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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Unterabschnitte

Kapitel 7: Landwirtschaft

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts hat Slowenien im Bereich der Landwirtschaft stetig Fortschritte gemacht, sowohl was die Anpassung der Rechtsvorschriften als auch die Stärkung der Verwaltungsstrukturen angeht. Auch im Veterinär- und im Pflanzenschutzbereich wurden gute Fortschritte erzielt.

Im Jahr 2001 entfielen auf Landwirtschaft in Slowenien 3,1% der Bruttowertschöpfung, verglichen mit 3,3% im Jahr 2000[*]. Die Beschäftigungszahlen in der Landwirtschaft waren stabil und machten 9,9% der Gesamtbeschäftigung aus[*].

Im Jahr 2001 zeigte der Agrarhandel[*] zwischen Slowenien und der EG insgesamt gemischte Tendenzen. Die EG-Einfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Slowenien nahmen um 6% auf 87 Mio. EUR ab. Die EG-Ausfuhren nach Slowenien stiegen um 1% und erreichten einen Wert von 441 Mio. EUR. Die Handelsbilanz zugunsten der Gemeinschaft belief sich auf 354 Mio. im Vergleich zu 337,8 Mio. EUR im Jahr 2000. Die Einfuhren der EG umfassten vor allem rohe Häute und Felle, Fleisch, Getränke, Spirituosen und Essig. Bei den aus der EG nach Slowenien ausgeführten Waren handelte es sich vor allem um verschiedene Lebensmittelzubereitungen, Obst und Nüsse, Tabak und Fleisch.

Die Verhandlungen über neue präferentielle Handelszugeständnisse für Weine und den gegenseitigen Schutz und die Kontrolle von Weinnamen und Bezeichnungen von Spirituosen wurden im Dezember 2001 abgeschlossen. Die neuen präferentiellen Handelszugeständnisse sind seit Januar 2002 als Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen in Kraft. Im Juli 2002 haben die Kommission und Slowenien Verhandlungen über eine weitere Liberalisierung des Agrarhandels in sensibleren Bereichen wie z.B. Getreide begonnen, in denen der Handel derzeit relativ begrenzt ist. Die neuen Zugeständnisse sollen ab dem 1. Januar 2003 in Kraft treten (siehe Abschnitt A.b. ­ Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Slowenien).

Slowenien hat den Zweijahreshaushalt für 2002 und 2003 im Dezember 2001 verabschiedet. Dabei wurden aus dem Staatshaushalt für 2002 insgesamt 245 Mio. EUR für die Landwirtschaft (einschließlich Entwicklung des ländlichen Raums) bereitgestellt. Der Anteil der Unterstützung für die ländliche Entwicklung belief sich dabei auf 67 Mio. EUR während für Beihilferegelungen im Rahmen der Marktorganisationen 81,3 Mio. EUR bereitgestellt wurden. Der geplante Haushalt 2003 beläuft sich auf 264 Mio. EUR .

Nach Regierungsangaben wurde bis Mai 2002 ein Beschluss über die Rückgabe von insgesamt rund 53,5 % der Agrarfläche und 71,5 % der Waldfläche an ihre früheren Eigentümer gefasst.

Horizontale Fragen

Seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts hat Slowenien Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) erzielt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten wurde mit einer Regierungsentscheidung von Dezember 2001 als zuständige Behörde für den EAGFL bestätigt. Innerhalb dieses Ministeriums wird das Amt für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Slowenien zuständig sein und die beiden Fonds des EAGFL verwalten. Das Amt hat seine Verwaltungskapazität während des Berichtszeitraums mit der Einstellung von 18 neuen Mitarbeitern erweitert. Die Akkreditierung des Amtes als SAPARD-Stelle bedeutet in diesem Zusammenhang einen wichtigen Schritt nach vorn.

Slowenien hat die für die Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) erforderlichen Datenbanken weiter aktualisiert, sowohl was das zentrale Tierregister als auch das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen angeht. Im Januar 2002 waren 81 848 von insgesamt 86 467 Betrieben und 90% der gesamten Rinder in das Verzeichnis der landwirtschaftlichen Betriebe bzw. das Zentralregister für Rinder aufgenommen. Für das gesamte Gebiet Sloweniens wurden digitale Orthofoto- und digitale Landnutzungspläne erstellt. Die Digitalisierung des Katasters wird fortgesetzt und soll bis Ende 2002 abgeschlossen sein. Ende 2001 deckten die digitalen Katasterdaten über die Landnutzung 15% der Flächen ab. Bis Ende 2002 wird eine Erweiterung auf 70% der Flächen erwartet. Der Gesamtprozess soll im Jahr 2003 abgeschlossen werden.

Im Bereich der Handelsmechanismen hat Slowenien im Dezember 2001 den Erlass über das Verfahren der Warenverteilung im Rahmen von Zollkontingenten verabschiedet. Zusätzlich zum ,,first-come, first-served``-Prinzip führt der Erlass das Bieterverfahren für Einfuhrgenehmigungen im Rahmen der Zollkontingente für empfindliche Agrarerzeugnisse ein. In der Außenhandelsabteilung und im Kontrolldienst des Amtes für Agrarmärkte und in der Zollverwaltung, die für die Umsetzung des Gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich zuständig sein werden, wurde zusätzliches Personal eingestellt.

Auf dem Gebiet der Qualitätspolitik wurden im Mai 2002 die Regeln über das Verfahren zur Anerkennung der Bezeichnungen für besondere Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel angenommen. Das Amt der Republik Slowenien für die Anerkennung von Bezeichnungen von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln, eine Behörde innerhalb des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, wurde personell verstärkt. Das Amt für die Kontrolle der Qualität von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln, das mit Qualitätskontrollen im Bereich der Erzeugung, der Verarbeitung und des Handels mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln betraut ist, hat seine Arbeit im Dezember 2001 aufgenommen.

Auch in 2002 wurden die Direktzahlungen im ökologischen Landbau fortgesetzt.

Im Dezember 2001 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten einen Verantwortlichen für die Teilnahme am Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) benannt.

Gemeinsame Marktorganisationen

Seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts hat Slowenien weitere Fortschritte bei der Einführung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Verwaltungsstrukturen erzielt, die für die Errichtung der gemeinsamen Marktorganisationen erforderlich sind.

Was Kulturpflanzen angeht, so wurde im April 2002 ein neuer Erlass über die Marktorganisation für Getreide verabschiedet, mit dem Schlüsselmechanismen des Binnenmarktes wie Interventionspreise, Interventionskäufe, Lagerung und Verkauf von Weizen, Roggen, Gerste und Mais eingeführt wurden.

Der Erlass über die Marktorganisation für Zucker wurde im April 2002 geändert, wobei der Mindestankaufspreis und die Direktzahlungen erhöht wurden.

Im Bereich der Spezialkulturen wurden die Vorbereitungen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiter fortgesetzt. Die Erlasse über die Marktorganisationen für frisches Obst, Gemüse und Olivenöl, Saatgut von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Hopfen wurden im April 2002 geändert und bringen die slowenischen Rechtsvorschriften weiter in Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften in diesem Bereich. Darüber hinaus wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht sekundäre Rechtsvorschriften über das Verzeichnis der Obstanbauer in intensiven Obstplantagen sowie über die Qualität von Zitrusfrüchten und Pflaumen angenommen.

Im Weinsektor hat Slowenien im April 2002 einen Erlass über die Marktorganisation für Weintrauben, Most und Wein angenommen. Außerdem wurden im Berichtszeitraum weitere sekundäre Rechtsvorschriften erlassen in Bezug auf die Untersuchung bestimmter Merkmale von Wein, die Absatzförderung von Wein sowie die Bestimmung von Organisationen, die für die Überwachung der Traubenreife und für die Bewertung von Most, Wein und anderen Trauben- und Weinerzeugnissen zuständig sind.

Das Verzeichnis der Olivenanbauer und -verarbeiter sowie das Verzeichnis der Obsterzeuger werden derzeit erstellt. Das Verzeichnis der Trauben- und Weinerzeuger, das Weinbergkataster sowie das Verzeichnis der Hopfenfelder liegen bereits vor.

Was tierische Erzeugnisse angeht, so wurden die Marktorganisationen für Rindfleisch und für Schaf- und Ziegenfleisch im April 2002 geändert. Im November 2001 wurden Regeln für die Bewertung und Klassifizierung von Rinderschlachtkörpern und Schlachthälften an der Schlachtstraße sowie Regeln für die Kennzeichnung von Rindfleisch erlassen. Im Januar 2002 wurde eine Schlachtprämie für Rinder eingeführt. Im Dezember 2001 wurde eine Verordnung über die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen erlassen. Darüber hinaus wurde per Regierungserlass ab dem 1. Juli 2002 der von den Molkereien an die Erzeuger zu zahlende Mindestpreis abgeschafft.

Die Rechtsvorschriften über die Marktorganisationen sehen auch die Gewährung von Direktzahlungen vor. Im Jahr 2001 erreichte die Höhe der Direktzahlungen im Durchschnitt 42% der Höhe der Direktzahlungen in der EU. Der Haushalt für 2002 und 2003 sieht eine weitere Erhöhung vor. 2001 wurden Mittel an 64 000 Begünstigte ausgezahlt. Im Berichtszeitraum wurden die Fortbildungsmaßnahmen des Amtes für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums fortgesetzt und dessen technische Möglichkeiten in diesem Bereich erweitert.

Entwicklung des ländlichen Raums und Forstwirtschaft

In diesem Bereich wurden mit der Einrichtung und Zulassung des Amtes für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums als SAPARD-Stelle im November 2001 beträchtliche Fortschritte erzielt (siehe Abschnitt A.b. ­ Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Slowenien). Slowenien hat verschiedene Erlasse und Verordnungen verabschiedet, die die Grundlage für die Umsetzung des SAPARD Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums bilden. Über das SAPARD-Programm hinaus bietet Slowenien auch nationale Unterstützung für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, wie beispielsweise die Unterstützung von landbezogenen Maßnahmen, wirtschaftliche Diversifizierung in ländlichen Gebieten, die Renovierung von Dörfern und die Entwicklung der landwirtschaftsbezogenen Infrastruktur. Slowenien finanziert außerdem weiterhin nationale Maßnahmen zur Unterstützung von benachteiligten Gebieten sowie Agrar-Umweltmaßnahmen. Diese werden jährlich von der Abteilung für ländliche Entwicklung des Amtes für Agrarmärkte durchgeführt.

Im Bereich der Forstwirtschaft wurde im Juli 2002 das Gesetz zur Änderung des Forstwirtschaftsgesetzes angenommen. Dieses zielt unter anderem darauf ab, Bestimmungen im Hinblick auf die Teilfinanzierung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Gemeinschaftlichen Besitzstands zu harmonisieren. Darüber hinaus regelt es Jagd- und Zuchtpläne, fördert die Zusammenlegung von Forsten in Gebieten mir versprengten Wäldern und umfasst Bestimmungen über den Erwerb von aufgeforsteten Flächen durch EU-Bürger.

Veterinärwesen und Pflanzenschutz einschließlich Lebensmittelsicherheit

Seit der Annahme des letztjährigen Regelmäßigen Berichts hat Slowenien bei der Umsetzung und Durchführung des Gemeinschaftlichen Besitzstands im Veterinärbereich weiter sehr gute Fortschritte erzielt.

Während des Berichtszeitraums wurde das Veterinärwesen in Slowenien auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Veterinärdienst von 2001 umorganisiert. Im Januar 2002 wurde das Nationale Veterinärinstitut gegründet, welches als nationales Referenzlaboratorium dient. Die Tiergesundheitszentren wurden im Dezember 2001 aufgelöst und das verbleibende Personal dem Nationalen Veterinärinstitut zugeteilt.

Im Bereich der Veterinärkontrollen hat Slowenien im November 2001 Regeln für die Kennzeichnung von Tieren, Tiergesundheitszeugnisse und Veterinärformulare angenommen, sowie im März 2002 eine Verordnung über die Erhöhung der Kosten für Veterinäruntersuchungen an Grenzkontrollstellen. Slowenien ist seit Januar 2002 an das Tierseuchen-Meldesystem angeschlossen. Es beteiligt sich bereits seit 2001 auf freiwilliger Basis an dem elektronischen Netz der Veterinärbehörden (ANIMO).

Slowenien hat bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Tierzucht durch die Annahme des Tierzuchtgesetzes im Februar 2002 gute Fortschritte gemacht. Im Rahmen der neuen Rechtsvorschriften ist das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten für die Anerkennung der Züchterorganisationen für die einzelnen Haustierrassen oder -arten zuständig. Die Aufsichtsbehörde für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei ist für Prüfungen und Kontrollen in diesem Bereich zuständig.

Was die Tierernährung angeht, so wurde im Februar 2002 das entsprechende Gesetz erlassen. Dieses enthält die Bestimmungen für Gesundheitsschutz und Qualitätsüberwachung, Erzeugung, Handel und Zusatzstoffe in der Tierernährung. Die innerhalb des Amtes für Tierernährung, Veterinärmedizin und Tierzucht des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten im Juli 2001 eingerichtete Abteilung Tierernährung hat derzeit drei Beschäftigte.

Im Bereich der gemeinsamen Maßnahmen, Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit wurden seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts mehrere Durchführungsverordnungen angenommen.

Im Bereich des Tierschutzes hat der Sachverständigenrat für Tierschutz seine reguläre Arbeit aufgenommen und gleichzeitig haben Ausbildung und Registrierung für Transporteure von lebenden Tieren begonnen. Slowenien setzt außerdem einen nationalen Plan zur Verbesserung von Fütterungsstellen um, so dass diese die EG-Anforderungen erfüllen sollen. Fütterungsstellen, die auch nach dem Beitritt weiter bestehen möchten, sind von der zuständigen Behörde untersucht und Pläne zur Behebung von eventuellen Mängeln erstellt worden. Ziel ist es, die Umstellung bis Ende 2002 abzuschließen. Dies bedeutet, dass Slowenien in diesem Bereich bis zum Beitrittsdatum alle Anforderungen erfüllen dürfte.

In Bezug auf BSE und TSE hat Slowenien mehrere Erlasse und Verordnungen angenommen. Verschiedene neue Maßnahmen, auch im Zusammenhang mit der Behandlung tierischer Abfälle, wie z.B. die getrennte Einsammlung spezifischen Risikomaterials, ein Verbot des Handels mit und der Verwendung von verarbeiteten Tierproteinen von Tieren aus Haltungsbetrieben und die gesonderte Behandlung von tierischen Abfällen, die ein besonderes Risiko darstellen, wurden im Berichtszeitraum auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften eingeführt. Seit Februar 2002 werden alle mehr als 24 Monate alten Schlachttiere auf BSE untersucht. Seit Februar 2001 werden bereits alle mehr als 30 Monate alten Rinder Prionen-Schnelltests unterworfen. Die Anzahl der getesteten Rinder entspricht ungefähr der in der EU erforderlichen Zahl.

Im Bereich des Pflanzenschutzes wurden im Berichtszeitraum mit der Annahme der noch fehlenden Rechtsvorschriften gute Fortschritte erzielt.

Im Bereich der Pflanzengesundheit wurden auf der Grundlage des Gesetzes über die Pflanzengesundheit (Schadorganismen) und des Gesetzes über Pflanzenschutzmittel (Pestizide) verschiedene Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Darüber hinaus hat Slowenien die Verzeichnisse für Schadorganismen, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die pflanzengesundheitlichen Kontrollen unterliegen, mit den in der EU geltenden Verzeichnissen in Einklang gebracht.

Im Berichtszeitraum wurde die Verwaltung für Pflanzenschutz und Saatgut auf der Grundlage des Gesetzes über die Pflanzengesundheit als Behörde innerhalb des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten eingerichtet, was zu einer Umorganisierung der Pflanzenschutzverwaltung geführt hat. Die neue Behörde zielt darauf ab, geeignete Einsatzstrukturen zu bieten, um in Übereinstimmung mit den EG-Anforderungen schnell auf die Verbreitung von Schadorganismen bei Pflanzen reagieren zu können. Ihre Aufgaben umfassen die Vorbereitung von Rechtsvorschriften, die Durchführung administrativer und anderer damit verbundener technischer Angelegenheiten, die Koordinierung und den Austausch von Informationen zwischen Behörden und Vertragnehmern öffentlicher Aufträge sowie die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Derzeit arbeiten sieben Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und drei Mitarbeiter des Amtes für Pflanzensortenschutz und Registrierung in der neu eingerichteten Behörde.

Im Rahmen des Gesetzes über die Pflanzengesundheit und der entsprechenden Durchführungsverordnung wurde Ende 2001 mit der Einrichtung des PHYTO-Registers und der Einführung von Pflanzenpässen begonnen. Die Führung des Registers fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung für Pflanzenschutz und Saatgut. Kontrollen vor Ort werden von der Aufsichtsbehörde für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei durchgeführt.

Im Juni 2002 wurden das Gesetz über forstliches Vermehrungsgut und das Gesetz über Vermehrungsgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten angenommen, welche die Rahmengesetzgebung im Bereich der Saatgut- und Pflanzenqualität bilden.

Das Amt für Pflanzensortenschutz und Registrierung, zuständig für Sortenrechte, wurde im Februar 2002 aufgelöst und seine Aufgaben auf die Verwaltung für Pflanzenschutz und Saatgut übertragen.

Slowenien hat Fortschritte bei der Errichtung der drei großen Grenzkontrollstellen an der Grenze zu Kroatien erzielt. Die Baugenehmigung für die Grenzkontrollstelle in Obrezje wurde im April 2002 erteilt und die Pläne für die veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrolleinrichtungen wurden abgeschlossen.

Was die Lebensmittelsicherheit angeht (siehe auch Kapitel 1 - Freier Warenverkehr), so hat Slowenien im April 2002 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gesundheitsverträglichkeit von Lebensmitteln sowie Materialien und Artikeln, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verabschiedet. Dieses Gesetz umfasst auch Bestimmungen über die Einrichtung des Amtes für Lebensmittel und Ernährung als Behörde innerhalb des Gesundheitsministeriums bis Januar 2003. Das Amt wird u.a. für die Erstellung nationaler Strategien und Programme zur Umsetzung der Politik in den Bereichen Lebensmittel und Ernährung zuständig sein. Im Juli 2002 wurde außerdem das Gesetz über genetisch veränderte Organismen angenommen, das die Einrichtung einer Sonderkommission zur Beobachtung der Lage und der Entwicklungen in diesem Bereich vorsieht.

Innerhalb des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten wurde im Dezember 2001 die Aufsichtsbehörde für die Qualitätskontrolle von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln eingerichtet. Diese Behörde ist für die Prüfung der Qualität von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln bei der Erzeugung und Vermarktung verantwortlich. Der Lebensmittel- und Ernährungsrat, eine Berufs- und Beratungsorganisation, die sich aus Sachverständigen in verschiedenen Bereichen der Lebensmittelsicherheit zusammensetzt, wurde bereits im März 2001 gegründet.

Gesamtbewertung

Die landwirtschaftliche Betriebsstruktur Sloweniens bleibt weiterhin ungünstig, da kleine Privatbetriebe vorherrschen, die mehr als 90% der Agrarfläche bewirtschaften und einen Anteil von etwa 75% an der gesamten Agrarerzeugung haben. Diese ungünstige Betriebsstruktur erklärt die durchschnittliche Betriebsgröße von nur 4,8 ha, den geringen Erzeugungsumfang und den kleinen Anteil an Vollzeitlandwirten. Obwohl die wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft offensichtlich gering ist und makroökonomisch gesehen zurückgeht, kommt der Landwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Erhaltung des sozialen und territorialen Gleichgewichts zu. Die natürlichen Bedingungen für die Agrarerzeugung sind relativ ungünstig und rund 80% der landwirtschaftlichen Flächen werden von Slowenien als benachteiligte Gebiete eingestuft. Die Rückgabe von Agrar- und Forstflächen an ihre früheren Eigentümer verläuft nach wie vor sehr langsam. Slowenien sollte in diesem Bereich weitere Fortschritte machen, um den Restrukturierungsprozess in der Landwirtschaft zu beschleunigen.

Im Bereich der horizontalen Maßnahmen kommt die Umsetzung des Gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) zur Verwaltung der GAP-Ausgaben gut voran. Slowenien hat seit 2000 EG-ähnliche Direktzahlungen sowie vergleichbare Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen eingeführt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt das Amt für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums jedoch noch nicht über die nötigen Finanz- und Buchhaltungsstrukturen, um EAGFL-Mittel zur erhalten. Die Umsetzung aller spezifischen Maßnahmen für die Verwaltung der GAP-Ausgaben, die Vervollständigung der Verfahrensleitlinien und die Elektronisierung des Systems vor dem Beitritt stehen noch aus und erfordern eine Aufstockung des Personals. Das Amt für Agrarmärkte ist für die Umsetzung des InVeKoS zuständig. Datenbanken über Beihilfeanträge wurden im Jahr 2001 vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten auf das Amt übertragen. Die Vollständigkeit der Daten wird dezentralisiert über die landwirtschaftlichen Beratungsdienste kontrolliert. Das InVeKoS muss vor Ende 2002 weiter ausgebaut und formell festgelegt werden, um zum Zeitpunkt des Beitritts voll einsatzfähig zu sein. Die Digitalisierung der Blocks ist abgeschlossen. Slowenien wird daher die Möglichkeit haben, die Zuverlässigkeit des Systems innerhalb seiner nationalen Regelungen vor dem Beitritt zu testen und falls erforderlich die notwendigen Anpassungen durchzuführen. Dies wird dazu beitragen, die Anforderungen des Gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich zu erfüllen. Slowenien sollte sich weiter darum bemühen, die für die Umsetzung der GAP notwendigen Verzeichnisse zu vervollständigen. Seit 1994 nutzt Slowenien das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (IMLB) bereits auf freiwilliger Grundlage.

Was die gemeinsamen Marktorganisationen angeht, so hat Slowenien den wesentlichen Teil der relevanten Bestimmungen des Gemeinschaftlichen Besitzstands übernommen. Es wird sich somit nun auf die tatsächliche Umsetzung der Marktorganisationen konzentrieren müssen. In diesem Zusammenhang muss die Abteilung Agrarmärkte des Amtes für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums beträchtlich verstärkt werden. Was das Verzeichnis der Trauben- und Weinerzeuger und das Weinbergverzeichnis angeht, so wurde die Verwaltungsstruktur kohärent und strukturiert eingerichtet, was für eine effiziente Verwaltung des Weinerzeugungspotentials spricht. Slowenien wird jedoch mit dem Beitritt das EG-System der Pflanzungsbegrenzungen und Pflanzungsrechte einführen müssen.

Beim Aufbau der Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wurden gute Fortschritte erzielt, was teilweise auf die Zulassung des Amtes für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums als SAPARD-Stelle zurückzuführen ist. Die Entwicklung des ländlichen Raums hat für Slowenien Priorität, daher wurden in diesem Bereich seit mehreren Jahren zahlreiche Maßnahmen getroffen. Die Palette der auf nationaler Ebene finanzierten Agrar-Umweltregelungen wird schrittweise erweitert, um die nach dem Beitritt anstehenden Maßnahmen vorzubereiten. Die national finanzierte Regelung über die am meisten benachteiligten Gebiete wird neu bewertet, um sie vollständig mit dem Gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang zu bringen. Die Abteilung Entwicklung des ländlichen Raums des Amtes für Agrarmärkte scheint über angemessene Verwaltungskapazitäten zu verfügen.

Im Veterinärbereich liegt der Rechtsrahmen für die Übernahme des Gemeinschaftlichen Besitzstands vor, außerdem wurde ein beträchtlicher Teil der entsprechenden Durchführungsvorschriften in den verschiedenen Bereich bereits angenommen. Slowenien wird sich hier auf die Verabschiedung der noch ausstehenden Rechtsvorschriften und die tatsächliche Umsetzung des Gemeinschaftlichen Besitzstands konzentrieren müssen.

Die Verwaltungskapazitäten der Veterinärbehörde der Republik Slowenien scheinen ausreichend zu sein. Die Strukturen müssen jedoch vor allem im Hinblick auf die regionalen Büros ausgebaut und für Sloweniens EU-Beitritt vorbereitet werden.

Im Bereich des Pflanzenschutzes ist die Übernahme und Umsetzung des Gemeinschaftlichen Besitzstands weit fortgeschritten. Die Verwaltung im Pflanzenschutzbereich wird umorganisiert, um die EG-Anforderungen zu erfüllen und die Personalressourcen scheinen ausreichend zu sein. Die Fortbildung des Personals muss jedoch weiter fortgeführt und die Laborkapazitäten weiter ausgebaut werden.

Obwohl im Hinblick auf die Durchführung der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen an den künftigen Außengrenzen einige Fortschritte erzielt wurden, sollte Slowenien den Vorbereitungen auf die Übernahme des Gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich hohe Priorität einräumen. Es wurden Pläne für die Grenzkontrollstellen erstellt, mit dem Bau wurde jedoch noch nicht begonnen. Diese Arbeiten sollten beschleunigt werden.

Was die Lebensmittelsicherheit angeht (siehe auch Kapitel 1 ­ Freier Warenverkehr), so wurden wie oben erwähnt gute Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Verbesserung der Lebensmittelbetriebe und der Anpassung an den Gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich TSE. Dasselbe gilt für die Annahme der neuen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit und GVOs. Der Stand der Durchführung der amtlichen Kontrollen für Lebensmittelhygiene ist zufriedenstellend, obwohl die Anwendung von Grundsätzen der Risikoanalyse und kritischer Kontrollpunkte nur auf freiwilliger Basis erfolgt. Slowenien sollte seine Bemühungen hinsichtlich der Einführung amtlicher Kontrollen für genetisch veränderte Lebensmittel weiterführen. Die Kontaktstelle für das EG-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel ist noch zu benennen.

Schlussfolgerungen

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass trotz der beträchtlichen Fortschritte bei der Annahme der Maßnahmen des Weißbuchs der Kommission von 1995 über den Binnenmarkt weitere Anpassungen an den Gemeinschaftlichen Besitzstand notwendig waren. Sie fügte hinzu, dass vor allem in folgenden Bereichen besondere Bemühungen erforderlich seien: Stärkung der Strukturpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, Umsetzung und Einführung von Tier- und Pflanzengesundheitsanforderungen und Verbesserung der Infrastrukturen zur Anpassung an die EG-Standards (insbesondere im Hinblick auf die Überwachungs- und Kontrollstrukturen zum Schutz der EU-Außengrenzen), Stärkung der Verwaltungsstrukturen zur Schaffung der erforderlichen Kapazitäten für die Umsetzung und Durchführung der GAP-Mechanismen sowie eine weitere Restrukturierung des Agrar-Ernährungssektors zur Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit. Die Kommission hob darüber hinaus hervor, dass bei Erreichen dieser Fortschritte dem Beitritt im Hinblick auf die angemessene Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik mittelfristig keine größeren Probleme im Wege stünden.

Seit der Stellungnahme hat Slowenien bedeutende Fortschritte bei der Anpassung an den Gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Agrarpolitik erzielt. Das Land ist in seinen Vorbereitungen auf die Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik gut vorangekommen. Es hat den Großteil des Gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich übernommen und die notwendigen Einrichtungen für dessen Umsetzung geschaffen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt, obwohl alle Verhandlungspunkte im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich bereits geklärt wurden. Slowenien wurden Übergangsregelungen für Bauelemente für Legehennen in Batteriehaltung (bis 31. Dezember 2009) sowie für die Mindestflächen für Legehennen gewährt, die vor dem Beitrittsdatum bereits in der Erzeugung sind (bis spätestens 1. Dezember 2004). Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Slowenien seine Bemühungen nun auf die Anpassung und den weiteren Ausbau der Verwaltungskapazitäten konzentrieren, um den Gemeinschaftlichen Besitzstand umsetzen und einführen zu können. Insbesondere das Personal des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und des Amtes für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums sollten verstärkt werden, um die gemeinsamen Marktorganisationen im Agrarsektor effizient und reibungslos umzusetzen. Auch der Schaffung einheitlicher, systematischer Verfahren sowie dem Erstellen von Leitfäden sollte besondere Aufmerksamkeit gelten. Darüber hinaus sollte die rechtzeitige Einführung veterinär- und pflanzenschutzrechtlicher Kontrollen an den künftigen EU-Außengrenzen gewährleistet werden.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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