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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniensa) VorbemerkungIn der Agenda 2000 erklärte sich die Kommission bereit, dem Europäischen Rat über die Fortschritte der einzelnen Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa bei der Beitrittsvorbereitung regelmäßig Bericht zu erstatten und ihren ersten Bericht Ende 1998 vorzulegen.Der Europäische Rat von Luxemburg beschloss daraufhin: ,,Die Kommission wird dem Rat regelmäßig - erstmals Ende 1998 - für jeden mittel- und osteuropäischen Bewerberstaat einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen für die Eröffnung bilateraler Regierungskonferenzen enthalten wird, vorlegen, in dem sie untersucht, welche Fortschritte der betreffende Staat auf dem Weg zum Beitritt unter dem Gesichtspunkt der Kopenhagener Kriterien gemacht hat, und insbesondere wie rasch er den Besitzstand der Union übernimmt. [...] Die Berichte der Kommission dienen als Grundlage für die notwendigen, im Rahmen des Rates zu fassenden Beschlüsse über die Gestaltung der Beitrittsverhandlungen bzw. über ihre Ausdehnung auf weitere Bewerberstaaten. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bei der Bewertung der Fähigkeit der Kandidatenländer, die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen und die sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen, weiterhin nach der in der Agenda 2000 angewandten Methode verfahren``. Daraufhin legte die Kommission im Oktober 1998 eine erste Serie der ,,Regelmäßigen Berichte``, im Oktober 1999 eine zweite Serie, im November 2000 eine dritte Serie und im November 2001 eine vierte Serie vor. In ihrem Erweiterungsstrategiepapier 2001, das die Regelmäßigen Berichte 2001 begleitete, gab die Kommission an, dass sie angesichts des Verhandlungstempos und der bisherigen Fortschritte in der Lage sein dürfte, auf Grundlage ihrer Regelmäßigen Berichte von 2002 Empfehlungen abzugeben, welche Bewerberländer beitrittsbereit sind. Bei seiner Tagung im Juni 2002 in Sevilla kam der Europäische Rat zu dem Schluss, dass ,,die Kommission im Lichte der regelmäßigen Berichte die entsprechenden Empfehlungen formulieren [muss] ... damit der Europäische Rat auf seiner Tagung im Herbst dieses Jahres eine Entscheidung darüber treffen kann, mit welchen Ländern die Verhandlungen Ende 2002 abgeschlossen werden können``. Die jetzige fünfte Serie der Regelmäßigen Berichte wurde von der Kommission mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rates im Herbst 2002 in Brüssel erstellt. Der vorliegende Regelmäßige Bericht folgt in seiner Gliederung weitgehend den Berichten der Jahre 2000 und 2001. Wie die bisherigen Berichte enthält er:
Im vorliegenden Bericht werden die seit dem Regelmäßigen Bericht 2001 erzielten Fortschritte dargestellt. Er deckt den Zeitraum bis zum 15. September 2002 ab. In einigen besonderen Fällen werden jedoch auch Maßnahmen erwähnt, die nach diesem Zeitpunkt ergriffen wurden. Es wird geprüft, ob die im Vorjahresbericht erwähnten Reformpläne verwirklicht wurden. Zugleich werden neue Initiativen bewertet. Außerdem enthält dieser Bericht eine allgemeine Bewertung der Gesamtlage in jedem der untersuchten Bereiche, wobei jeweils dargelegt wird, welche wichtigen Maßnahmen Slowenien im Zuge der Vorbereitung auf den Beitritt noch ergreifen muss. Da die Kommission ausgehend von den Regelmäßigen Berichten 2002 empfiehlt, welche Länder für den Abschluss der Verhandlungen bereit sind, enthält dieser Bericht ferner eine Bewertung der Leistungen Sloweniens seit der Stellungnahme von 1997. Im Falle der wirtschaftlichen Kriterien wird in diesem Bericht auch eine dynamische, in die Zukunft gerichtete Bewertung der wirtschaftlichen Leistungskraft Sloweniens vorgenommen. Für jedes Verhandlungskapitel liefert dieser Bericht eine kurze Bewertung des Grades der Umsetzung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen sowie einen Überblick über die gewährten Übergangsregelungen. Die von jedem Land eingegangenen Verpflichtungen spiegeln das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wider. Sie können im Einklang mit dem dem Beitrittsprozess zugrunde liegenden Grundsatz der Differenzierung von Land zu Land unterschiedlich sein. Soweit sich die Länder, mit denen Verhandlungen geführt werden, verpflichtet haben, bestimmte Maßnahmen bis zum Zeitpunkt des Beitritts umzusetzen, bewertet die Kommission die entsprechenden Vorbereitungen. Für die Kapitel, zu denen die Beitrittsverhandlungen noch andauern und die endgültigen Verpflichtungen noch festgelegt werden müssen, wird eine vorläufige Bewertung des Stands der Umsetzung der bisher eingegangenen Verpflichtungen vorgenommen. In einem gesonderten Abschnitt wird ferner untersucht, welche Maßnahmen Slowenien zur Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen prioritären Ziele getroffen hat. Außerdem werden in diesem Abschnitt die Fortschritte Sloweniens bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem von der Kommission im Frühjahr 2002 zusammen mit den einzelnen verhandelnden Ländern festgelegten Aktionsplan zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden bewertet. Wie in den bisherigen Berichten wurden die ,,Fortschritte`` anhand der tatsächlich gefassten Beschlüsse, der tatsächlich angenommenen Rechtsvorschriften, der tatsächlich ratifizierten internationalen Übereinkünfte (unter gebührender Berücksichtigung der Umsetzung) und der tatsächlich ergriffenen Maßnahmen bewertet. Grundsätzlich wurden Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die sich in Vorbereitung befinden bzw. dem Parlament zur Annahme vorliegen, nicht berücksichtigt. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Beitrittskandidaten und Objektivität bei der Bewertung ihrer konkreten Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt. In den Bericht sind Informationen aus zahlreichen Quellen eingeflossen. So
wurden die Beitrittsländer aufgefordert, Informationen über die Fortschritte
auf dem Weg zum Beitritt zu übermitteln, die seit der Veröffentlichung des
letzten Regelmäßigen Berichts erzielt wurden. Als zusätzliche Quellen dienten
die Angaben jedes Beitrittskandidaten im Rahmen des Assoziationsabkommens und
der Verhandlungen, gegebenenfalls das Nationale Programm für die Übernahme
des Besitzstands, der Prozess der Weiterentwicklung des Aktionsplans und die
verschiedenen Peer-Reviews, die auf zahlreichen Gebieten zur Bewertung der
Verwaltungskapazität der Kandidatenländer stattgefunden haben. Die Beratungen
des Rates und die Berichte und Entschließungen des Europäischen
Parlaments © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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