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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 8: FischereiFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden sowohl bei der Gesetzgebung als auch beim Ausbau der Verwaltung deutliche Fortschritte verzeichnet. Mit der Annahme des Seefischereigesetzes im Juni 2002 wurden die Vorschriften für den Ressourcenzugang und die Bestandsbewirtschaftung, die Marktpolitik und die Strukturpolitik erlassen. Im März 2002 wurde ein Erlass über die Durchführung finanzieller Interventionen zur Erhaltung und Entwicklung der See- und Binnenfischerei für 2002 angenommen, der Maßnahmen und Verfahren für die Durchführung des Entwicklungsprogramms für Landwirtschaft, Ernährung und Fischerei im Bereich der Erhaltung und Entwicklung der See- und Binnenfischerei für den Zeitraum 2000-2002 enthält. Für die Vorbereitung und Durchführung der Fischereipolitik ist das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung zuständig. Die Abteilung für Binnenfischerei, Seefischerei und Fischzucht innerhalb dieses Ministeriums beschäftigt drei Beamte. Es wurde beschlossen, bis Ende 2002 zwei weitere Mitarbeiter einzustellen. Fischereipolitische Maßnahmen werden vom Landwirtschaftsministerium durchgeführt, mit Ausnahme markt- und strukturpolitischer Aspekte, für die das Amt für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums zuständig ist. Diesem Amt war im November 2001 die Verwaltung der SAPARD-Mittel übertragen worden, und es wird bis Ende 2002 zwei Mitarbeiter mit der Durchführung fischereibezogener Aufgaben betrauen, einen für Strukturmaßnahmen und einen für die Marktverordnung. Im Bereich der Bestandsbewirtschaftung, Überwachung und Kontrolle liegt die Durchführung der Verordnungen beim Aufsichtsamt für Landwirtschaft, Forsten, Jagdwesen und Fischerei, beim Aufsichtsamt für Seeverkehr, beim Aufsichtsamt für Qualitätskontrolle landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel (das seine Arbeit im Dezember 2001 aufgenommen hat) und bei der Schifffahrtspolizei. Beim Aufsichtsamt für Landwirtschaft, Forsten, Jagdwesen und Fischerei gibt es einen Kontrollbeamten für die Seefischerei und es wurde beschlossen, 2002 einen weiteren Mitarbeiter einzustellen. Im Rahmen der Änderungen des Seefischerei- und des Seeschifffahrtsgesetzes wurde innerhalb der Seeverkehrsverwaltung, einer Behörde des Verkehrsministeriums, das Interministerielle Zentrum CROSS für Rettung und Überwachung auf See eingerichtet. Dieses Zentrum überwacht die Bewegungen von Fischereifahrzeugen. Im Bereich der Strukturmaßnahmen wurde mit dem neuen Seefischereigesetz die Rechtsgrundlage für das Fischereifahrzeugregister geschaffen, das vom Landwirtschaftsministerium verwaltet wird. Ein vorläufiges Fischereifahrzeugregister wurde bei der Seeverkehrsverwaltung eingerichtet. Als Maßnahme der Marktpolitik wurden im Januar 2002 Vorschriften über die Qualität von Fisch, Krebs- und Weichtieren, Kopffüßern und entsprechenden Erzeugnissen festgelegt und hierdurch eine teilweise Harmonisierung mit den EG-Vermarktungsnormen erreicht. Keine besonderen Entwicklungen sind in den Bereichen Staatliche Beihilfen für den Fischereisektor und Internationale Fischereiübereinkommen zu berichten. GesamtbewertungSlowenien hat die Umstrukturierung der Fischereiabteilung beim Landwirtschaftsministerium, das für die allgemeine Politik verantwortlich ist, abgeschlossen, und die für Bestandsbewirtschaftung, Überwachung und Kontrollen zuständigen Behörden sind eingesetzt. Die Verwaltungskapazitäten müssen jedoch noch weiter ausgebaut und im Rahmen der Umstrukturierung vor allem auch Schulungskurse angeboten und qualifiziertes Personal eingestellt werden. Bei der Verabschiedung der Rechtsvorschriften werden im Allgemeinen gute Fortschritte gemacht. Slowenien will seine Angleichung bis Ende 2002 abgeschlossen haben. Das Gesetz über die Gründung von Erzeugerorganisationen ist noch in Vorbereitung und soll Ende 2002 erlassen werden. Weiter ausgebaut werden müssen auch die technischen Überwachungs- und Kontrollmittel. Das Zentrum CROSS für Rettung und Überwachung auf See soll fünf neue Mitarbeiter bekommen und ab 2004 voll einsatzbereit sein. Für den Umgang mit den Strukturfonds wurde dem Amt für Agrarmärkte und Entwicklung des ländlichen Raums die finanzielle Verwaltung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) übertragen. Aufgabenteilung und institutionelle Zuständigkeiten, die für die Programmplanung, die Durchführung, die Finanzkontrolle, die Überwachung und die Bewertung von Strukturmaßnahmen erforderlich sind, müssen beschleunigt vorangetrieben werden. Das Fischereifahrzeugregister sollte inzwischen operationell sein und wird vom Landwirtschaftsministerium verwaltet. Was die Marktpolitik anbelangt, so wurden noch keine Interventionsmechanismen für Fischereierzeugnisse eingerichtet. Es muss noch mehr getan werden, um in den Häfen und auf den Großhandelsmärkten eine wirksame Kontrolle der gemeinsamen Vermarktungsnormen sowie eine effiziente Erfassung und Weiterleitung der Daten zur Referenzpreisregelung und zu den Märkten zu gewährleisten. SchlussfolgerungIn ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Slowenien keine größeren Probleme haben dürfte, seinen Fischereisektor in die Gemeinsame Fischereipolitik zu integrieren. Seit dieser Stellungnahme hat Slowenien sowohl bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften als auch beim Aufbau angemessener Verwaltungskapazitäten Fortschritte gemacht, wenngleich die Einrichtung des Fischereifahrzeugregisters nur langsam vorankam. Der Stand in diesem Bereich kann nunmehr als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelungen beantragt. Slowenien erfüllt den Großteil der Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Eine Verzögerung gab es lediglich bei der Einrichtung des Fischereifahrzeugregisters. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, müssen sich Sloweniens Bemühungen jetzt auf die Verabschiedung der noch fehlenden Rechtsvorschriften sowie auf eine weitere Stärkung seiner Umsetzungs- und Kontrollkapazitäten konzentrieren. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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