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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens1.3. Allgemeine BewertungDie Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss, dass Slowenien die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten gewährleisten. Diese Entwicklung hat sich auch im vergangenen Jahr bestätigt. Slowenien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Slowenien hat durch die Annahme von Gesetzen über Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, öffentliche Einrichtungen und die Staatsverwaltung deutliche Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung erzielt. Damit verfügt Slowenien nun über alle erforderlichen Rahmenvorschriften für die Durchführung der Reform. Wichtig ist, dass diese Gesetze nun auch in vollem Umfang umgesetzt werden. Durch Änderungen der Rechtsvorschriften und die Annahme von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren wurde die Justizreform weiter vorangetrieben. Slowenien hat den Bedarf anerkannt, diese Situation weiter zu verbessern. In Slowenien werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin geachtet. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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