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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensEinleitungGegenstand dieses Kapitels ist die Frage der Fähigkeit Sloweniens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt, die als BesitzstandDer Abschnitt behandelt nacheinander die 29 Verhandlungskapitel und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen Sloweniens ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die Fortschritte Sloweniens bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in einem gesonderten Abschnitt bewertet. Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist. Im Juni 2002 wiederholte der Europäische Rat von Sevilla wie wichtig es ist, dass die Bewerberländer weitere Fortschritte bei der Umsetzung und wirksamen Durchsetzung des Besitzstands machen, und er fügte hinzu, dass die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz auf das erforderliche Niveau zu bringen. Der vorliegende Bericht geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der slowenischen Verwaltung im Bericht von 2001 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des Besitzstands erforderlich sind. Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Sloweniens auf Beitritt zur Europäischen Union zu folgendem Schluss: ,,Slowenien muß hinsichtlich der Übernahme des Besitzstandes, insbesondere was seine wirksame Anwendung im Binnenmarktbereich betrifft, beträchtliche Anstrengungen unternehmen. Außerdem werden bedeutende Fortschritte auf den Gebieten Umweltschutz, Beschäftigung und Soziales und Energie gemacht werden müssen. Ganz allgemein sind Reformen unerläßlich, damit das Land Strukturen erhält, die zur konkreten Anwendung des Besitzstandes in der Lage sind``. Im Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest: ,,Seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts ist Slowenien bei der Um- und Durchsetzung des Besitzstands insgesamt gut vorangekommen. Spürbare Fortschritte wurden in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Kultur und audiovisuelle Medien sowie Telekommunikation erzielt. Auf anderen Gebieten wie insbesondere der Regionalpolitik, der Freizügigkeit, der Sozialpolitik und der Beschäftigung sowie dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz sind die Ergebnisse dagegen bescheiden. Die Verwaltungskapazität wurde vor allem in den Bereichen freier Warenverkehr, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien wie auch interne Finanzkontrolle weiter gestärkt. Slowenien hat seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts gute Fortschritte bei der Annahme und Umsetzung der wesentlichen Binnenmarktvorschriften erzielt. Die gesetzgeberische Arbeit im Bereich des Gesellschaftsrechts wurde deutlich vorangetrieben, so dass der Rechtsrahmen nunmehr fast vollständig ist. Slowenien sollte das Hauptaugenmerk jetzt auf die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Bestimmungen über die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum legen. Spürbar voran kam das Land auch bei der Vervollständigung des Rechtsrahmens für den freien Warenverkehr. Nun sollte sich Slowenien um die Stärkung der Institutionen einschließlich des neu gegründeten Normungsinstituts und der Marküberwachungssysteme bemühen. Im Berichtszeitraum wurden beträchtliche Fortschritte bei der Beseitigung der Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs erzielt, doch diese Liberalisierung muss gemäß dem Zeitplan der Regierung noch abgeschlossen werden. Auch beim freien Dienstleistungsverkehr kam Slowenien voran, und der Stand der Rechtsangleichung ist gut. Die Aufsichtsbehörden in diesem Bereich sollten weiter gestärkt werden. Auf dem Gebiet des Wettbewerbs kam es nur zu wenigen neuen Entwicklungen, doch die diesbezüglichen Vorbereitungen Sloweniens sind bereits gut gediehen. Das Augenmerk sollte weiterhin auf der wirksame Durchsetzung der Vorschriften liegen. Auf dem Gebiet der Freizügigkeit hat sich die Erfolgsbilanz im Berichtszeitraum nur wenig verbessert, und Slowenien sollte die Rechtsangleichung insbesondere im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise und der Bürgerrechte beschleunigen. Im Bereich der Steuern hat Slowenien weiterhin konstante Fortschritte erzielt und ist seiner Verpflichtungen nachgekommen, die Duty-free-Shops in normale Einzelhandelsgeschäfte umzuwandeln. Es ist wichtig, dass Slowenien seine IT-Systeme weiter ausbaut, um den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen. In der Landwirtschaft ist Slowenien insbesondere durch die Verabschiedung der neuen Gesetze über den Veterinärdienst, die Pflanzengesundheit und den Pflanzenschutz sehr gut vorangekommen. Zu den Prioritäten sollten nun die Stärkung der Verwaltungskapazität, die Vervollständigung der GAP-Verwaltungsmechanismen und die Einführung angemessener Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen zählen. Bei der Rechtsangleichung im Verkehr hat Slowenien mit der Annahme des Luftverkehrs- , des Seeschifffahrts- und des Straßenverkehrsgesetzes Fortschritte von grundlegender Bedeutung erzielt. Es hat die Beitrittsvorbereitungen im Energiesektor weiter vorangetrieben und insbesondere den inländischen Elektrizitätsmarkt geöffnet. Dagegen ist Slowenien im Bereich der Regionalpolitik seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts auf dem Weg zum Beitritt kaum vorangekommen. Die Beschleunigung der Vorbereitungen auf die Durchführung der Strukturfonds sollte Priorität genießen. Auch auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. So hat sich die Verabschiedung des Gesetzes über die Beschäftigungsverhältnisse weiter verzögert. Der Stand der Rechtsangleichung im Bereich des Umweltschutzes ist bereits hoch, und im Mittelpunkt der Bemühungen sollte nun die Verabschiedung der noch verbleibenden Schlüsselgesetze auf dem Gebiet der Wasserqualität, der genetisch veränderten Organismen und des Strahlenschutzes stehen. Im Verbraucherschutz wurden im Berichtszeitraum nur begrenzte Fortschritte erzielt, und es besteht insbesondere bei den nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen ein beträchtlicher Handlungsbedarf. Im Bereich Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien hat Slowenien mit der Verabschiedung von Schlüsselvorschriften und der Gründung der Telekommunikations- und Rundfunkbehörde einen wichtigen Schritt getan, um die Rechtsangleichung abzuschließen und die Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten. Auf dem Gebiet Justiz und Inneres wurden insbesondere durch die Annahme des Schengen-Aktionsplans und die Verstärkung der Personals zur Bearbeitung der Asylanträge einige Fortschritte erzielt. Slowenien sollte sich weiterhin um die Verbesserung seiner Kapazität und Infrastruktur zur Grenzkontrolle, um die angemessene Unterbringung der Asylbewerber außerhalb des Zentrums für illegale Einwanderer und um den Erlass der verbleibenden Durchführungsbestimmungen bemühen. Slowenien hat die Rechtsangleichung im Zoll bereits gut vorangetrieben und sollte sich nun darauf konzentrieren, die rechtliche Harmonisierung abzuschließen und seine Verwaltung zu stärken. Dazu sollte es die eingeleitete Reform weiterführen und insbesondere IT-Systeme entwickeln, um den elektronischen Datenaustausch mit der EG zu ermöglichen. Im Bereich der externen Finanzkontrolle hat Slowenien mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über den Rechnungshof einen wichtigen Schritt nach vorn getan, und die Vorbereitungen auf diesem Gebiet sind bereits weit gediehen. Aufmerksamkeit gebührt nunmehr der Stärkung der öffentlichen internen Finanzkontrolle. Slowenien hat seine Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Besitzstands erweitert. Seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts wurden spürbare Fortschritte bei der Einrichtung der Umsetzungs-, Aufsichts- und Regulierungsbehörden in den Bereichen freier Warenverkehr, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien gemacht. Das Land verfügt inzwischen über die meisten Institutionen, die für die Umsetzung des Besitzstands erforderlich sind, und sollte sich jetzt in erster Linie um die angemessene Ausstattung dieser Stellen bemühen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. Die Verwaltungskapazität zur Durchführung der Strukturfonds muss gestärkt werden. Für den Datenschutz muss immer noch eine unabhängige Aufsichtsinstanz geschaffen werden. Weiterhin bemühen sollte sich Slowenien auch um den Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten, um die ordnungsgemäße, effiziente und überprüfbare Verwaltung der EG-Mittel zu gewährleisten. In den Bereichen wirtschaftliche Kriterien, Binnenmarkt, Landwirtschaft, Verkehr, Umwelt, Sozialpolitik und Beschäftigung sowie Justiz und Inneres hat Slowenien einen Großteil der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen kurzfristigen Ziele erreicht. Im Bereich der Verbesserung der Kapazitäten der Verwaltung und der Justiz (einschließlich der Verwaltung und Kontrolle der EG-Mittel) wurden die prioritären Ziele teilweise verwirklicht. Slowenien sollte sich nun vor allem auf die verbleibenden kurzfristigen Prioritäten insbesondere im Zusammenhang mit der Kontrolle der EG-Mittel konzentrieren. Das Land hat auch bei der Umsetzung mehrerer mittelfristiger Prioritäten gute Fortschritte erzielt. Es sollte seine Beitrittsvorbereitungen im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beschleunigen und die Verwirklichung der prioritären Ziele insbesondere im Bereich wirtschaftliche Kriterien, Binnenmarkt, Landwirtschaft und Sozialpolitik und Beschäftigung gewährleisten``. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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