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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens2.1. EinleitungIn ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Sloweniens auf Beitritt zur Europäischen Union gelangte die Kommission zu folgendem Schluss: ,,Slowenien kann als funktionsfähige Marktwirtschaft eingestuft werden``. Slowenien ,,dürfte imstande sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union mittelfristig standzuhalten, vorausgesetzt, dass die wirtschaftlichen Rigiditäten reduziert werden``. In ihrem Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission dann fest: ,,Slowenien verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Sofern es die verbleibenden Reformen zur Steigerung des Wettbewerbs auf dem Inlandsmarkt durchführt, dürfte es in naher Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten``. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in Slowenien seit Veröffentlichung der Stellungnahme ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, wonach die Mitgliedschaft in der Union Folgendes voraussetzt:
In der nachstehenden Analyse folgte die Kommission der gleichen Methode wie bei ihrer Stellungnahme und den Regelmäßigen Berichten der Vorjahre. Bei der Analyse im diesjährigen Regelmäßigen Bericht wird eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen seit Abfassung der Stellungnahme durchgeführt. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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