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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Unterabschnitte

Kapitel 9: Verkehrspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Slowenien hat im vergangenen Jahr die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand fortgesetzt und weitere Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Annahme von Durchführungsvorschriften zur Ergänzung einer Reihe von Rahmengesetzen, die im letzten Jahr verabschiedet wurden.

Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze setzte Slowenien den Ausbau seines Autobahnnetzes in den transeuropäischen Korridoren V und X gemäß seinem Nationalen Programm für den Autobahnbau fort. Bislang wurden etwa 50 % der im Rahmen dieses Programms vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt. Im Jahr 2001 wurden 14 Kilometer Autobahn neu in Betrieb genommen, weitere 100 Kilometer befinden sich derzeit im Bau. Insgesamt wurden dieses Jahr 53 Mrd. SIT (238 Mio. EUR) für Autobahnvorhaben bereitgestellt. Die bestehende Eisenbahninfrastruktur, insbesondere entlang der Korridore V und X, wird im Einklang mit dem Nationalen Programm zum Ausbau der slowenischen Eisenbahninfrastruktur saniert.

Im Landverkehr wurden die slowenischen Rechtsvorschriften bereits mit einem wesentlichen Teil des verkehrsrelevanten Besitzstands in Einklang gebracht. Durch die Annahme von Durchführungsvorschriften wurde die Angleichung weiter vorangetrieben. Es wurden Vorschriften über die Zulassung von Straßenverkehrsunternehmen verabschiedet, und im Februar 2002 wurde ein Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes beschlossen, das im Vorgriff auf die zum Zeitpunkt des Beitritts eintretenden Änderungen die Kontrollen an Grenzübergängen regelt. Im November 2001 wurden Vorschriften über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen verabschiedet. Im April 2002 wurden auf der Grundlage des Gesetzes über den Gefahrguttransport Vorschriften angenommen, mit denen die Übernahme des Besitzstands bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße abgeschlossen wurde. Ferner ratifizierte Slowenien im Mai 2002 das im letzten Jahr unterzeichnete Europäische Abkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (INTERBUS). Im Juli 2002 wurde das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Straßenverkehrssicherheit verabschiedet, das die Gemeinschaftsvorschriften über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern sowie einheitliche Kontrollverfahren betrifft. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und eine Angleichung der slowenischen Politik an die der EU.

Im Hinblick auf die Verwaltungskapazitäten sind keine nennenswerten Entwicklungen zu verzeichnen.

Im Bereich Schienenverkehr wurden weitere Durchführungsvorschriften auf der Grundlage des Eisenbahngesetzes verabschiedet, mit dem einige die technische Sicherheit betreffende Elemente des Besitzstands übernommen wurden, z. B. Vorschriften über den internen Aufbau von Eisenbahnunternehmen (Dezember 2001) sowie über Signal- und Sicherheitseinrichtungen (April 2002). Die für den Sektor gesamtverantwortliche Eisenbahnverkehrsdirektion stellte zwei neue Kräfte ein, womit die Zahl der Mitarbeiter sich auf 21 erhöhte.

Im März 2002 verabschiedete Slowenien das Gesetz über die Binnenschifffahrt, das die für diesen Sektor geltenden Rahmenbestimmungen enthält.

Im Luftverkehr ist über keine weiteren Fortschritte bei der Rechtsangleichung zu berichten.

Gemäß den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes wurde eine unabhängige Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt eingerichtet. Sie verfügt über einen ständigen Vorsitzenden sowie über angemessene Kompetenzen und Ressourcen und ist mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen im zivilen Luftverkehr betraut. Außerdem wurde ein neues Zentrum für die Sicherheitskontrolle und Koordinierung von Such- und Rettungsaktionen auf See geschaffen, die zurzeit allerdings erst einen Mitarbeiter beschäftigt.

Im Bereich Seeverkehr wurden Durchführungsvorschriften zu dem im letzten Jahr verabschiedeten Seeverkehrsgesetzbuch beschlossen. Diese betreffen unter anderem das Führen der slowenischen Flagge, die Bedingungen für einen sicheren Hafenverkehr und die Aufrechterhaltung der Ordnung in slowenischen Häfen und Territorialgewässern sowie die Anweisung über die Entrichtung von Gebühren für die Ausübung der Hafenstaatkontrolle.

Die Seeverkehrsbehörde stellte eine weitere Arbeitskraft ein. Die Besichtiger der slowenischen Hafenstaatkontrolle werden weiterhin in Schulungen ausgebildet, die das Sekretariat der Pariser Vereinbarung organisiert.

Gesamtbewertung

Trotz stetiger und konstruktiver Mitwirkung an der Entwicklung der transeuropäischen Netze kommt es beim Autobahnbau zu Verzögerungen. Die aus Mineralölsteuer, Autobahngebühren und Darlehen gewonnenen Mittel zur Finanzierung des Autobahnbau- und -instandhaltungsprogramms flossen bisher in geringerem Umfang als erwartet.

Die slowenischen Rechtsvorschriften über Buchhaltungssysteme bezüglich der Ausgaben für Verkehrswege müssen für den Bereich Straßeninfrastruktur abgeschlossen werden. Dabei sollte insbesondere für ausreichende Verwaltungskapazitäten (sowohl in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht) gesorgt werden, damit die erheblichen Investitionen, die für die Straßen- und Schieneninfrastruktur notwendig sind, vorbereitet werden können.

Im Bereich Straßenverkehr werden kontinuierlich Durchführungsvorschriften verabschiedet, so dass der Umfang des noch umzusetzenden Besitzstands abnimmt. Die Angleichung der slowenischen Rechtsvorschriften in den Bereichen Technologie, Sicherheit und Umwelt steht kurz vor dem Abschluss. Einige technische Gemeinschaftsvorschriften sind jedoch noch umzusetzen, etwa in Bezug auf Sicherheitsgurte, Führerscheine und Geschwindigkeitsbegrenzer. Darüber hinaus sind die Gemeinschaftsvorschriften über die stichprobenartige Kontrolle der Verkehrssicherheit gewerblich genutzter Fahrzeugen umzusetzen. Ferner sind bei der Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften (Berufszulassung, Lenk- und Ruhezeiten), insbesondere im Inlandsverkehr, weitere Anstrengungen erforderlich. Die Verwaltungskapazitäten sollten gestärkt werden, insbesondere durch die Ausbildung von Fachpersonal, das wichtige Aufsichts- und Kontrollaufgaben auf den Gebieten Sozialrecht, Fahrzeugbesteuerung und Straßenbenutzungsgebühren sowie in Bezug auf technische und Sicherheitsnormen wahrnimmt.

Im Eisenbahnsektor muss die Angleichung der Rechtsvorschriften abgeschlossen werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Art und Weise gelegt werden sollte, in der die grundlegenden Aufgaben des Fahrwegbetriebs organisiert und durchgeführt werden. Die Umstrukturierung und Modernisierung des Sektors sollte fortgesetzt werden. Bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Umstrukturierung und Privatisierung der slowenischen Eisenbahnen kam es zu Verzögerungen. Die meisten der für die Umsetzung des relevanten Besitzstands erforderlichen Institutionen wurden geschaffen, wenngleich die Einrichtung der Eisenbahnagentur noch aussteht. Die Kapazitäten der staatlichen Eisenbahnaufsicht sollten durch Personalaufstockung weiter ausgebaut werden, damit bei der Rechtsangleichung und der Bewältigung künftiger Regulierungsaufgaben, etwa die Überwachung des Fahrwegbetriebs und der Verkehrssicherheit im Anschluss an die Umstrukturierung des Eisenbahnsektors, Fortschritte erzielt werden können. Zu regeln sind die Finanzierung der Infrastruktur und die Erhebung von Wegeentgelten im Eisenbahnverkehr, die Quersubventionierung, das Wartungssystem, der Entwurf von Schienennetz-Nutzungsbedingungen, die Marktüberwachung sowie die Zuweisung von Fahrwegkapazität.

In der Binnenschifffahrt scheint die Verwaltungskapazität ausreichend zu sein. Die Rechtsangleichung ist durch Verabschiedung entsprechender Durchführungsvorschriften zu vervollständigen.

Im Bereich Luftverkehr befindet sich die Verwaltungskapazität dank der effektiven Arbeit der Zivilluftfahrtbehörde auf zufriedenstellendem Niveau. Bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften in diesem Bereich schreitet Slowenien weiterhin stetig voran.

Im Seeverkehr wurden die slowenischen Rechtsvorschriften mit der Verabschiedung des Seeverkehrsgesetzbuches im letzten Jahr bereits überwiegend an den Besitzstand angeglichen. Slowenien hat bereits 38 Übereinkommen (davon 24 im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation) ratifiziert. Die für die Umsetzung des Besitzstands benötigte Verwaltungskapazität kann in diesem Sektor als ausreichend angesehen werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Slowenien voraussichtlich in der Lage sein würde, im Bereich Verkehr (Luft, Schiene, Straße, See) die meisten Gemeinschaftsvorschriften mittelfristig zu erfüllen, da das Land bei der Übernahme des Besitzstands bereits zügig und in erheblichem Umfang vorangeschritten war. Die Kommission forderte Slowenien auf, während der Heranführungsphase dafür zu sorgen, dass die Gemeinschaftsvorschriften über den Straßengüterverkehrsmarkt (insbesondere bezüglich Marktzugang und Steuern) angewandt und die Finanzvorschriften im Eisenbahnsektor geklärt werden. Die Kommission fügte hinzu, dass auch die Ressourcen zur Schaffung der Grundlagen für die Ausdehnung des künftigen transeuropäischen Verkehrsnetzes auf die Bewerberländer bereitgestellt werden müssten.

Seit jener Stellungnahme hat Slowenien die Angleichung seiner Rechtsvorschriften stetig vorangetrieben. Die verkehrsrelevanten Elemente des Besitzstands wurden größtenteils in slowenisches Recht übernommen. Die entsprechenden Rahmengesetze wurden verabschiedet und Durchführungsvorschriften sind nur noch zu einem geringen Teil umzusetzen. Darüber hinaus hat Slowenien seine Verwaltungskapazitäten schrittweise ausgebaut, wenngleich die im vergangenen Jahr vorgesehene Personalaufstockung weniger schnell durchgeführt wurde als beabsichtigt.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelung beantragt. Slowenien erfüllt den Großteil der Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Allerdings kam es bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften über die Umstrukturierung und Privatisierung der slowenischen Eisenbahnen zu Verzögerungen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien nun seine Anstrengungen auf die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im sozialen und technischen Bereich des Straßenverkehrs sowie auf die weitere Rechtsangleichung und den Aufbau von Institutionen im Eisenbahnsektor konzentrieren.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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