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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 3: Freier DienstleistungsverkehrFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtIn diesem Bereich hat Slowenien seit der Annahme des letzten Berichts gute Fortschritte erzielt. In Bezug auf das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr sind keine besonderen Entwicklungen bei den Rechtsvorschriften oder Verwaltungsstrukturen zu verzeichnen. Im Bereich der Finanzdienstleistungen hat die slowenische Zentralbank im Berichtszeitraum die Rechtsangleichung im Bankensektor durch mehrere Beschlüsse auf der Grundlage des Bankengesetzes und des Zentralbankgesetzes vorangetrieben. Diese Beschlüsse betreffen die von der Zentralbank zu gewährleistende Mindestliquidität, die slowenischen Rechnungslegungsgrundsätze, Risiken von Kreditinstituten und Sparkassen, das Einlagensicherungssystem und die Mindestreserven. Im Februar 2002 nahm die slowenische Zentralbank den Aktionsplan zur Übernahme der Baseler Grundsätze für wirksame Bankenaufsicht auf der Grundlage von EG-Empfehlungen an. Aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass die slowenische Zentralbank im Bereich der Bankenaufsicht Fortschritte erzielt hat. Dennoch sind weitere Anpassungen bei den Rechtvorschriften und Institutionen vorgesehen. Im Versicherungssektor wurden im März 2002 Änderungen des Versicherungsgesetzes verabschiedet, durch die Probleme bei der Umsetzung der Vorschriften beseitigt werden sollen, insbesondere durch die Abschaffung von Beschränkungen bei Kapitaladäquanz und Schwankungsrückstellungen der Versicherungsunternehmen. Im Mai 2002 wurde das Gesetz über die Eigentumsumwandlung von Versicherungsunternehmen angenommen, das den jeweiligen Anteil der staatlichen und der privaten Kapitalbeteiligung an Versicherungsunternehmen bestimmt. Das Versicherungsaufsichtsamt erzielte weiterhin konstante Fortschritte bei der Rechtsangleichung im Versicherungswesen durch die Annahme einer Reihe von sekundärrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage des Versicherungsgesetzes. Dazu gehören Beschlüsse über Berichte und Notifizierungen durch Versicherungsgesellschaften, über Rechnungsprüfung und Prüfungsberichte sowie über die Weiterleitung von Versicherungsstatistiken. Im Juni 2002 wurden im Bereich der Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiermärkte Änderungen der Gesetze über die Rentenversicherung und die Umwandlung zugelassener Investmentgesellschaften verabschiedet, die die Umwandlung zugelassener Investmentgesellschaften in eine Aktiengesellschaft oder reguläre Investmentgesellschaft gestatten. Die Wertpapierbehörde erließ sekundärrechtliche Vorschriften zu Jahresabschlüssen und Buchführungsregeln für Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit. Die Behörde hat im April 2002 zusätzliches Personal eingestellt. In den Bereichen Schutz personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr und Informationsgesellschaft sind keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen. GesamtbewertungBei den nichtfinanziellen Dienstleistungen ist die Übernahme des Besitzstands weitgehend abgeschlossen. Slowenien sollte sich jetzt jedoch auf die Annahme folgender Änderungsgesetze konzentrieren: die Änderung des Umweltschutzgesetzes, um die Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung von natürlichen Ressourcen an Ausländer zu regeln sowie die Änderung des Gesetzes über die Wahrung des öffentlichen Interesses im Bereich Kultur und des Gesetzes über landwirtschaftliche Nutzflächen. Auch die Überprüfung der slowenischen Rechtsvorschriften - insbesondere auf ihre Übereinstimmung mit den Artikeln 43 und 49 EG-Vertrag - steht noch aus, durch die etwaige Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und von Diensten der Informationsgesellschaft festgestellt und beseitigt werden sollen. Außerdem muss die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr noch umgesetzt und die bereits angenommene Richtlinie über Satellitenübertragung von Programmen und Weiterverbreitung über Kabelnetze geändert werden. Die Rechtsangleichung im Bereich der Finanzdienstleistungen wurde deutlich vorangetrieben und ein klarer Zeitplan für die Öffnung der Märkte festgelegt. Allerdings ist noch immer nicht völlig klar, inwieweit der Sektor auf einen verstärkten Wettbewerb vorbereitet ist. Denn für den Markt sind weiterhin die beherrschende Stellung einiger weniger Unternehmen und daneben die Vielzahl kleiner Unternehmen kennzeichnend. Zudem ist die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nur in begrenztem Maße vorangekommen. Im Bankensektor wurde die Angleichung der Rahmenvorschriften an den einschlägigen Besitzstand durch die Änderung des Bankengesetzes im Juli 2001 und die damit verbundenen sekundärrechtlichen Vorschriften abgeschlossen. Der Bankenaufsichtsbehörde wurden zwar durch das Bankengesetz zusätzliche Befugnisse übertragen, allerdings wurde ihr Personal noch nicht entsprechend aufgestockt. Im Versicherungssektor hat Slowenien den Besitzstand in Bezug auf die Lebens- und Nichtlebensversicherungen und die Versicherungsaufsicht vollständig übernommen. Die Verwaltungskapazität muss noch entsprechend verstärkt werden. Slowenien hat die Eigentumsumwandlung abgeschlossen und den Wettbewerb auf dem heimischen Märkt gestärkt. Allerdings muss noch ein System für die Bearbeitung von Beschwerden eingeführt werden. In Bezug auf Kfz-Versicherungen und Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen muss das slowenische Recht noch an den Besitzstand angeglichen werden. Durch die Beschlüsse der Wertpapierbehörde wurden im Bereich der Wertpapierdienstleistungen und der Wertpapiermärkte erhebliche Fortschritte erzielt. So sind nur noch geringfügige Änderungen der Rechtsvorschriften für die vollständige Übernahme des Besitzstands erforderlich. Die Durchsetzungsbefugnisse der Wertpapierbehörde müssen verstärkt werden und sie sollte zur Verhängung von Geldbußen autorisiert werden. Außerdem muss die Umwandlung der Privatisierungsfonds beschleunigt werden. Die 1994 erlassenen slowenischen Rechtsvorschriften über Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften stehen noch nicht vollständig im Einklang mit der Richtlinie über OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere). Wichtige Bestimmungen z.B. über eine Verwahrstelle fehlen, und es wurden Steuerhindernisse festgestellt. Um die Unabhängigkeit der drei Aufsichtsbehörden zu gewährleisten dürfen sie keinem politischen Einfluss unterliegen. Was den Schutz personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr anbetrifft, so weist das Datenschutzgesetz trotz der im Juni 2001 verabschiedeten Änderungen noch zahlreiche Mängel auf, so dass weitere Änderungen erforderlich sind, um es an den Besitzstand anzupassen. Darüber hinaus muss Slowenien die Reform der nationalen Aufsichtsbehörden für Datenschutz in Angriff nehmen. Zwei Behörden sind mit ähnlichen Aufgabenbereichen betraut. Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten ist dem Justizministerium unterstellt und daher keine unabhängige Aufsichtsinstanz. Dagegen ist das Amt des Ombudsmanns zwar unabhängig, verfügt bisher aber nicht über die erforderlichen Befugnisse. Keine dieser Aufsichtsinstanzen erfüllt die Anforderungen der einschlägigen Richtlinie, derzufolge eine solche Behörde unabhängig und mit mehreren Befugnissen ausgestattet sein muss. SchlussfolgerungIn ihrer Stellungnahme von 1997 gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass in diesem Bereich bereits ein beachtlicher Teil des Besitzstands übernommen wurde, aber grundlegende Rechtsvorschriften noch ausstehen Das Recht auf freie Niederlassung in den Bereichen Banken, Wertpapiere und Versicherungen müsse, insbesondere was Zweigniederlassungen ausländischer Einrichtungen anbetrifft, in angemessener Weise in den rechtlichen Rahmen für diesen Sektor eingeführt und entsprechend umgesetzt werden. Was die Versicherungen anbetrifft, so solle die Privatisierung beschleunigt und der Versicherungs- und Rückversicherungssektor für EU-Unternehmen und Auslandsinvestitionen geöffnet werden. Die Aufsichtsfunktionen in diesem Bereich dürften durch die in Vorbereitung befindlichen neuen Gesetze weiter gestärkt werden. Sofern die Harmonisierung wie geplant fortgesetzt werde, dürfte die Rechtsangleichung im Bereich freier Verkehr der Finanzdienstleistungen mittelfristig jedoch keine größeren Schwierigkeiten bereiten. Seit der Stellungnahme hat Slowenien durch die Angleichung der Rechtsvorschriften und den Aufbau der erforderlichen Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen für den Finanzdienstleistungssektor kontinuierliche Fortschritte in fast allen Bereichen dieses Kapitels erzielt. Slowenien ist bei der Rechtsangleichung gut vorangekommen, allerdings bedarf es noch einiger Anstrengungen zur Übernahme weiterer Elemente des Besitzstands. Slowenien verfügt im Großen und Ganzen über die erforderlichen institutionellen Strukturen, muss diese im Bereich des Datenschutzes allerdings noch an die Anforderungen des Besitzstands anpassen. Die Verwaltungskapazität muss in mehreren Bereichen noch entsprechend gestärkt werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien wurden zwei Übergangsregelungen gewährt für vor dem 20. Februar 1999 gegründete Sparkassen und Kreditinstitute (bis 31. Dezember 2004) und für das Einlagensicherungssystem (bis 31. Dezember 2005). Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien seine Anstrengungen nun auf die vollständige Übernahme des Besitzstands in den Bereichen Nichtfinanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiermärkte sowie Schutz personenbezogener Daten konzentrieren. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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