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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 1: Freier WarenverkehrFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Bericht erzielte Slowenien in diesem Bereich weiterhin gute Fortschritte. Im Bereich der horizontalen Fragen und Verfahren sind keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen. Deutliche Fortschritte sind jedoch in Bezug auf die Annahme sektorspezifischer Rechtsvorschriften zu vermelden. In den Bereichen, die unter die Richtlinien nach dem neuen Konzept fallen, konnte mit der Annahme von Durchführungsvorschriften zum Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen im Oktober 2001 sowie zum Gesetz über Druckbehälter, Druckgeräte und Aerosolpackungen im Februar 2002 ein weiterer Fortschritt erzielt werden. Auch im gesetzlichen Messwesen wurde die Rechtsangleichung weiter vorangetrieben. So wurde zu Beginn des zweiten Halbjahrs 2001 ein Paket von achtzehn Durchführungsvorschriften zu dem Gesetz über das Messwesen verabschiedet. Bei den Arzneimitteln sind ebenfalls beträchtliche Fortschritte zu verzeichnen. So setzte Slowenien durch die Annahme des Arzneimittelgesetzes im Januar 2002 wieder die Bestimmungen über den Schutz der Ergebnisse klinischer Prüfungen und der im Zusammenhang mit Zulassungsanträgen vorgelegten Testdaten in Kraft. Im Bereich der Chemikalien nahm Slowenien im Juni 2002 ein neues Gesetz über Mineraldünger und im Dezember 2001 die Durchführungsvorschriften zum Gesetz über das Verbot bzw. die Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln an. Die unabhängige nationale Chemiebehörde wurde im April 2002 umstrukturiert. Im Bereich Glas hat Slowenien seine Rechtsvorschriften durch die Annahme der Verordnung über Kristallglas im Dezember 2001 vollständig an den Besitzstand angeglichen. Keine weiteren Fortschritte wurden bei der Rechtsangleichung in Bezug auf Kraftfahrzeuge, Detergenzien, Sprengstoffe für zivile Zwecke, Holz, Spielzeuge, Aufzüge und Seilbahnen für die Personenbeförderung erzielt. Im Bereich Lebensmittelsicherheit - Lebensmittelvorschriften (siehe auch Kapitel 7 - Landwirtschaft) wurden im April 2002 Änderungen des Gesetzes über Genusstauglichkeit von Lebensmitteln und die Unbedenklichkeit von Gegenständen und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, angenommen. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Amts für Lebensmittel und Ernährung innerhalb des Gesundheitsministeriums vor. Es wird für die Ausarbeitung nationaler ernährungspolitischer Strategien und Programme zuständig sein. Auch sekundärrechtliche Vorschriften wurden im Berichtszeitraum verabschiedet, nämlich zu glutenfreien Lebensmitteln, Lebensmitteln, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, diätetischen Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, Säuglingsanfangsnahrung und -folgenahrung und Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder. Bis Ende 2002 soll ein Lebensmittel- und Ernährungsausschuss eingesetzt werden, der die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen im Bereich der Lebensmittelsicherheit koordinieren soll. Die im vergangenen Jahr begonnene schrittweise Verbesserung der Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung der horizontalen Maßnahmen und Verfahren sowie der sektorspezifischen Rechtsvorschriften wurde auch im Berichtszeitraum fortgesetzt. Slowenien hat die erforderlichen horizontalen Einrichtungen in den Bereichen, die unter die Richtlinien nach dem Neuen Konzept und dem Gesamtkonzept fallen, eingerichtet (die slowenische Akkreditierungsbehörde und das slowenische Normeninstitut), und diese haben bereits ihre Arbeit aufgenommen. Slowenien hat mittlerweile 99,5% aller CEN-Normen, 99% aller CENELEC-Normen und 91% der harmonisierten ETSI-Normen übernommen. Bereits im Juli 2000 wurde die Richtlinie über Notifizierungsverfahren auf dem Gebiet der Normen und der technischen Vorschriften umgesetzt. Die slowenische Regierung hat vor Kurzem eine Arbeitsgruppe beim Wirtschaftsministerium eingesetzt, die mit der Festlegung von Einzelheiten der praktischen Umsetzung dieser Richtlinie beauftragt wurde. Im nichtharmonisierten Bereich wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht weitere Fortschritte erzielt. Im Großen und Ganzen wurden die slowenischen Rechtsvorschriften für den Bereich, der unter Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag fällt, an den Besitzstand angepasst. Dies gilt insbesondere für den Beschluss einzelstaatlicher Maßnahmen, die den freien Warenverkehr beschränken und das entsprechende Informationsaustauschsystem. Das Wirtschaftsministerium wurde mit der Koordinierung des Screenings beauftragt. Zu demselben Zweck wurde auch eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die zudem für die Koordinierung und Anwendung des Notifizierungsverfahrens sowie für die Umsetzung der Verordnung über den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (,,Erdbeer-Verordnung``) zuständig ist. Das Besitzstand über Waffen wurde weitgehend umgesetzt. Weitere Fortschritte wurden beim öffentlichen Auftragswesen erreicht. Im Juli 2002 wurden das Gesetz über Revisionsverfahren für das öffentliche Auftragswesen sowie die Durchführungsvorschriften zum Gesetz über das öffentliche Auftragswesen angenommen, einschließlich der Vorschriften über die Liste der ausländischen Einrichtungen, die für die Ausstellung von Dokumenten zuständig sind, über die Ausschreibungen und über die Statistiken der Vergabe öffentlicher Aufträge. Auch die Verwaltungskapazität in diesem Bereich wurde gestärkt. Derzeit sind 27 Personen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens tätig: 8 im Amt für das öffentliche Auftragswesen, 5 im Finanzministerium, 5 bei der Staatlichen Kontrollkommission, die durch 9 weitere Mitarbeiter in administrativer und fachlicher Hinsicht unterstützt wird. GesamtbewertungAuf dem Gebiet der sektorspezifischen Rechtsvorschriften hat Slowenien den Besitzstand für gewerbliche Waren in folgenden Bereichen übernommen: Arzneimittel, Medizinprodukte (mit Ausnahme von zwei Richtlinien), Kosmetika (mit Ausnahme einer Richtlinie), gesetzliches Messwesen, Fertigpackungen, Niederspannungsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Sportboote, Textilien, Glas, Schuhe, Normungs- und Notifizierungsverfahren, Module für die Konformitätsbewertung und Vorschriften für die CE-Kennzeichnung, IDA II, Zahlungsverzug, Gute Laborpraxis im Bereich der Chemikalien und Drogenausgangsstoffe (mit Ausnahme einer Richtlinie). Slowenien hat zum Teil auch bereits den Besitzstand in den Bereichen Chemikalien, Düngemittel, Tierarzneimittel, ATEX (Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen) Druckbehälter, Bauprodukte sowie Radio- und Telekommunikationsendgeräte übernommen. Besondere Anstrengungen sind noch bei der Rechtsangleichung in Bezug auf Kraftfahrzeuge, Detergenzien, Sprengstoffe für zivile Zwecke, Holz, Spielzeuge, Aufzüge und Seilbahnen für die Personenbeförderung erforderlich, bei denen bisher nur geringe Fortschritte erzielt wurden. Was die Verwaltungskapazität anbetrifft, so verfügt Slowenien über die horizontalen Rahmenvorschriften für die Umsetzung der Grundsätze des Neuen Konzepts und des Gesamtkonzepts in Einklang mit dem Besitzstand (Gesetz über Allgemeine Produktsicherheit, Gesetz über Normung, Gesetz über technische Anforderungen an Produkte und Konformitätsbewertung und das Akkreditierungsgesetz). Das neue Normungsinstitut (SIST) hat seine Arbeit im September 2001 aufgenommen und die Akkreditierungsbehörde arbeitet seit Mai 2001 eigenständig. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere der für Konformitätsbewertung zuständigen Stellen und Labors in den Bereichen, die unter die Richtlinien nach dem Neuen Konzept und dem Gesamtkonzept fallen, muss gestärkt werden. Die Verwaltungskapazität in den Bereichen, die unter die nach dem Alten Konzept verfassten Richtlinien fallen, wurde bereits verbessert - insbesondere im Bereich Chemikalien durch die Umstrukturierung der nationalen Chemiebehörde im April 2002, sowie beim gesetzlichen Messwesen, Kosmetika und Sprengstoffen für zivile Zwecke. Die Verwaltung dürfte daher ihren Aufgaben gewachsen sein. Obwohl die Zuständigkeit für die Erteilung von Typengenehmigungen für Kraftfahrzeuge im Mai 2001 auf die Straßenverkehrsabteilung des Verkehrsministeriums übertragen wurde, sind weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung erforderlich. Die slowenische Regierung plant jedoch die Rechtsangleichung in Bezug auf Kraftfahrzeuge bis Ende 2002 abzuschließen. Die Marktüberwachungsbehörden müssen gestärkt werden, damit sie eine effizientere Koordinierung der zuständigen nationalen Behörden gewährleisten können. Im Lebensmittelbereich muss Slowenien nun sicherstellen, dass der Besitzstand wie vorgesehen im Laufe des Jahres 2002 vollständig übernommen und auch ordnungsgemäß umgesetzt wird. Bis Ende 2002 soll auch das Amt für Lebensmittel und Ernährung eingerichtet werden, das eine Schlüsselrolle im Bereich gentechnisch veränderter Nahrungsmitteln einnehmen soll. Die Durchsetzung der Vorschriften über die amtliche Überwachung der Lebensmittelhygiene ist zufriedenstellend, auch wenn die Anwendung des HACCP-Konzepts noch auf freiwilliger Basis erfolgt, da der gemeinschaftliche Besitzstand noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Die amtliche Überwachung neuartiger und gentechnisch veränderter Lebensmittel ist noch nicht eingeführt und zusätzliche Laborausstattung und Personal sind erforderlich. Dieselben Maßnahmen sind auch für die künftige Teilnahme am RASFF (EG Schnellwarnsystem für Nahrungs- und Futtermittel) erforderlich, so fehlt insbesondere noch eine RASFF Kontaktstelle. Im nichtharmonisierten Bereich hat Slowenien die Angleichung seiner Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag weitgehend abgeschlossen. Durch die Annahme der Rahmenvorschriften für das öffentliche Auftragswesen wurde ein wesentlicher Fortschritt bei der Übernahme des Besitzstands in diesem Bereich erzielt, auch wenn noch weitere Rechtsangleichungen erforderlich sind, die vor allem technische Spezifikationen, die Überprüfung der Verfahren und Gremien, die nur teilweise übernommenen Vorschriften für Versorgungsbetriebe und die unklare Definition der öffentlichen Auftraggeber betreffen. Das Gesetz wird derzeit überprüft, um diese Mängel zu beseitigen. Was die Verwaltungskapazität in diesem Bereich anbetrifft, so soll das Amt für das öffentliche Auftragswesen durch 11 weitere Mitarbeiter verstärkt werden. Insgesamt soll das Personal, das in diesem Bereich tätig ist, bis Ende 2002 auf 35 Mitarbeiter aufgestockt werden. SchlussfolgerungIn ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass bei der Übernahme des Besitzstands in diesem Bereich nur geringe Fortschritte erzielt wurden und noch großer Handlungsbedarf bestehe. Sie stellte ebenfalls fest, dass die Angleichung der Rechtsvorschriften, einschließlich der Richtlinien nach dem Neuen Konzept vorangetrieben werden müsse. Auch die Normungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen müssten ausgebaut werden, wozu die baldige Verabschiedung des neuen Normengesetzes beitragen könnte. Verbesserungen seien ebenfalls bei Personalausstattung, Fachwissen und Verwaltungsaufbau erforderlich. Die Kommission urteilte weiterhin, dass im Bereich des öffentlichen Auftragswesen die Vorschriften über die Kriterien für die Auswahl und die Zuschlagserteilung überarbeitet werden müssten. Das Rechtsmittelsystem stimme nicht vollständig mit den EG-Anforderungen überein. Darüber hinaus wären die öffentlichen Versorgungsbetriebe von dem Gesetz ausgenommen. Die Kommission gelangte in der Stellungnahme jedoch zu dem Schluss, dass sofern die derzeitigen Bemühungen verstärkt werden, der freie Warenverkehr mittelfristig verwirklicht werden könne. Seit der Stellungnahme hat Slowenien sowohl bei der Rechtsumsetzung als auch bei dem Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazität erhebliche Fortschritte erzielt. Slowenien ist auf diesem Gebiet bei der Übernahme des Besitzstands weit vorangekommen und verfügt über eine gut entwickelte Verwaltungskapazität, die allerdings noch weiter verstärkt werden sollte. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien wurde eine Übergangszeit für die Erneuerung von Zulassungen von Arzneimitteln bis zum 31. Dezember 2007 bewilligt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien seine Anstrengungen nun auf die Annahme der fehlenden Durchführungsvorschriften im Einklang mit dem Besitzstand, die weitere Umsetzung der Rechtsvorschriften (insbesondere der sektorspezifischen Vorschriften über Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit), die Gewährleistung einer systematischen Überprüfung der Rechtsvorschriften in den nichtharmonisierten Bereichen und die Entwicklung der erforderlichen Verwaltungskapazität, insbesondere der Personalausstattung, konzentrieren. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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