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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

In diesem Bereich konnten weitere Fortschritte verzeichnet werden.

Im Juni wurde ein neues Rahmengesetz über die Gleichstellung von Männern und Frauen verabschiedet. Mit diesem Gesetz, das die Einrichtung eines diesbezüglichen nationalen Programms vorsieht, werden neue Rechtsinstrumente und Strategien zur Sicherstellung der Chancengleichheit eingeführt. Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist in der Verfassung festgeschrieben. Das Gleichstellungsamt, dem acht Mitarbeiter angehören, überwacht die Umsetzung der Gleichstellungspolitik und arbeitet diesbezügliche Gesetzesvorlagen aus. In den leitenden Positionen von Wirtschaft und Politik sind Frauen aber immer noch in nur geringer Zahl vertreten. Die Zahl der weiblichen Parlamentsabgeordneten beträgt 13%, und der Regierung gehören drei Ministerinnen an (siehe auch Kapitel 13: Sozialpolitik und Beschäftigung).

Die Rechte der Behinderten sind ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben. Das von der Regierung eingerichtete Amt für Behinderte, das neun Mitarbeiter hat, soll die gesellschaftliche Stellung der Behinderten laufend beobachten und an der Ausarbeitung von auf die Behindertenbedürfnisse abgestimmten Rechtsvorschriften mitwirken. Den besten Schutz unter allen Behinderten genießen Kriegsopfer, ungeachtet dessen, dass gerade die von Geburt an Behinderten besonders schutzbedürftig sind. Im internationalen Vergleich wird in Slowenien ein durchschnittlicher Behindertenschutz erreicht. Die Regierung hat politische Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen verabschiedet. Das Regierungsprogramm für den Zeitraum 1998 bis 2002 wird derzeit umgesetzt.

Die Gewerkschaften sind weiterhin aktiv in den Prozess der Verabschiedung entsprechender Rechtsakte eingebunden und an der Entscheidungsfindung mit Blick auf die Lohn-, Beschäftigungs- und Rentenpolitik beteiligt. Das Streikrecht ist verfassungsmäßig garantiert.

Slowenien ist der Revidierten Europäischen Sozialcharta beigetreten. Es hat das Zusatzprotokoll zur Schaffung eines Systems kollektiver Beschwerden unterzeichnet und das im Protokoll vorgesehene Verfahren akzeptiert. Der Europarat unterstützt Slowenien bei der Umsetzung der Charta.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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