polizei, der Staatsanwälte und der Richter im Rahmen des Vorverfahrens geklärt und der Rolle der Staatsanwälte mehr Geltung verschafft werden solle; ferner sollten den Staatsanwälten die geeigneten Mittel zur Leitung von Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden. Inzwischen haben die Polizei und der Generalstaatsanwalt eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Stärkung der Rolle des Staatsanwalts im Vorverfahren und die Klärung der diesbezüglichen Rolle der Institutionen vorsieht. Allerdings müssen Änderungen des Vorverfahrens noch in die Strafprozessordnung aufgenommen werden und die für die Korruptionsbekämpfung zuständige Abteilung der Polizei besteht nach wie vor nur aus drei Mitarbeitern. Slowenien wird dringend empfohlen, seine Bemühungen fortzusetzen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der GRECO-Empfehlungen sicherzustellen. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden keine schwerwiegenden Korruptionsfälle aufgedeckt. Slowenien ist dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption und dem Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung der Erträge aus Straftaten beigetreten. Slowenien hat im September 2001 das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ratifiziert und beteiligt sich in vollem Umfang an der entsprechenden OECD-Arbeitsgruppe. Der Ratifizierungsprozess des Zivilrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption dauert noch an (siehe auch Kapitel 24 Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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