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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Minderheitenrechte und Minderheitenschutz

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht sind auf diesem Gebiet aufgrund der Annahme von Änderungen des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung, das der Minderheit der Roma das Recht einräumt, in 20 Kommunen vertreten zu sein, gute Fortschritte erzielt worden. Die allgemeine Situation im Hinblick auf den Minderheitenschutz kann in Slowenien als gut beurteilt werden. Allerdings sind Angehörige der Romagemeinschaft weiterhin sozialer Ungerechtigkeit und Diskriminierung ausgesetzt.

Der Regierungskommission für nationale Minderheiten gehören Vertreter der von der Verfassung anerkannten ethnischen Minderheiten (ungarische und italienische Minderheit) an und der Regierungskommission zum Schutz der Roma gehören Vertreter der Roma an. Das Amt für Nationale Minderheiten, dem drei Mitarbeiter angehören, überwacht im Auftrag der Regierung die Anwendung der Rechtsvorschriften über den Minderheitenschutz, macht auf Unzulänglichkeiten aufmerksam und erarbeitet Initiativen für die Regierung und staatliche Stellen. Das Amt arbeitet direkt mit den die Minderheiten vertretenden Organisationen zusammen und weist ihnen Fördermittel für ihre Tätigkeiten zu, insbesondere im Zusammenhang mit dem Medien- und Kulturangebot in den Minderheitensprachen.

Die slowenische Verfassung räumt den nationalen Minderheiten der Ungarn, der Italiener und der Roma bestimmte Sonderrechte ein. So ist den Angehörigen der ungarischen und der italienischen Minderheit das Recht auf Bildung und Unterricht in ihrer Muttersprache garantiert; außerdem sind Ungarisch und Italienisch in den Siedlungsgebieten dieser Nationalitäten als zweite Amtssprache neben Slowenisch anerkannt. Das im Mai verabschiedete neue Staatsverwaltungsgesetz enthält Bestimmungen über das Recht auf Verwendung der italienischen und ungarischen Sprache. Diesen beiden Minderheiten steht ferner je ein Abgeordnetensitz im Parlament zu. Der Schutz der Rechte dieser beiden Minderheiten kann als umfassend betrachtet werden.

Durch Änderungen des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung, die im Mai verabschiedet wurden, wurde der Minderheit der Roma das Recht gewährt, in 20 Kommunen direkt vertreten zu sein. Diese Änderungen folgten einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom April 2001, wonach einige Bestimmungen des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung als nichtverfassungskonform beurteilt wurden, weil sie keine adäquate Rechtsgrundlage dafür boten, dass sich Kandidaten der Roma an Kommunalwahlen als Angehörige der Romagemeinschaft zur Wahl stellen konnten. Zuvor waren die Bestimmungen über die Beteiligung von Roma an der kommunalen Selbstverwaltung nur in einer Gemeinde umgesetzt worden. Die Regierung wurde ferner gebeten, zusätzliche Mittel im Haushaltsplan 2003 für diese 20 Gemeinden vorzusehen, um politische Maßnahmen zugunsten der Romabevölkerung durchzuführen. Diese Gesetzesänderungen werden dazu beitragen, dass die Rechte der Roma auf politische Vertretung in der Praxis zum Tragen kommen. Allerdings sind einige im Gesetz enthaltene Bestimmungen nicht vollständig in die Praxis umgesetzt worden, da zahlreiche Roma sich nicht offiziell als Angehörige der Romagemeinschaft angemeldet haben und die Gesamtzahl der gemeldeten Roma daher nicht die gesetzlich vorgesehene Mindestzahl erreicht.

Der Sonderstatus und die Sonderrechte der Romagemeinschaft werden in Artikel 65 der Verfassung garantiert. Die sektorale Gesetzgebung zur Kommunalverwaltung und zum Bildungswesen enthält Bestimmungen über die Rechte der Romagemeinschaft.

Allerdings gelten einige Gesetze nur für die so genannten ,,autochthonen`` Roma[*], womit die ,,nicht-autochthonen Roma`` ausgeschlossen sind, selbst wenn sie die slowenische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Verabschiedung einer umfassenden Gesetzgebung gegen Diskriminierung wäre ein bedeutender Fortschritt.

Zur ethnischen Gruppe der Roma zählen in Slowenien 6500 bis 10000 Menschen. Die meisten Roma leben im nordöstlichen Teil Sloweniens, der das niedrigste Pro-Kopf-Einkommen und die zweithöchste Arbeitslosenquote des Landes aufzuweisen hat. Die große Mehrheit der Roma gehört weiterhin zum ärmsten Teil der Bevölkerung in Slowenien. 74 % der Roma beziehen Sozialleistungen und 87 % gehen keiner regelmäßigen Beschäftigung nach. Die Umsetzung des Regierungsprogramms für die Chancengleichheit der Roma bei der Beschäftigung wurde fortgeführt. Allerdings wurde von Vertretern der Roma kritisiert, dass das Programm zu sehr auf kurzfristige Projekte ausgerichtet sei. Politische Maßnahmen zur Förderung der sozioökonomischen Integration der Roma sind weiterhin notwendig, insbesondere mit Blick auf die Bereiche Beschäftigung und Gesundheit. Nachhaltige Anstrengungen sind ferner im Bildungsbereich und bei der Verbesserung der Wohnsituation erforderlich. Ernsthafte Bemühungen sind notwendig, um diese Probleme an der Wurzel zu packen.

Slowenien ist der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten beigetreten. Es hat seinen ersten Sachstandsbericht im November 2000 vorgelegt. Der Beratungsausschuss zur Rahmenkonvention hat bislang keine Stellungnahme zu Slowenien abgegeben.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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