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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Bürgerliche Rechte und politische Rechte

Es wurden weitere Schritte unternommen, um den Schutz der Bürgerliche Rechte und politischen Rechte zu verbessern, aber einige Bereiche müssen weiterhin beobachtet werden.

Dem Bürgerbeauftragten zufolge hat sich die Situation im Hinblick auf die erniedrigende Behandlung durch die Polizei verbessert, da die Polizei die geäußerten Beschwerden ernst genommen hat. Der Bürgerbeauftragte weist jedoch darauf hin, dass der angemessenen Behandlung von Beschwerden über das Verhalten der Polizei mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Diese Beschwerden beziehen sich hauptsächlich auf eine ungebührliche Gewaltanwendung gegen Personen in Untersuchungshaft. Vertretern der Roma zufolge stellt die Gewaltanwendung durch die Polizei ein Problem dar.

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Slowenien einen nationalen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ernannt. Slowenien ist sowohl ein Transitland als auch ein Bestimmungsland für den Menschenhandel. Einer slowenischen Nichtregierungsorganisation zufolge werden jedes Jahr etwa 2 000 Frauen über Slowenien in die EU eingeschleust. Es gibt zwar kein besonderes Gesetz, das speziell den Menschenhandel verbietet, das slowenische Strafgesetzbuch enthält jedoch Bestimmungen, die es ermöglichen, Menschenhändler strafrechtlich zu verfolgen. Die Regierung unternimmt Anstrengungen zur Verbesserung der Maßnahmen zur Beseitigung des Menschenhandels. Internationale Organisationen empfehlen, diese Maßnahmen schwerpunktmäßig auf die Entwicklung einer kohärenten Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels auszurichten, die eine wirksamere strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern sowie den Schutz und die Unterstützung der Opfer umfasst.

Die Haftbedingungen entsprechen im Allgemeinen internationalen Standards, die Gefängnisse sind aber weiterhin überfüllt.

Sozial schwachen Bürgern wird bei Zivil- und Strafsachen Prozesskostenbeihilfe gewährt.

Slowenien hat im Asylbereich insgesamt zwar Fortschritte gemacht, der Erlass der Durchführungsvorschriften zum Asylgesetz steht jedoch noch aus. Die Trennung der Asylbewerberheime vom Zentrum für illegale Einwanderer verläuft nach Plan, muss jedoch noch abgeschlossen werden. Durch dieses Projekt sollen ferner die Bedingungen der Unterbringung in beiden Arten von Einrichtungen verbessert werden (Einzelheiten siehe Kapitel 24 ­ Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres). Darüber hinaus sollte die Integration von anerkannten Flüchtlingen in die Gesellschaft verbessert werden.

Die im Juli 2002 erfolgte Verabschiedung von Änderungen des Gesetzes über vorübergehenden Schutz stellt einen wichtigen Fortschritt dar; hiermit bezog man sich auf den Status von etwa 2 000 Personen aus Bosnien und Herzegowina, denen schon bis zu 10 Jahre lang vorübergehender Schutz gewährt wird. Es ist vorgesehen, diesen Personen in Slowenien eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Es kommt nun darauf an, dass die Bestimmungen des Gesetzes wie vorgesehen umgesetzt werden.

Das Verfahren der Regelung des Status der Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republiken wurde fortgesetzt. Innerhalb der Frist wurden etwa 13 000 Anträge gestellt und über ca. 10 200 dieser Anträge wurde entschieden. Dabei wurde 9 800 Anträgen stattgegeben. Die Regierung hat sich verpflichtet, bis Ende 2002 über die ca. 2 700 übrigen Anträge zu entscheiden. Darüber hinaus wurde weiteren 1 100 Personen gemäß dem Ausländergesetz eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Eine Nichtregierungsorganisation hat beim Verfassungsgerichtshof Klage gegen die ihrer Meinung nach zu kurze Antragsfrist erhoben und Bedenken gegen die Praktik geltend gemacht, dass die unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden.

Die Anstiftung zum Rassenhass ist gemäß dem slowenischen Strafgesetzbuch eine kriminelle Handlung. Allerdings gibt es bislang keine Rechtpraxis auf diesem Gebiet. Der slowenische Bürgerbeauftragte hat entschiedenere Maßnahmen gegen rassisch motivierte Straftaten gefordert. Die Behörden haben bewusstseinsbildende Maßnahmen durchgeführt. Diese Anstrengungen sollten weitergeführt und ausgebaut werden.

In der Verfassung ist die freie Meinungsäußerung verankert.

Die Religionsfreiheit ist in der Verfassung vorgesehen; in dieser Hinsicht sind bisher keine besonderen Probleme aufgetreten.

Die Nichtregierungsorganisationen sind weiterhin aktiv tätig und werden von einem staatlich finanzierten Zentrum unterstützt. Seit der Einleitung des Beitrittsverfahrens hat die Mitwirkung der Nichtregierungsorganisationen zugenommen.

Die Eigentumsrückgabe an Personen, die während der kommunistischen Herrschaft enteignet wurden, wurde im vergangenen Jahr fortgeführt, es wurden aber nur geringe Fortschritte erzielt. Die Rechtsgrundlage für diesen Prozess ist das aus dem Jahr 1991 stammende Gesetz über die Eigentumsrückgabe. Nach Informationen der slowenischen Regierung wurde bis Juni 2002 über 66 % des betreffenden Eigentums entschieden (gegenüber 61 % im September 2001). Diese Zahlen beziehen sich nur auf die ergangenen Entscheidungen, nicht aber auf deren Vollziehung[*]. Insbesondere bleiben solche Fälle ungelöst, die große Immobilien betreffen. Bis Ende 2001 wurden 30 neue Mitarbeiter eingestellt, um auf diesem Gebiet zu arbeiten. Die Arbeitsgruppe für die Eigentumsrückgabe, der Vertreter der beteiligten Ministerien und einer Organisation der früheren Eigentümer angehören, ist ebenfalls weiter tätig gewesen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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